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Arbeitsschutz

Die Mitarbeiter*innen des Referats Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz beraten Sie sowohl bei der Erfüllung Ihrer Aufgaben und Pflichten als auch bei Ihren Fragen zum Arbeits- und Umweltschutz an der TU Dortmund. Es ist die Aufgabe der jeweiligen fachverantwortlichen Führungskraft, die für Ihren Arbeitsbereich notwendigen arbeits- und umweltschutzrelevanten Erfordernisse umzusetzen.

Wir beraten Sie unter anderem zu folgenden Themen:
  • Sichere und ergonomische Arbeitplatzgestaltung
  • Rechte und Pflichten im organisatorischen Arbeitsschutz
  • Erste Hilfe
  • Brandschutz
  • Entsorgung von Sonderabfällen und Elektroschrott
  • Gemeinsam mit dem Betriebsarzt zu arbeitsmedizinischen Vorsorgemaßnahmen
Sie erhalten bei uns:
  • Persönliche Schutzausrüstung (nur über uns)
  • Leih-Messgeräte (Lärm, elektrische Betriebsmittel)
  • Sicherheitskennzeichnung
  • Erste-Hilfe-Materialien
  • Hautschutz
  • Behälter zur Abfallentsorgung
Wir haben u. a. die Aufgaben zur
  • Bearbeitung und Weiterleitung der Unfallanzeigen der Beschäftigten
  • Bearbeitung der Anzeigen für Lasereinrichtungen und Genehmigungen nach Strahlenschutz- und Röntgenverordnung, nach Gentechnikrecht sowie nach Wasserrecht
  • Schulung rund um Sicherheit und Brandschutz
  • Bewertung von Gebäudeschadstoffen

Um nachhaltig sichere und gesundheitsfördernde Arbeitsplätze zu erreichen, sind wir auch auf die Mitarbeit aller Beschäftigten angewiesen. Zwangsläufig bleiben uns bei den turnusmäßigen Begehungen und Gefährdungsbeurteilungen manche Probleme verborgen, zumal wenn diese nur zeitweise auftreten. Wir bitten Sie daher, Fragen, welche sich aus Ihrem Aufgabengebiet ergeben, an uns heranzutragen. Dies kann im direkten Gespräch mit uns, über die Sicherheitsbeauftragten oder über den Personalrat erfolgen. Wir werden dann für die einzelnen Probleme gemeinsam mit allen Beteiligten Verbesserungs- und Lösungsvorschläge erarbeiten.

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