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Regeln

Gute wissenschaftliche Praxis

Studierende sowie Wissen­schaft­ler*innen der TU Dortmund sind in allen Aspekten ihres wissenschaftlichen Handelns zu Ehrlichkeit verpflichtet. Sie haben die Methoden und Ergebnisse ihrer eigenen wissenschaftlichen Arbeit kontinuierlich auf Richtigkeit zu überprüfen. Dies bedeutet, dass Studierende der TU Dortmund bei jeglichen Prüfungsarbeiten verpflichtet sind, sich an die „Regeln guter wissenschaftlicher Praxis“ zu halten.

Zur Einhaltung der Grundsätze gehört es, gemäß der wissenschaftlichen Standards der Disziplin zu arbeiten, korrekte Angaben zu machen, Ergebnisse konsequent anzuzweifeln und geistiges Eigentum anderer zu achten sowie andere in ihrer Forschungstätigkeit nicht zu beeinträchtigen.

Informationen und Downloads:

Regeln guter wissenschaftlicher Praxis  
Handreichung zu den Regeln guter wissenschaftlicher Praxis  
Rules of Good Scientific Practice  
Handout on the Rules of Good Scientific Practice 

Weiterführende Informationen zur ordnungsgemäßen Anfertigung von Prüfungsarbeiten bieten die jeweiligen Fakultäten.

Die Institutionen zur Sicherung der guten wissenschaftlichen Praxis auf Universitätsebene umfassen die beiden Ombudspersonen sowie eine Untersuchungskommission.