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Einschreibung

Höheres Fachsemester ohne NC

Bitte beantragen Sie frühestmöglich die Anerkennung Ihrer Leistungen. Sollte nach Anerkennung Ihrer Leistungen die Einstufung nur in ein zulassungsbeschränktes Fachsemester möglich sein, ist eine fristgerechte (Wintersemester 15.09./Sommersemester 15.03.) Bewerbung um einen Studienplatz im höheren Fachsemester erforderlich. Bei Fragen zur Einstufung wenden Sie sich bitte an das Studierendensekretariat.

 

Wenn Sie bereits an der TU Dortmund studieren und sich in einen zulassungsfreien Fachstudiengang im höheren Fachsemester einschreiben möchten, ist folgendes zu beachten:

  • Für einen zulassungsfreien Fachstudiengang im höheren Fachsemester können Sie sich nur einschreiben, wenn Sie auf Basis anerkannter Leistungen in ein höheres Fachsemester eingestuft werden können. Die Anerkennung der Leistungen erfolgt durch den zuständigen Prüfungsausschuss. Sie können selbst wählen, welche Leistungen Sie sich anerkennen lassen möchten. Bitte verwenden Sie für die Anerkennung den PDF Antrag auf Anerkennung von Prüfungsleistungen. Bei Fragen zum Vorgehen können Sie sich auch mit der Studienfachberatung in Verbindung setzen. Die zuständigen Ansprechpartner für die Anerkennung können Sie der folgenden Übersicht entnehmen:
    PDF Übersicht über die Prüfungsausschüsse in den Fachstudiengängen
  • Während der regulären Einschreibfristen können Sie einen Antrag auf Änderung des Studiums im Studierendensekretariat einreichen.
  • Der vollständig ausgefüllte und vom Prüfungsausschuss unterzeichnete Antrag auf Anerkennung von Prüfungsleistungen ist dem Antrag auf Änderung des Studiums beizufügen. Auf Basis der anerkannten Leistungen werden Sie durch das Studierendensekretariat in ein bestimmtes Fachsemester eingestuft. Die Studiengangjahresregelung wird hierbei beachtet.

Wenn Sie bereits an der TU Dortmund studieren und sich in zulassungsfreie höhere Fachsemester in einem (anderen) Lehramtsstudiengang einschreiben möchten, ist folgendes zu beachten:

  • Für einen zulassungsfreien Lehramtsstudiengang im höheren Fachsemester können Sie sich nur einschreiben, wenn Sie auf Basis anerkannter Leistungen in allen Fächern/Lernbereichen/beruflichen Fachrichtungen/sonderpädagogischen Fachrichtungen und den Bildungswissenschaften in ein zulassungsfreies höheres Fachsemester eingestuft werden können. Die Anerkennung der Leistungen erfolgt durch den zuständigen Prüfungsausschuss. Sie können selbst wählen, welche Leistungen Sie sich anerkennen lassen möchten. Bitte verwenden Sie für die Anerkennung den PDF Antrag auf Anerkennung von Prüfungsleistungen. Bei Fragen zum Vorgehen können Sie sich auch mit der Studienfachberatung in Verbindung setzen. Die zuständigen Ansprechpartner für die Anerkennung können Sie der folgenden Übersicht entnehmen:
    PDF Übersicht über die Prüfungsausschüsse im Lehramt nach LABG
  • Die Anerkennung und Einstufung kann in Lehramtsstudiengängen für jeden Lernbereich/jedes Unterrichtsfach/jede berufliche Fachrichtung/jede sonderpädagogische Fachrichtung und die Bildungswissenschaften gesondert beantragt werden.
  • Während der regulären Einschreibfristen können Sie einen Antrag auf Änderung des Studiums im Studierendensekretariat einreichen.
  • Der vollständig ausgefüllte und vom Prüfungsausschuss unterzeichnete Antrag auf Anerkennung von Prüfungsleistungen ist dem Antrag auf Änderung des Studiums beizufügen. Auf Basis der anerkannten Leistungen werden Sie durch das Studierendensekretariat jeweils in ein bestimmtes Fachsemester eingestuft. Die Studiengangjahresregelung  wird hierbei beachtet.

Wenn Sie bereits an der TU Dortmund in einem Lehramtsstudiengang studieren und unter Beibehaltung der Schulform ein zulassungsfreies Fach (Lernbereich/berufliche Fachrichtung/sonderpädagogische Fachrichtung) wechseln möchten, ist folgendes zu beachten:

  • Für ein zulassungsfreies Fach (Lernbereich/berufliche Fachrichtung/sonderpädagogische Fachrichtung) im höheren Fachsemester können Sie sich nur einschreiben, wenn anrechnungsfähige Leistungen vorliegen. Sofern identische Module im Rahmen der Fächer bestehen, werden die Leistungen und auch Fehlversuche ohne Antrag von der Prüfungsverwaltung für das neue Fach angerechnet. Eine Anerkennung über den Prüfungsausschuss erfolgt nicht. Die Einstufung in ein bestimmtes Fachsemester erfolgt durch das Studierendensekretariat anhand der von der Prüfungsverwaltung angerechneten Leistungen. Die Studiengangjahresregelung wird hierbei beachtet.
  • Während der regulären Einschreibfristen können Sie einen Antrag auf Änderung des Studiums im Studierendensekretariat einreichen.
  • Ein neues Fach (ein neuer Lernbereich/eine neue berufliche Fachrichtung/eine neue sonderpädagogische Fachrichtung) ohne anrechnungsfähige Leistungen kann aufgrund der Studiengangjahresregelung nur zum Wintersemester begonnen werden. Zulassungsbeschränkungen sind zu beachten.

