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Erstattung von Beiträgen

In einigen Fällen können Studierenden bereits gezahlte Beträge erstattet werden. Bitte stellen Sie hierzu einen Antrag auf Erstattung in unserem Campusportal.

Gründe für eine Erstattung können sein:

  • ein zuviel gezahlter Betrag (Doppelüberweisung, Zahlendreher, ...)
  • die Gewährung einer Beurlaubung
  • eine Exmatrikulation vor Vorlesungsbeginn
  • etc.

In jedem Falle ist zu beachten:

  • Der Studierende trägt dafür Sorge, dass die Angaben (Bankverbindung, etc.) auf dem Erstattungsantrag vollständig und korrekt sind.
  • Die Erstattung wird bei Vorliegen eines Erstattungsgrundes vom Studierendensekretariat angewiesen. Bitte beachten Sie, dass dieser Vorgang mehrere Wochen in Anspruch nimmt!
  • Der Semesterbeitrag kann seitens des Studierendensekretariates nur dann erstattet werden, wenn der Antrag auf Exmatrikulation vor Vorlesungsbeginn wirksam ist. Bei der Exmatrikulation im laufenden Semester kann der Anteil des Semestertickets vom AStA zeitanteilig erstattet werden. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des AStA.