Zweitstudium
Wer bereits ein Studium abgeschlossen hat und ein weiteres zulassungsbeschränktes Studium aufnehmen möchte, muss sich um einen Zweitstudienplatz bewerben. Wenn Sie nach einem ersten Bachelorabschluss einen ersten Masterstudiengang anstreben, ist dies noch kein Zweitstudium, sondern ein konsekutiver Masterstudiengang. Zum Zeitpunkt der Bewerbung müssen Sie das Erststudium an einer deutschen Hochschule erfolgreich abgeschlossen haben.

Ein Studium ist abgeschlossen, wenn die vorgeschriebene staatliche Abschlussprüfung (Staatsexamen) oder akademische Abschlussprüfung (z.B. Diplom oder Magisterprüfung, Bachelor) erfolgreich abgelegt worden ist. Wann eine Abschlussprüfung als abgelegt anzusehen ist, erfragen Sie bitte bei der Stelle, die die Prüfung abnimmt. Nur 3% der Studienplätze sind für Zweitstudienbewerber*innen zugänglich.
Die Studienplätze werden nach einem Punktwert vergeben, der aus dem Prüfungsergebnis des Erststudiums und den Gründen für das Zweitstudium gebildet wird. Darüber hinaus gelten für Zweitstudienbewerber*innen dieselben formalen Zulassungsvoraussetzungen, wie für Erststudienbewerber*innen.
Für das Prüfungsergebnis des abgeschlossenen Erststudiums gibt es folgende Punktwerte:
- Noten „ausgezeichnet“ und „sehr gut“ 4 Punkte
- Noten „gut“ und voll „befriedigend“ 3 Punkte
- Note „befriedigend“ 2 Punkte
- Note „ausreichend“ 1 Punkt
- Note „nicht nachgewiesen“ 1 Punkt
Die Note, mit der Sie Ihr Erststudium beendet haben, muss im Abschlusszeugnis oder in einer besonderen Bescheinigung der Stelle nachgewiesen sein, die für die Ausstellung des Abschlusszeugnisses zuständig ist. Andernfalls muss der schlechteste Leistungsgrad zugrunde gelegt werden. Sie müssen dann dem Zulassungsantrag noch Bescheinigungen der Prüfungsämter (Ergebnismitteilungen der Prüfungsstelle) beifügen.
- Zwingende berufliche Gründe 9 Punkte
- Wissenschaftliche Gründe 7 bis 11 Punkte
- Besondere berufliche Gründe 7 Punkte
- Sonstige berufliche Gründe 4 Punkte
- Sonstige Gründe 1 Punkt
Einzelheiten zu den Gründen für ein Zweitstudium finden Sie in den Richtlinien der Stiftung für Hochschulzulassung. Wer nach einer Familienphase die Wiedereingliederung oder den Neueinstieg in das Berufsleben anstrebt, kann bei der Bewerbung für ein Zweitstudium einen Zuschlag von bis zu 2 Punkten erhalten. Die Erhöhung kommt dann in Betracht, wenn aus familiären Gründen (z. B. Ehe, Kindererziehung) die frühere Berufstätigkeit aufgegeben oder aus Rücksicht auf familiäre Belange nach Abschluss des Erststudiums auf die Aufnahme einer adäquaten Berufstätigkeit verzichtet werden musste. Die Höhe des Punktzuschlags richtet sich nach dem Grad der Betroffenheit. Das Ausmaß der Belastungen (z. B. Zahl der Kinder, Dauer der Familienphase) ist in angemessener Weise zu berücksichtigen. Eine Kumulierung von mehreren Gründen findet nicht statt; es wird jeweils die günstigste Fallgruppe zugrunde gelegt. Der Punktzuschlag für Bewerber*innen, die aus familiären Gründen bisher ihren Zweitstudienwunsch zurückgestellt haben, ist davon unabhängig; er wird zusätzlich gewährt.
Am Ende der Online-Immatrikulation drucken Sie bitte den Antrag auf Immatrikulation aus, und reichen diesen inklusive der auf dem Antrag genannten einzureichenden Unterlagen im Studierendensekretariat ein. Bitte beachten Sie hierzu die Ihnen auf dem Zulassungsbescheid genannte Frist.
Es gelten dieselben Bewerbungsfristen wie für Erststudienbewerber*innen.
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Anfahrt & Lageplan
Der Campus der TU Dortmund liegt in der Nähe des Autobahnkreuzes Dortmund West, wo die Sauerlandlinie A45 den Ruhrschnellweg B1/A40 kreuzt. Die Abfahrt Dortmund-Eichlinghofen auf der A45 führt zum Campus Süd, die Abfahrt Dortmund-Dorstfeld auf der A40 zum Campus-Nord. An beiden Ausfahrten ist die Universität ausgeschildert.
Für E-Autos gibt es eine Ladesäule am Campus Nord, Vogelpothsweg.
Direkt auf dem Campus Nord befindet sich die S-Bahn-Station „Dortmund Universität“. Von dort fährt die S-Bahn-Linie S1 im 15- oder 30-Minuten-Takt zum Hauptbahnhof Dortmund und in der Gegenrichtung zum Hauptbahnhof Düsseldorf über Bochum, Essen und Duisburg. Außerdem ist die Universität mit den Buslinien 445, 447 und 462 zu erreichen. Eine Fahrplanauskunft findet sich auf der Homepage des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr, außerdem bieten die DSW21 einen interaktiven Liniennetzplan an.
Zu den Wahrzeichen der TU Dortmund gehört die H-Bahn. Linie 1 verkehrt im 10-Minuten-Takt zwischen Dortmund Eichlinghofen und dem Technologiezentrum über Campus Süd und Dortmund Universität S, Linie 2 pendelt im 5-Minuten-Takt zwischen Campus Nord und Campus Süd. Diese Strecke legt sie in zwei Minuten zurück.
Vom Flughafen Dortmund aus gelangt man mit dem AirportExpress innerhalb von gut 20 Minuten zum Dortmunder Hauptbahnhof und von dort mit der S-Bahn zur Universität. Ein größeres Angebot an internationalen Flugverbindungen bietet der etwa 60 Kilometer entfernte Flughafen Düsseldorf, der direkt mit der S-Bahn vom Bahnhof der Universität zu erreichen ist.
Die Einrichtungen der TU Dortmund verteilen sich auf den größeren Campus Nord und den kleineren Campus Süd. Zudem befinden sich einige Bereiche der Hochschule im angrenzenden Technologiepark. Genauere Informationen können Sie den Lageplänen entnehmen.