Wenn Sie an einer anderen Hochschule studieren oder studiert haben und sich in einen zulassungsfreien Fachstudiengang im höheren Fachsemester einschreiben möchten, ist folgendes zu beachten:

  • Für einen zulassungsfreien Fachstudiengang im höheren Fachsemester können Sie sich nur einschreiben, wenn Sie auf Basis anerkannter Leistungen in ein höheres Fachsemester eingestuft werden können. Die Anerkennung der Leistungen erfolgt durch den zuständigen Prüfungsausschuss. Sie können selbst wählen, welche Leistungen Sie sich anerkennen lassen möchten. Bitte verwenden Sie für die Anerkennung den PDF Antrag auf Anerkennung von Prüfungsleistungen. Bei Fragen zum Vorgehen können Sie sich auch mit der Studienfachberatung in Verbindung setzen. Die zuständigen Ansprechpartner für die Anerkennung können Sie der folgenden Übersicht entnehmen:
    PDF Übersicht über die Prüfungsausschüsse in den Fachstudiengängen
  • Die Einschreibung erfolgt während der Einschreibfristen online über das Campusportal der TU Dortmund.
  • Der vollständig ausgefüllte und vom Prüfungsausschuss unterzeichnete Antrag auf Anerkennung von Prüfungsleistungen ist im Dokumentenupload hochzuladen. Auf Basis der anerkannten Leistungen werden Sie durch das Studierendensekretariat in ein bestimmtes Fachsemester eingestuft. Die Studiengangjahresregelung wird hierbei beachtet.

Wenn Sie sich in zulassungsfreie höhere Fachsemester in einem Lehramtsstudiengang einschreiben möchten, ist folgendes zu beachten:

  • Für einen zulassungsfreien Lehramtsstudiengang im höheren Fachsemester können Sie sich nur einschreiben, wenn Sie auf Basis anerkannter Leistungen in allen Fächern/Lernbereichen/beruflichen Fachrichtungen/sonderpädagogischen Fachrichtungen und den Bildungswissenschaften in ein zulassungsfreies höheres Fachsemester eingestuft werden können. Die Anerkennung der Leistungen erfolgt durch den zuständigen Prüfungsausschuss. Sie können selbst wählen, welche Leistungen Sie sich anerkennen lassen möchten. Bitte verwenden Sie für die Anerkennung den PDF Antrag auf Anerkennung von Prüfungsleistungen. Bei Fragen zum Vorgehen können Sie sich auch mit der Studienfachberatung in Verbindung setzen. Die zuständigen Ansprechpartner für die Anerkennung können Sie der folgenden Übersicht entnehmen:
    PDF Übersicht über die Prüfungsausschüsse im Lehramt nach LABG
  • Die Anerkennung und Einstufung kann in Lehramtsstudiengängen für jeden Lernbereich/jedes Unterrichtsfach/jede berufliche Fachrichtung/jede sonderpädagogische Fachrichtung und die Bildungswissenschaften gesondert beantragt werden.
  • Sie können sich während der regulären Einschreibfristen einschreiben. Die Einschreibung erfolgt online über das Campusportal.
  • Der vollständig ausgefüllte und vom Prüfungsausschuss unterzeichnete Antrag auf Anerkennung von Prüfungsleistungen ist zur Einschreibung einzureichen. Auf Basis der anerkannten Leistungen werden Sie durch das Studierendensekretariat jeweils in ein bestimmtes Fachsemester eingestuft. Die Studiengangjahresregelung wird hierbei beachtet.

Wenn Sie ein begonnenes Studium der TU Dortmund unterbrochen haben (durch Studiengangwechsel oder Exmatrikulation) und dieses nun fortsetzen möchten, ist folgendes zu beachten:

  • Die bereits studierten Fachsemester werden fortgeführt. Eine Einschreibung ist somit ausschließlich für das nächsthöhere Fachsemester möglich. Die Studiengangjahresregelung wird hierbei innerhalb der Regelstudienzeit beachtet. Folglich ist die Einschreibung im Wintersemester nur in ungerade Fachsemester und im Sommersemester nur in gerade Fachsemester möglich.
  • Ist das nächsthöhere Fachsemester zulassungsbeschränkt, ist zunächst eine fristgerechte Bewerbung um einen Studienplatz im höheren Fachsemester erforderlich. In Lehramtsstudiengängen gilt dies je Fach/Lernbereich/beruflicher Fachrichtung/sonderpädagogischer Fachrichtung und die Bildungswissenschaften.
  • Sie können sich während der regulären Einschreibfristen einschreiben. Die Einschreibung erfolgt online über das Campusportal der TU Dortmund.