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Informationen der Zentralen Prüfungsverwaltung

Zentrale Prüfungsverwaltung von A bis Z

Die Zentrale Prüfungsverwaltung ist Ihre Anlaufstelle bei allen Fragen rund um das Prüfungswesen. Nachfolgend finden Sie grundlegende Informationen, die aufgrund der jeweils geltenden Prüfungsordnung (diese ist für Sie rechtlich verbindlich) für einzelne Studiengänge variieren können. Ergänzende Informationen finden Sie auf den Teamseiten Ihres zuständigen Teams. Die dort genannten Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner stehen Ihnen darüber hinaus bei Fragen gerne mit Rat und Tat zur Seite.

Beratungs- und Kontaktmöglichkeiten

Sie suchen Ihre zuständige Sachbearbeitung der Zentralen Prüfungsverwaltung?  Ihre Ansprechpartnerin oder Ihren Ansprechpartner finden Sie unter Ansprechpersonen & Kontakt.

Die Zentrale Prüfungsverwaltung möchte digitale Prozesse auch künftig nutzen und ausbauen.  Daher bitten wir Sie alle Arten von Unterlagen auch weiterhin digital einzureichen.

Die Möglichkeit Unterlagen per Post zu übersenden oder durch Einwurf in den Außenbriefkasten in der Zentralen Prüfungsverwaltung einzureichen, ist ebenfalls weiterhin gegeben.

Bei Bedarf kann mit der für Sie zuständigen Ansprechperson in der Zentralen Prüfungsverwaltung – telefonisch oder per E-Mail – ein individueller Termin für einen persönlichen Besuch vor Ort vereinbart werden.

Wir akzeptieren derzeit ausnahmslos alle Dokumente und Bewertungen in digitaler Form. Senden Sie diese eingescannt per E-Mail an die zuständige Ansprechperson in der Zentralen Prüfungsverwaltung. Wir bitten darum, bei zu unterzeichnenden Dokumenten, dass diese erst unterschrieben und mit Unterschrift eingescannt werden.

Bitte lassen Sie uns alle Anträge, Unterlagen oder sonstige Dokumente digital zukommen. Senden Sie diese eingescannt per E-Mail an die zuständige Ansprechperson in der Zentralen Prüfungsverwaltung. Wenn eine Unterschrift erforderlich ist, unterschreiben Sie zunächst das Dokument und scannen dieses dann mit Ihrer Unterschrift ein.

Es werden ausnahmslos alle Dokumente digital als Scan akzeptiert.

Allgemeine Informationen

Zur organisatorischen Abwicklung der Prüfungs­angelegen­heiten setzen immer mehr Studiengänge die Onlinedienste ein. Hier werden ganz unkompliziert und unabhängig von Öffnungszeiten Prüfungen angemeldet, Notenbescheinigungen erstellt oder Übersichten über bereits angemeldete Prüfungen eingesehen.

Hier geht es zu den Online-Diensten.

Notenbescheinigungen können Sie sich über die Online-Dienste herunterladen. Sollten Sie eine unterschriebene Notenbescheinigung benötigen, erhalten Sie diese durch die zuständige Sachbearbeitung in der Zentralen Prüfungsverwaltung.

Darüber hinaus erhalten Sie durch die Zentrale Prüfungsverwaltung weitere prüfungsrelevante Bescheinigungen für andere Behörden und Einrichtungen.

Rechtsgrundlagen für Ihr Studium

Die Prüfungsordnung ist die rechtlich verbindliche Grundlage für Ihr Studium.

Das Modulhandbuch ergänzt die jeweilige Prüfungsordnung und beschreibt detailliert die Inhalte der einzelnen Module. Die Modulhandbücher finden Sie auf den Internetseiten Ihrer Fakultät.

Fächerspezifische Bestimmungen regeln auf der Grundlage der Prüfungsordnungen der Lehramtsstudiengänge die Inhalte und Anforderungen des Studiums.

Seit dem Beginn des Sommersemesters 2022 ist keine weitere Verlängerung der individualisierten Regelstudienzeit vorgesehen. Zuvor hatte sich die individualisierte Regelstudienzeit bereits für alle im Win­ter­se­mes­ter 2021/22 und/oder Sommersemester 2020 und/oder Wintersemester 2020/2021 und/oder Sommersemester 2021 eingeschriebenen Studierenden erhöht.

Prüfungsverfahren

Grundsätzlich muss die Anmeldung bis zwei Wochen vor der Prüfung erfolgen.

Ihre Prüfungsordnung regelt die für Sie verbindlichen Fristen. Es kann Abweichungen geben.

