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Was ein Ablehnungsbescheid bedeutet

Ablehnung erhalten

Die nachfolgenden Informationen gelten nur für zulassungsbeschränkte Lehramtsstudiengänge und -fächer.

In den zulassungsbeschränkten Studiengängen reichte die Zahl der Studienplätze nicht zur Auswahl aller Bewerber*innen aus. Daher musste ein Auswahlverfahren durchgeführt werden, in dem zunächst nur Bewerber*innen mit besseren Auswahlkriterien zugelassen werden konnten. Bewerber*innen, die im Hauptverfahren keinen Studienplatz zugewiesen bekommen konnten, erhalten einen Ablehnungsbescheid.

Wann werden die Ablehnungsbescheide bereitgestellt?

Nach Abschluss des Hauptverfahrens bekommen die nicht zugelassenen Bewerber*innen einen Ablehnungsbescheid. Dieser wird im Campusportal zum Download bereitgestellt. Weitere Informationen und der genaue Verfahrensablauf werden Ihnen per E-Mail mitgeteilt.

Aktuelle Übersicht über den Stand des Verfahrens und die Versandtermine

Im Zuge der Nachrückverfahren werden keine erneuten Ablehnungsbescheide bereitgestellt. Weiterhin nicht zugelassene Bewerber*innen werden hierüber lediglich per E-Mail informiert. Der ursprüngliche Ablehnungsbescheid bleibt gültig.

Weitere Informationen zum Ablauf des NC-Verfahrens.

Welche Chancen bestehen dennoch auf einen Studienplatz?

Erfahrungsgemäß nehmen nicht alle Bewerber*innen im Hauptverfahren den zugewiesenen Studienplatz an. Wenn nach Abschluss des Hauptverfahrens noch Studienplätze zu vergeben sind, werden diese Plätze in einem Nachrückverfahren vergeben. Mitunter können mehrere Nachrückverfahren durchgeführt werden. Wenn Sie im Hauptverfahren oder auch in einem Nachrückverfahren zunächst keine Zulassung erhalten konnten und weiterhin am Vergabeverfahren teilnehmen möchten, müssen Sie dies jeweils anschließend in einem vorgegebenen Zeitfenster aktiv erklären. Das Zeitfenster wird Ihnen im Campusportal mitgeteilt. Loggen Sie sich hierzu in das Campusportal ein, Sie finden die Fristen zur einer etwaigen Teilnahme der Erklärung am Nachrückverfahren direkt in der Übersicht Ihrer Bewerbungsanträge. Sollten Sie diese Erklärung nicht oder nicht fristgerecht abgeben, werden Sie vom weiteren Vergabeverfahren endgültig und unwiderruflich ausgeschlossen.
Die Erklärung wird ausschließlich online über das Campusportal abgegeben. Das Einreichen weiterer Unterlagen oder Dokumente ist nicht erforderlich. In dem Portal wird das Vorgehen detailliert erklärt.

Ob ein Nachrückverfahren stattfindet und wie viele Plätze gegebenenfalls zu vergeben sind, ist nicht vorhersehbar. Eine Einschätzung Ihrer Zulassungschancen ist daher im Vorfeld nicht möglich.

Einschreibung in zulassungsfreie Studiengänge

Die Einschreibung erfolgt online und ist möglich bis zum letzten Freitag vor Vorlesungsbeginn.

Übersicht Studienangebot und mögliche zulassungsfreie Studiengänge