Mutterschutz
Seit dem 1. Januar 2018 gilt ein neues Mutterschutzgesetz (MuSchG). Neu ist, dass erstmalig auch Studentinnen im Anwendungs- und Schutzbereich dieses Gesetzes stehen werden.
Schwangere und Mütter im Studium haben seit dem 1. Januar 2018 einen Anspruch auf eine sechswöchige Schutzfrist vor und eine mindestens achtwöchige Schutzfrist nach der Geburt.

Es ist nicht auszuschließen, dass im Rahmen Ihres Studiums bei einigen Veranstaltungen gesundheitliche Gefährdungen für Sie oder Ihre Schwangerschaft bestehen könnten. Besonders bei natur- oder ingenieurwissenschaftlichen Praktika, Werkstatt- oder Labortätigkeiten, Exkursionen, Freilandpraktika, sportpraktischen Veranstaltungen oder bei schulischen Kontakten mit Kindern im Lehramtstudium könnte das der Fall sein.
Daher empfehlen wir Ihnen in Ihrem eigenen Interesse die Schwangerschaft oder Stillzeit der Hochschule mitzuteilen, damit Sie die Schutzrechte nach dem Mutterschutzgesetz in Anspruch nehmen können. Denn nur im Falle einer frühzeitigen Mitteilung kann die Hochschule mögliche Gefährdungen für Sie als werdende Mutter und Ihr Kind rechtzeitig abwenden und die notwendigen Schutzmaßnahmen veranlassen.
Die Mitteilung der Schwangerschaft bzw. Stillzeit ist freiwillig. Sie melden Ihre Schwangerschaft im Familien-Service.
Nach Mitteilung der Schwangerschaft durch Sie ist unabhängig vom Studiengang eine sog. individuelle Gefährdungsbeurteilung zu erstellen, damit Gefährdungen erkannt und entsprechende Schutzmaßnahmen vorgenommen werden können. Frau Hannappel aus dem Referat Arbeitsschutz TU Dortmund wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen. Anschließend werden die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung an die/den Vorsitzende*n des Prüfungsausschusses weitergeleitet.
Hier finden Sie den Fragebogen zur Gefährdungsbeurteilung für Studentinnen zum Mutterschutz .
Damit Sie sich im Detail in die Regelungen des Mutterschutzgesetzes einlesen können, stellen wir Ihnen auch den Link für den PDF Gesetzestext zur Verfügung:
Zudem möchten wir Sie auf einen PDF Leitfaden zum Mutterschutz des zuständigen Bundesministeriums hinweisen:
Es steht Ihnen frei, sich zu melden und anzuzeigen, dass Sie werdende Mutter bzw. bereits Mutter sind. Freiwilligkeit ist gegeben, aber Schwangeren und Müttern im Studium wird nahe gelegt, im eigenen Interesse Ihre Schwangerschaft bzw. Geburt der Hochschule zu melden. Sollten Sie davon Gebrauch machen, melden Sie sich bitte beim Familien-Service. Von dort werden weitere Beteiligte informiert und in Ihrem Sinne hinzugezogen. Insbesondere die zuständigen Prüfungsausschüsse werden im Rahmen ihrer Zuständigkeiten erforderliche Schutzmaßnahmen ergreifen und ggf. auch über prüfungsseitige Anträge entscheiden.
Im Übrigen ist mit dem Mutterschutzgesetz eine Mitteilungspflicht der Hochschule an die zuständige Aufsichtsbehörde (der Bezirksregierung Arnsberg) verbunden.
Schließlich möchten wir Sie noch auf die vielfältigen Informations- und Beratungsangebote an der TU Dortmund hinweisen. Diese können Sie gern in Anspruch nehmen, um sich tiefergehend zu informieren.
Aspekt Beurlaubung, Rückmeldung etc.: Studierendensekretariat im Dezernat Studierendenservice
Aspekt Prüfungsangelegenheiten: Zentrale Prüfungsverwaltung im Dezernat Studierendenservice
Aspekt allgemeine Studienberatung: Zentrale Studienberatung im Dezernat Studierendenservice
Aspekt psychologische Beratung und Unterstützung: Psychologische Studienberatung im Dezernat Studierendenservice
Aspekt Lehramtsstudium: DoKoLL
Aspekt studiengangbezogen: Studienfachberatung der jeweiligen Fakultät
Aspekt Studierendenschaft: Frauenberatung und soziale Beratung des AStA
Aspekt familiengerechte Hochschule: Stabsstelle Chancengleichheit, Familie und Vielfalt im Dezernat Personal und Recht
Aspekt Familienportal: Familienportal
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Anfahrt & Lageplan
Der Campus der TU Dortmund liegt in der Nähe des Autobahnkreuzes Dortmund West, wo die Sauerlandlinie A45 den Ruhrschnellweg B1/A40 kreuzt. Die Abfahrt Dortmund-Eichlinghofen auf der A45 führt zum Campus Süd, die Abfahrt Dortmund-Dorstfeld auf der A40 zum Campus-Nord. An beiden Ausfahrten ist die Universität ausgeschildert.
Für E-Autos gibt es eine Ladesäule am Campus Nord, Vogelpothsweg.
Direkt auf dem Campus Nord befindet sich die S-Bahn-Station „Dortmund Universität“. Von dort fährt die S-Bahn-Linie S1 im 15- oder 30-Minuten-Takt zum Hauptbahnhof Dortmund und in der Gegenrichtung zum Hauptbahnhof Düsseldorf über Bochum, Essen und Duisburg. Außerdem ist die Universität mit den Buslinien 445, 447 und 462 zu erreichen. Eine Fahrplanauskunft findet sich auf der Homepage des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr, außerdem bieten die DSW21 einen interaktiven Liniennetzplan an.
Zu den Wahrzeichen der TU Dortmund gehört die H-Bahn. Linie 1 verkehrt im 10-Minuten-Takt zwischen Dortmund Eichlinghofen und dem Technologiezentrum über Campus Süd und Dortmund Universität S, Linie 2 pendelt im 5-Minuten-Takt zwischen Campus Nord und Campus Süd. Diese Strecke legt sie in zwei Minuten zurück.
Vom Flughafen Dortmund aus gelangt man mit dem AirportExpress innerhalb von gut 20 Minuten zum Dortmunder Hauptbahnhof und von dort mit der S-Bahn zur Universität. Ein größeres Angebot an internationalen Flugverbindungen bietet der etwa 60 Kilometer entfernte Flughafen Düsseldorf, der direkt mit der S-Bahn vom Bahnhof der Universität zu erreichen ist.
Die Einrichtungen der TU Dortmund verteilen sich auf den größeren Campus Nord und den kleineren Campus Süd. Zudem befinden sich einige Bereiche der Hochschule im angrenzenden Technologiepark. Genauere Informationen können Sie den Lageplänen entnehmen.