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Krankenversicherung & Rente

Krankenversicherungsangelegenheiten

Zur Einschreibung für ein Studium an der TU Dortmund muss für alle Studierenden der Status der Krankenversicherung vorliegen. Ohne einen Versicherungsnachweis kann keine Einschreibung an der TU Dortmund erfolgen.

Ausnahme: Ausgenommen von der gesetzlichen Versicherungspflicht sind Promovierende, die sich ausschließlich für ein Promotionsstudium einschreiben sowie Teilnehmer*innen studienvorbereitender Deutschkurse (Deutschkursstudierende).

Eine Hand wirft einen Umschlag in den Fristenbriefkasten © Nikolas Golsch​/​TU Dortmund

Zwischen den gesetzlichen Krankenversicherungen und Hochschulen besteht eine gegenseitige Meldepflicht. Die TU Dortmund nutzt ab dem 01.01.2022 das elektronische Studenten-Meldeverfahren (SMV). Ab diesem Zeitpunkt werden Meldungen der Krankenversicherungen in Papierform nicht mehr entgegengenommen.

Die Absendernummer der TU Dortmund für das SMV lautet: H0003158

Spätestens zum Zeitpunkt der Einschreibung benötigen wir von Ihrer Krankenversicherung eine elektronische Meldung über Ihren Versicherungsstatus.

Bitte beachten Sie: Der Versicherungsnachweis kann auch noch nach Ablauf der Immatrikulationsfrist zugesandt werden. In Ihrem eigenen Interesse sollte dies jedoch so schnell wie möglich erfolgen, da erst nach Eingang des Versicherungsnachweises und des Semesterbeitrages die Immatrikulation endgültig abgeschlossen werden kann und Sie erst im Anschluss eine Studienbescheinigung und Ihr Semesterticket erhalten.

Die Krankenkassen melden an die Hochschule den

  • Versicherungsstatus (M10)
  • Beginn der Versicherung bei einem Krankenkassenwechsel (M11)
  • Verzug mit der Zahlung der Krankenkassenbeiträge (M12)
  • Begleichung der rückständigen Krankenkassenbeiträge (M13)

Die Hochschule meldet an die Krankenkassen

  • Beginn des Studiums und den Tag der Einschreibung (M20)
  • Ablauf des Semesters, indem oder mit Wirkung dessen Ablauf die Exmatrikulation erfolgt/ erfolgte (M30)

Wenn Sie gesetzlich versichert sind, kontaktieren Sie bitte frühzeitig Ihre Krankenversicherung und informieren diese über Ihre geplante Bewerbung an der TU Dortmund. Die Krankenversicherung übermittelt dann die erforderliche Meldung (M10) an unsere Hochschule. 

Wenn Sie privat versichert sind und es auch während des Studiums bleiben möchten, wenden Sie sich bitte an eine gesetzliche Krankenversicherung Ihrer Wahl, und informieren sich dort über die Rechtsfolgen einer Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht. Auch bei einer Befreiung muss die gesetzliche Krankenversicherung dies elektronisch an uns melden.

Bitte beachten Sie: Sollten Sie bereits zuvor bei einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert gewesen sein, wenden Sie sich bitte nur an diese Krankenversicherung für die Meldung der Befreiung an unsere Hochschule.

!Achtung! Die Befreiung von der gesetzlichen Versicherungspflicht muss innerhalb von drei Monaten nach Beginn des Studiums beantragt werden.

Bitte beachten Sie: Sofern Sie bereits an der TU Dortmund eingeschrieben sind, müssen Sie nichts veranlassen. Sollten Sie Ihre Krankenversicherung wechseln, veranlassen Sie bitte eine Meldung der neuen Krankenversicherung (M11).