1-Fach-Bachelor
Nach Erhalt der Zulassung ist zusammen mit den sonstigen Einschreibunterlagen der Nachweis der Bearbeitung des Motivations- und Eignungstests der Fakultät Architektur und Bauingenieurwesen vorzulegen.
Für die Zulassung zum Studium sind Kompetenzen in der englischen Sprache, die mindestens dem Niveau „B2“ gemäß des europäischen Referenzrahmens entsprechen müssen, nachzuweisen (Sprachnachweis). In der Regel erfolgt der Nachweis über das Zeugnis der Allgemeinen Hochschulreife. Sofern der Nachweis nicht über die Hochschulzugangsberechtigung erfolgen kann, können entsprechende Ersatznachweise über das Studierendensekretariat durch das Institut für Anglistik und Amerikanistik anerkannt werden. Ersatznachweise sind zur Einschreibung neben den sonstigen Unterlagen einzureichen.
Mehr Infos zu Angewandte Literatur- und Kulturwissenschaften
sowie Angewandte Sprachwissenschaften
Der Sprachnachweis ist für die Einschreibung zwingend erforderlich und kann NICHT nachgereicht werden.
Die Aufnahme bestimmter Komplementfächer ist weiterhin an Voraussetzungen gekoppelt. Entsprechende Angaben finden Sie ebenfalls unter obigem Link.
Spätestens zur Einschreibung ist die erfolgreiche Teilnahme am Online-Self-Assessment test tu do bci zwingend nachzuweisen. Es wird dringend empfohlen, das Self-Assessment schon vor der Studienzusage und Einschreibung zu absolvieren.
Der Nachweis über eine erfolgreiche Teilnahme erfolgt durch Vorlage des Zertifikats, das nach Durchlaufen des Assessments heruntergeladen und ausgedruckt werden kann. Ohne Vorlage des Zertifikats erfolgt keine Einschreibung.
Nach Erhalt der Zulassung ist zusammen mit den sonstigen Einschreibunterlagen der Nachweis einer 6-wöchigen Hospitation vorzulegen. Weitere Informationen können Sie diesem PDF Merkblatt entnehmen.
Vorausgesetzt ist der Nachweis einer besonderen künstlerischen Eignung und der Nachweis einer praktischen Tätigkeit.
Vorausgesetzt ist ein mathematischer Selbsttest.
Vorausgesetzt ist ein mathematischer Selbsttest.
Nach Erhalt der Zulassung ist zusammen mit den sonstigen Einschreibunterlagen der Nachweis einer 6-wöchigen Hospitation vorzulegen. Weitere Informationen können Sie diesem PDF Merkblatt entnehmen.
Nach Erhalt der Zulassung ist zusammen mit den sonstigen Einschreibunterlagen der Nachweis einer 6-wöchigen Hospitation vorzulegen. Weitere Informationen können Sie diesem PDF Merkblatt entnehmen.