Losverfahren/Verlängerte Einschreibung
Die Bewerbungsfrist für das Wintersemester 2026/2027 endet am 15. Juli 2026. Sofern nach Abschluss des regulären Vergabeverfahrens noch Studienplätze frei geblieben sind und ein Losverfahren durchgeführt wird, finden Sie hier weitere Informationen.
Verlängerte Einschreibung
In folgende zulassungsbeschränkte Bachelor-Studiengänge können Sie sich bis zum 09.10.2026 einschreiben:
Losverfahren
Losverfahren Lehramtsstudiengänge
- Lehramt Berufskolleg Sozialpädagogik
- Lehramt Haupt-, Real- und Gesamtschulen Deutsch
- Lehramt Sonderpädagogische Förderung Deutsch
- Lehramt Sonderpädgogische Förderung Sprachliche Grundbildung
- Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen Englisch
Sie können sich bis zum 09.10.2026 im Campusportal bewerben. Nach Ablauf der Bewerbungsfrist werden die freien Studienplätze unter allen Teilnehmenden im Losverfahren ausgelost.
Losverfahren 1-Fach-Bachelor (Hochschulstart): Koordiniertes Nachrücken DoSV
Eine Bewerbung für das Losverfahren in der Phase des Koordinierten Nachrückens für zulassungsbeschränkte 1-Fach-Bachelor-Studiengänge erfolgt im ersten Schritt über das Bewerbungsportal von Hochschulstart, für alle, die sich noch nicht dort registriert und beworben haben.
Zur Registrierung und Bewerbung bei Hochschulstart
Im zweiten Schritt erfolgt die Bewerbung für alle Bewerber*innen über das Campusportal.
Es werden Studienplätze vergeben, die in der Koordinierungsphase frei geblieben sind und von Nachrücker*innen nicht besetzt wurden.
Für alle Bewerber*innen gilt für das Losverfahren (Lehramt und 1-Fach-Bachelor):
Um am Losverfahren teilzunehmen, müssen Sie sich zunächst im Campusportal registrieren bzw. anmelden. Bitte wählen Sie dann zunächst “Studienbewerbung” aus und klicken Sie unter Studienangebot auf “Studienbewerbung fürs Losverfahren”. Dort können Sie einen Antrag für die gewünschte Fächerkombination abgeben. Bitte beachten Sie (je nach Schulform) auch die Fächerkombinationsmöglichkeiten.
Zusätzliche Informationen
Wer darf an einem Losverfahren teilnehmen?
An einem Losverfahren dürfen folgende Personengruppen teilnehmen:
- Deutsche und ausländische Studieninteressierte mit einer deutschen Hochschulzugangsberechtigung (in der Regel Abitur): Beachten Sie bitte, dass die Feststellungsprüfung vom Studienkolleg einem deutschen Hochschulzugang nicht gleichgestellt ist. Auch eine Fachhochschulreife berechtigt nicht zu einem Studium an der TU Dortmund.
- Deutsche Studieninteressierte mit einer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung: Bitte vorher vom Referat Internationales in eine deutsche Note umrechnen lassen = Gleichwertigkeitsbescheinigung.
- Studieninteressierte aus Mitgliedsstaaten der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraumes (Island, Liechtenstein, Norwegen) ohne deutsche Hochschulzugangsberechtigung: Bitte vorher vom Referat Internationales in eine deutsche Note umrechnen lassen = Gleichwertigkeitsbescheinigung. Diese ist bei einer Zulassung im Losverfahren spätestens bei Einschreibung einzureichen. Weiterhin ist der Nachweis guter Deutschkenntnisse zu erbringen.
- Ausländische Studieninteressierte mit einer Hochschulzugangsberechtigung aus Mitgliedsstaaten der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraumes (Island, Liechtenstein, Norwegen): Bitte vorher vom Referat Internationales in eine deutsche Note umrechnen lassen = Gleichwertigkeitsbescheinigung. Diese ist bei einer Zulassung im Losverfahren spätestens bei Einschreibung einzureichen. Weiterhin ist der Nachweis guter Deutschkenntnisse zu erbringen.
Studieren Sie bereits an der TU Dortmund und möchten sich für einen der Studiengänge im Losverfahren bewerben?
Falls Sie eine Zusage im Losverfahren erhalten haben, stellen Sie bitte einen digitalen Antrag auf Studiengangswechsel im Campusportal. Sie gelangen über den Button “Immatrikulation beantragen” in den korrekten Antrag.
Bei Fragen zur verlängerten Einschreibung und zum Losverfahren wenden Sie sich bitte an zulassungsverfahren@tu-dortmund.de!
Wie geht es nach der Auslosung im Losverfahren weiter?
Bewerber*innen erhalten eine Information über eine etwaige Loszulassung über das Campusportal der TU Dortmund. Ablehnungsbescheide werden nicht versandt.



















