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Ethikkommission der TU Dortmund

Die gemeinsame Ethikkommission berät und unterstützt Wissen­schaft­ler*innen der TU Dortmund in rechtlichen und ethischen Fragen, die mit der Durchführung von Forschungsvorhaben verbunden sind, vor Aufnahme bzw. bei Beantragung der Forschungsvorhaben.

Die Kommission prüft die Forschungsvorhaben insbesondere in Bezug auf den Schutz der Menschenwürde sowie auf die Autonomie und Selbstbestimmung jener Menschen, die in die Forschung einbezogen werden. Sie behandelt zudem Fragen des Datenschutzes.

Aktuelle Informationen zu Anträgen: Im Jahr 2023 wurden insgesamt 63 Anträge an die Ethikkommission gestellt und begutachtet. Die mittlere Zeit von der Einreichung zur Ausstellung des Votums betrug ca. 7 Wochen. In der Regel kann die Begutachtung innerhalb von 6-8 Wochen. abgeschlossen werden. Bitte rechnen Sie aber auch damit, dass die Begutachtung in Einzelfällen deutlich länger dauern kann.  Reichen Sie daher Ihren Antrag möglichst frühzeitig mit entsprechendem zeitlichen Vorlauf ein und beachten Sie die Hinweise zur Antragstellung.

Fragen und Anträge erreichen die Ethikkommission unter: .

Mitglieder der Ethikkommission

Fakultät Raumplanung (9):

Fakultät Wirtschaftswissenschaften (11):

Fakultät Erziehungswissenschaft, Psychologie und Bildungsforschung (12):

Fakultät Rehabilitationswissenschaften (13):

Fakultät Humanwissenschaften und Theologie (14):

Fakultät Kulturwissenschaften (15):

Fakultät Kunst- und Sportwissenschaften (16):

Fakultät Sozialwissenschaften (17):

Informationen und Formulare zum Download