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Grundsätze des Forschungsdatenmanagements an der TU Dortmund

Wir, die Angehörigen der TU Dortmund, verstehen Forschungsdaten in einem inklusiven Sinne. Diese umfassen die Ergebnisse und Dokumentation unserer Forschungstätigkeiten und -prozesse. Dazu gehören alle Komponenten, die zur Reproduktion bzw. Rekonstruktion eines Ergebnisses notwendig sind. Dies schließt die dabei erhaltenen Rohdaten und angewendeten Verfahren, künstlerische, architektonische und technische Entwürfe, Reflexionen und Kommentare, Software und Simulationen ein. Forschungsdaten haben einen Wert an sich. Ihre Integrität und Nachnutzbarkeit müssen im Sinne der Regeln guter wissenschaftlicher Praxis1 sichergestellt werden; forschungsethische Fragen werden einbezogen. 

Um Erkenntnisse zu bewahren und für zukünftige Forschungsfragen nutzbar zu machen, gelten für uns folgende Grundsätze:

  • Forschungsdaten werden im Sinne der Nachnutzbarkeit geordnet und nachvollziehbar archiviert.
  • Die Sicherung der Qualität der Forschungsdaten sowie die Anwendung fachspezifischer Regeln und Standards sind eine wesentliche Aufgabe der Forschenden.
  • Forschungsdaten werden möglichst frei und barrierearm zugänglich gemacht. Auf digitale Forschungsdaten wenden wir die FAIR-Prinzipien2 (Findable, Accessible, Interoperable, and Re-usable) an. Der Schutz personenbezogener Daten, das Urheberrecht und das berechtigte Interesse der Urheber und Dritter bleiben hiervon unberührt.
  • Wir streben die Publikation von Forschungsdaten an.
  • Wir nutzen Datenmanagementpläne, um das Management von Forschungsdaten zu unterstützen und zu dokumentieren.  
  • Die TU Dortmund wird für die Bedarfe der hiesigen Disziplinen Infrastrukturen zugänglich machen oder aufbauen. Diese umfassen sowohl Hardware als auch unterstützende Dienstleistungen. Weiterhin beteiligt sie sich an institutionsübergreifenden Maßnahmen. Dies schließt die aktive Mitarbeit der Angehörigen der TU Dortmund und das Engagement in Communities der verschiedenen Fachdisziplinen ein.
  • Unsere Grundsätze des Forschungsdatenmanagements werden in der Lehre und Graduiertenausbildung verankert.

Die Grundsätze zum Umgang mit Forschungsdaten werden regelmäßig auf ihre Aktualität hin überprüft und gegebenenfalls aktualisiert.

 

Verabschiedet durch den Senat am 11.07.2019

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1 Regeln guter wissenschaftlicher Praxis an der TU Dortmund
2 Wilkinson et al. (2016), The FAIR Guiding Principles for scientific data management and stewardship