In der Regel können Sie die Anmeldung über die Online-Dienste durchführen. Bitte warten Sie grundsätzlich auf die Bestätigung Ihrer Anmeldung (rechte Spalte „Status“), da das System in einigen Fällen überprüft, ob Sie die Voraussetzungen zur Teilnahme an der Prüfung bereits erfüllt haben.

Sollte bei Prüfungen mit individuellen Prüfungsterminen eine Online-Anmeldung nicht möglich sein, nutzen Sie bitte zur Verfügung stehende Anmeldeformulare Ihres Teams. Über Abweichungen der Anmeldemodalitäten können Sie sich auf den Teamseiten informieren.

Auch bei technischen Problemen muss die Anmeldung fristgerecht der Zentralen Prüfungsverwaltung mitgeteilt werden.

Grundsätzlich gelten die folgenden Fristen:

  • Mündliche Prüfungen: bis eine Woche vor dem Prüfungsdatum
  • Schriftliche Prüfungen: bis einen Tag vor dem Prüfungsdatum

Ihre Prüfungsordnung regelt die für Sie verbindlichen Fristen. Es kann Abweichungen geben.

In der Regel können Sie die Abmeldung über die Online-Dienste durchführen. Bitte warten Sie grundsätzlich auf die Bestätigung Ihrer Abmeldung (rechte Spalte „Status“). Sollte bei Prüfungen mit individuellen Prüfungsterminen eine Online-Abmeldung nicht möglich sein, nutzen Sie bitte das PDF Abmeldeformular. Hier ist die Unterschrift der Prüferin/des Prüfers erforderlich.

Auch bei technischen Problemen muss die Abmeldung fristgerecht erfolgen. Bitte nutzen Sie ebenfalls das PDF Abmeldeformular. Außerhalb der Sprechzeiten können Abmeldungen in den Außenbriefkasten (vor dem Gebäude Emil-Figge-Str. 61) eingeworfen, postalisch oder per Scan als E-Mailanhang übermittelt werden.

Die für den Rücktritt oder das Versäumnis geltend gemachten Gründe müssen dem Prüfungsausschuss über die Zentrale Prüfungsverwaltung unverzüglich schriftlich angezeigt und glaubhaft gemacht werden.

Krankheit am Prüfungstag

Bei Krankheit der Kandidatin oder des Kandidaten oder eines von der Kandidatin oder dem Kandidaten überwiegend zu betreuenden Kindes ist die Vorlage eines deutschsprachigen ärztlichen Attestes erforderlich. Bei Krankheit der Kandidatin oder des Kandidaten muss das ärztliche Attest die Prüfungsunfähigkeit belegen. Die Zentrale Prüfungsverwaltung wertet das Einreichen des Attestes bis 7 Tage (nicht Werktage) nach der Prüfung als unverzüglich.

Mit Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) erfolgt keine elektronische Übermittlung an die TU Dortmund im Zusammenhang mit Prüfungen. Prüfungsunfähigkeitsbescheinigungen müssen weiterhin auf den gewohnten Wegen übermittelt werden.

Bei mündlichen Prüfungen empfehlen wir die Prüfer*innen zu informieren. Es erfolgt seitens der Zentralen Prüfungsverwaltung keine individuelle Information an die Prüfer*innen.

Bitte informieren Sie sich auf den Internetseiten der jeweiligen Teams, zu finden unter Ansprechpersonen und Kontakt, über mögliche studiengangspezifische Besonderheiten. Dort finden Sie auch Kontaktdaten der zuständigen Sachbearbeitung.

Im weiteren Verlauf dieser FAQ unter der Zwischenüberschrift "Abschlussarbeiten (Bachelor-/Master-/Diplomarbeit)" finden Sie Informationen zum Thema "Verlängerung von Abschlussarbeiten".

Andere Gründe

Sollten andere triftige Gründe vorliegen, warum Sie nicht an einer Prüfung teilnehmen konnten oder nachträglich von einer abgelegten, bzw. begonnenen, Prüfung zurücktreten, müssen diese Gründe unverzüglich schriftlich angezeigt und glaubhaft gemacht werden. Unverzüglich bedeutet in diesem Fall ohne schuldhaftes Zögern Ihrerseits. Diese Gründe sind stets individuell und unterliegen einer Einzelfallbetrachtung, sodass keine pauschalen Vorgaben für die Fristen oder die Art der Nachweise gemacht werden können. Bei krankheitsbedingten Rücktritten müssen stets geeignete Atteste im Sinne der jeweiligen Prüfungsordnung eingereicht werden.

