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Gasthörerschaft

Wer an der TU Dortmund Lehrveranstaltungen besuchen möchte, um sich weiterzubilden, kann eine Gasthörerschaft beantragen.

Genauere Informationen zu den Bedingungen des Gaststudiums, zu organisatorischen Angelegenheiten, Fristen und Kosten erhalten Interessierte auf dieser Seite.

Studierende sitzen in einer Vorlesung im Hörsaal. © Nikolas Golsch​/​TU Dortmund

Der Gasthörerstatus dient der Weiterbildung in einzelnen Wissensgebieten. Er ermöglicht den Besuch von universitären Lehrveranstaltungen ohne eine Hochschulzugangsberechtigung (z. B. Abitur). Bitte beachten Sie folgende Hinweise:

  • Gasthörer*innen haben keinen Studierendenstatus, erhalten daher keinen Studierendenausweis und kein Semesterticket.
  • Der Gasthörerstatus berechtigt ausschließlich zur Teilnahme an Veranstaltungen, es besteht keine Berechtigung Studien- oder Prüfungsleistungen zu erbringen.
  • Gasthörer*innen dürfen bei zulassungsbeschränkten Studiengängen und -fächern sowie bei allen Lehramtsstudiengängen nur an einzelnen Lehrveranstaltungen teilnehmen, sofern das Einverständnis der Fakultät vorliegt (Dekanat oder Prüfungsausschuss).
  • Darüber hinaus sollten Sie stets im Vorfeld Konktakt mit den jeweiligen Dozent*innen aufnehmen, um die Teilnahme an einer konkreten Veranstaltung abzustimmen. Es kann immer Veranstaltungen geben, unabhängig davon, ob der Studiengang an sich zulassungsfrei oder zulassungsbeschränkt ist, die in der Teilnehmerzahl begrenzt sind.

Für die Aufnahme einer Gasthörerschaft gelten die regulären Einschreibfristen.

Gasthörer*innen entrichten pro Semester einen Gasthörerbeitrag in Höhe von 100,00 Euro.

  • Nutzen Sie den Antrag auf Gasthörerschaft und reichen diesen während der Einschreibfristen im Studierendensekretariat ein.
  • Bei zulassungsbeschränkten Studiengängen oder -fächern benötigen Sie eine Genehmigung des Dekanates oder des Prüfungsausschusses der jeweiligen Fakultät, damit Sie an Lehrveranstaltungen teilnehmen können. Die entsprechende Genehmigung lassen Sie sich bitte auf dem Antrag auf Gasthörerschaft abzeichnen. Informationen über etwaige Zulassungsbeschränkungen können Sie dem Gasthörerantrag entnehmen.
  • Nach Eingang und Bewilligung Ihres Gasthörerantrages erhalten Sie eine Zahlungsaufforderung über den Gasthörerbeitrag.
  • Nach Eingang dieses Beitrages können Sie sich eine Gasthörerbescheinigung über das Campusportal ausdrucken. Mit dieser Bescheinigung können Sie nachweisen, dass Sie zur Teilnahme an Lehrveranstaltungen des beantragten Studiengangs berechtigt sind.
  • Darüber hinaus sollten Sie stets im Vorfeld Konktakt mit den jeweiligen Dozent*innen aufnehmen, um die Teilnahme an einer konkreten Veranstaltung abzustimmen. Es kann immer Veranstaltungen geben, unabhängig davon, ob der Studiengang an sich zulassungsfrei oder zulassungsbeschränkt ist, die in der Teilnehmerzahl begrenzt sind.
  • Vor Beginn des folgenden Semesters erhalten Sie vom Studierendensekretariat eine Zahlungsaufforderung zur erneuten Entrichtung des Gasthörerbeitrags, um die Gasthörerschaft zu verlängern.
  • Nach Eingang des Gasthörerbeitrags werden Sie automatisch im gleichen Studiengang oder -fach zurückgemeldet und können sich Ihre Gasthörerbescheinigung im BOSS-System herunterladen. Der Gasthörerantrag muss in diesem Fall nicht erneut eingereicht werden.