Rektorat

Das Rektorat leitet die Universität. Es besteht aus dem Rektor als Vorsitzendem sowie vier Prorektor*innen und dem Kanzler. Die Mitglieder des Rektorats werden von der Hochschulwahlversammlung gewählt, die aus den Mitgliedern des Hochschulrats und des Senats besteht.
Zu den Leitungsaufgaben gehört insbesondere die kontinuierliche Hochschulentwicklungsplanung – einschließlich des Studienangebots, der Forschungsschwerpunkte sowie der Hochschulorganisation. Der Hochschulentwicklungsplan basiert dabei auf vom Senat gebilligten Planungsgrundsätzen und berücksichtigt die Entwicklungspläne der Fakultäten.
Das Rektorat wirkt darauf hin, dass die übrigen Organe, Gremien, Funktionsträgerinnen und Funktionsträger ihre Aufgaben wahrnehmen und die Mitglieder und die Angehörigen der Hochschule ihre Pflichten erfüllen. Das Rektorat ist dem Hochschulrat und dem Senat gegenüber auskunftspflichtig.
Rektor Prof. Dr. Manfred Bayer

Prorektorin Studium Prof. Sabine Hornberg

Prorektorin Forschung Prof. Petra Wiederkehr

Prorektor Finanzen und Transfer Prof. Dr. Gerhard Schembecker

Telefon: 0231-755 7559
Weitere Informationen zum Prorektor Finanzen und Transfer der TU Dortmund
Prorektorin Internationales und Diversität Prof. Maximiliane Wilkesmann

Kanzler Markus Neuhaus




