Zugverspätungen oder –ausfälle, Streiks, Staus, etc. sind einzuplanen und rechtfertigen keinen Rücktritt von einer Prüfung.
Das Wegerisiko tragen die Studierenden.

Jede Prüfungsleistung, die nicht bestanden wurde oder als nicht bestanden gilt, kann mindestens einmal wiederholt werden. Einzelheiten regelt die jeweils geltende Prüfungsordnung.

Die Prüfungsordnungen sehen in der Regel die folgende oder ähnlich lautende Regelungen vor:

„Macht die oder der Studierende durch ärztliches Zeugnis glaubhaft, dass sie oder er wegen länger andauernder oder ständiger körperlicher Behinderung oder chronischer Erkrankung nicht in der Lage ist, eine Prüfungsleistung ganz oder teilweise in der vorgesehenen Form oder Frist zu erbringen, so legt die oder der Vorsitzende des Prüfungsausschusses fest, in welcher anderen Form oder Frist die Prüfungsleistung erbracht wird. Bei Zweifeln wird die zuständige Person oder Stelle für Fragen zu Belangen behinderter Studierender (z. B. Bereich „Behinderung und Studium“ innerhalb des Zentrums für Hochschulbildung an der Technischen Universität Dortmund (DoBuS))“ beteiligt.

Allgemeine Informationen zum Nachteilsausgleich finden Sie auf der Homepage des DoBuS.

Bei Fragen zum Vorgehen informieren Sie sich bitte bei Ihrer Ansprechpartnerin oder Ihrem Ansprechpartner der Zentralen Prüfungsverwaltung oder Ihrem Prüfungsausschuss.

Sie finden Informationen zur Anerkennung von Prüfungsleistungen und sonstigen Kenntnissen und Qualifikationen in der Navigation unter Prüfungen anerkennen.

Die TU Dortmund gehört neben der Ruhr-Universität Bochum und der Universität Duisburg-Essen zur Universitätsallianz Ruhr (UA Ruhr), die 2007 gegründet wurde. "Gemeinsam besser" - unter diesem Motto wachsen die Universitäten und Forschungsinstitute des Ruhrgebiets mehr und mehr zusammen.

Wenn Sie an einer der UA Ruhr-Hochschulen eingeschrieben sind, haben Sie die Möglichkeit, an einer der anderen Partnerhochschulen Lehrveranstaltungen zu besuchen, ohne zusätzliche Gebühren zu zahlen. 

Informationen zum Studium im Rahmen der Universitätsallianz gibt es auf den Seiten der UA-Ruhr.

Nutzen Sie bei Interesse bitte den PDF Antrag auf Zulassung zu Lehrveranstaltungen. Diesem können Sie auch weitere Informationen zum Ablauf entnehmen.

Abschlussarbeiten (Bachelor-/Master-/Diplomarbeit)

Die Voraussetzungen zur Anmeldung, die Bearbeitungszeit und weitere prüfungsrechtliche Vorgaben regelt die jeweilige Prüfungsordnung, ggf. in Verbindung mit dem Modulhandbuch oder einer fächerspezifischen Bestimmung.

Bitte informieren Sie sich über das konkrete Anmeldeverfahren bei Ihrer zuständigen Sachbearbeitung.

Die Arbeit ist mit einer eidesstattlichen Versicherung zu versehen.

Die Bearbeitungszeit wird in der Prüfungsordnung vorgegeben und kann an dieser Stelle aufgrund zu unterschiedlicher Regelungen nicht pauschal angegeben werden.

Wenn Sie am digitalen Abgabeverfahren für Abschlussarbeiten teilnehmen, können Sie dieser PDF Checkliste für digitale Abschlussarbeiten (PDF English Version - Checklist Digital  Final Thesis) alle wichtigen Informationen entnehmen.

Sollten Schwierigkeiten beim Upload Ihrer Abschlussarbeit in ExaBase auftreten, melden Sie dies bitte unverzüglich der für Ihren Studiengang zuständigen Sachbearbeitung per UniMail. Senden Sie bitte die digitale Abschlussarbeit sowie einen Nachweis des Problems (z. B. Screenshot oder Foto der Fehlermeldung) mit, damit dieses nachvollziehbar ist und technisch geprüft werden kann.

Bei Bachelor-, Master- und Diplomarbeiten ist eine Eidesstattliche Versicherung abzugeben.

