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Numerus Clausus (NC)

Zulassungsverfahren für das 1. Fachsemester

Eine Reihe von Studiengängen/-fächern sind an der TU Dortmund zulassungsbeschränkt. Für diese sogenannten NC-Studiengänge ist eine Bewerbung erforderlich. Der Begriff Numerus Clausus (NC) steht für „beschränkte Zahl“ und bedeutet, dass nicht mehr Bewerber*innen für einen Studiengang zugelassen werden können, als Studienplätze vorhanden sind. Für jeden/jedes zulassungsbeschränkten Studiengang/-fach wird ein eigenes Vergabeverfahren durchgeführt.