Bei Bachelor- und Masterarbeiten ist für diese Eidesstattliche Versicherung ein einheitlicher Vordruck der Zentralen Prüfungsverwaltung zu verwenden ( PDF Formular Eidesstattliche Versicherung ). Dieser Vordruck ist ohne Änderungen zu verwenden und als fester Bestandteil der Arbeit unterschrieben mit einzubinden.

Das Thema einer Abschlussarbeit kann nur einmal und in der Regel nur innerhalb der ersten 14 Tage zurückgegeben werden. Die genaue Frist wird durch Ihre Prüfungsordnung geregelt. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner der Zentralen Prüfungsverwaltung.

Verlängerung aufgrund von Krankheit

Sie müssen die Krankheit oder die Krankheit eines überwiegend von Ihnen zu betreuenden Kindes unverzüglich schriftlich dem Prüfungsausschuss über die Zentrale Prüfungsverwaltung anzeigen. Das Attest muss zwingend während der Bearbeitungszeit in der Zentrale Prüfungsverwaltung eingehen. Es ist die Vorlage eines deutschsprachigen ärztlichen Attestes erforderlich. Sofern Sie selbst erkrankt sind, muss das ärztliche Attest belegen, dass Sie nicht an der Abschlussarbeit arbeiten können. Nach Eingang in der Zentrale Prüfungsverwaltung wird Ihr neues Abgabedatum berechnet und Ihnen mitgeteilt (per Post oder per E-Mail).

Verlängerung aus sonstigen Gründen

Die Prüfungsordnungen sehen in der Regel vor, dass auf begründeten Antrag der Kandidatin oder des Kandidaten die oder der Vorsitzende des Prüfungsausschusses im Einvernehmen mit der Betreuerin oder dem Betreuer ausnahmsweise eine Verlängerung der Bearbeitungszeit um bis zu vier Wochen gewähren kann. Ein Verlängerungsantrag ist spätestens 14 Tage vor Ablauf der Bearbeitungszeit an den Prüfungsausschuss zu stellen. Die genaue Frist und der zeitliche Umfang werden durch Ihre Prüfungsordnung geregelt.

Der grundsätzliche Ablauf ist wie folgt:
Sie beantragen und begründen die Verlängerung schriftlich. Diesen Antrag muss Ihre Betreuerin oder Ihr Betreuer befürworten. Dies kann formlos auf Ihrem Antrag oder gesondert schriftlich erfolgen. Beides zusammen reichen Sie bei Ihrem Prüfungsausschuss ein. Nach Genehmigung und Eingang in der Zentrale Prüfungsverwaltung wird Ihr neues Abgabedatum berechnet und Ihnen mitgeteilt (per Post oder per E-Mail).

Bei Fragen informieren Sie sich bitte bei Ihrer Ansprechpartnerin oder Ihrem Ansprechpartner der Zentrale Prüfungsverwaltung oder Ihrem Prüfungsausschuss.

Abschlussdokumente

Die Prüfungsordnung regelt, welche Abschlussdokumente bei dem erfolgreichen Abschluss des entsprechenden Studiengangs zu erstellen und auszuhändigen sind.

Dies sind bei Bachelor- und Masterstudiengängen in der Regel ein Zeugnis, eine Urkunde, ein Transcript of Records und ein Diploma Supplement. Bei den Diplomstudiengängen sind dies meist das Diplomzeugnis und die Diplomurkunde.

Ihre Prüfungsordnung regelt darüber hinaus, welche Abschlussdokumente Sie auch in englischer Sprache erhalten oder auf Antrag erhalten können.

Sofern die Abschlussdokumente von der Zentralen Prüfungsverwaltung ausgegeben werden, werden wir Sie per UniMail informieren, sobald diese unterschrieben vorliegen. Bitte bestätigen Sie uns darauf hin Ihre korrekte Anschrift, damit wir Ihnen die Abschlussdokumente per Post zusenden können.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Ansprechperson in der Zentralen Prüfungsverwaltung

Wenn Ihre Abschlussdokumente direkt durch die Fakultät ausgehändigt werden, erkundigen Sie sich bitte dort nach den aktuellen Verfahren.

Sollten Sie Zweitschriften Ihrer bereits ausgehändigten oder versandten Abschlussdokumente benötigen, verwenden Sie bitte folgenden Antrag:

Antrag auf Erstellung einer Zweitschrift

Bitte senden Sie uns diesen Antrag digital per E-Mail an die für Ihren Studiengang zuständige Ansprechperson in der Zentralen Prüfungsverwaltung.

Informationen zum Antragsverfahren und den anfallenden Kosten, entnehmen Sie bitte dem Antragsformular.