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Allgemeine Informationen zum Zweithörerstatus

Studierende, die an einer anderen Hochschule als Ersthörer*in (oder Haupthörer*in) immatrikuliert sind, können auf Antrag an der TU Dortmund als Zweithörer*in zugelassen werden.  Beim Status des Zweithörers wird unterschieden zwischen „großem“ und „kleinem“ Zweithörer*in.

Die Fristen für Zweithörer*innen unterscheiden sich, je nachdem, ob Sie sich in einen zulassungsbeschränkten oder zulassungsfreien Studiengang im ersten oder höheren Fachsemester bewerben bzw. einschreiben möchten. Hier gelangen Sie zu einer Übersicht der Termine und Fristen.

Der Zweithörerbeitrag beträgt pro Semester 100,00 Euro.

Bei einem Parallelstudium studieren Sie zwei unterschiedliche Studiengänge an der TU Dortmund.  Dabei ist zu beachten, dass lediglich ein Studiengang zulassungsbeschränkt sein darf.

Kosten: Bei einem Parallelstudium an der TU Dortmund zahlen Sie pro Semester nur einmalig den regulären Semesterbeitrag.

Der*die große Zweithörer*in

Als große*r Zweithörer*in erhalten Sie eine Matrikelnummer und sind vollumfänglich prüfungsberechtigt. Sie können einen Studienabschluss an der TU Dortmund als Zweithochschule erwerben. Zweithörer*innen dürfen maximal in einen Studiengang, egal ob an der Erst- oder der Zweithochschule, mit Zulassungsbeschränkung eingeschrieben sein. Weiterhin darf es sich an Erst- und Zweithochschule nicht um gleichnamige Studiengänge handeln. Das formale Vorgehen unterscheidet sich zwischen zulassungsfreien und zulassungsbeschränkten Studiengängen.

  • Für Studiengänge oder -fächer ohne Zulassungsbeschränkung können Sie sich direkt über unsere Online-Einschreibung über das Campusportal der TU Dortmund während der Einschreibfristen für das erste oder höhere Fachsemester einschreiben.
  • Eine Einschreibung in das erste Fachsemester (Ausnahme: Bachelor Informatik) in zulassungsfreie Studiengänge oder -fächer ist nur zum Wintersemester möglich. Nach Durchführung der Online-Einschreibung über das Campusportal können Sie am Ende des Prozesses die erforderlichen Unterlagen zur Einschreibung hochladen.
  • In einigen Fächern müssen zusätzliche Voraussetzungen (Eignungstest, Sprachtest, Praktika etc.) erfüllt und zur Einschreibung nachgewiesen werden. Hier gelangen Sie zu einer Übersicht der Einschreibvoraussetzungen.
  • Erst wenn Sie die vollständigen Einschreibungsunterlagen einschließlich der Immatrikulationsbescheinigung Ihrer Ersthochschule im Campusportal hochgeladen haben und der Zweithörerbeitrag eingegangen ist, ist Ihre Zulassung als Zweithörer abgeschlossen.
  • Für zulassungsbeschränkte Studiengänge oder -fächer können Sie sich für das erste Fachsemester zum Wintersemester im Campusportal bewerben. Bitte beachten Sie, dass für zulassungsbeschränkte 1-Fach-Bachelorstudiengänge eine vorherige Registrierung auf  Hochschulstart erforderlich ist. Dies gilt nicht für Lehramtsstudiengänge. Zum Sommersemester werden keine Zulassungsverfahren durchgeführt.
  • In einigen Fächern müssen zusätzliche Voraussetzungen (Eignungstest, Sprachtest, Praktika etc.) erfüllt und zur Einschreibung nachgewiesen werden. Hier gelangen Sie zu einer Übersicht der Einschreibvoraussetzungen.
  • Erst wenn Sie einen Zulassungsbescheid (in der Regel ab Mitte August) erhalten, können Sie sich innerhalb der im Bescheid festgesetzten Frist in den entsprechenden Studiengang einschreiben. Neben Ihrer Hochschulzugangsberechtigung (in der Regel das Abiturzeugnis) ist gegebenenfalls einen Nachweis über die Erfüllung der Einschreibvoraussetzungen und eine Immatrikulationsbescheinigung Ihrer Ersthochschule im Campusportal hochzuladen. Weiterhin benötigen wir einen Nachweis darüber, dass Ihr Studiengang an der Ersthochschule nicht zulassungsbeschränkt ist.
  • Die Bewerbung für ein höheres Fachsemester erfolgt ebenfalls im Campusportal. Hier finden Sie weitere Informationen zum Bewerbungsprozess.
  • Die Bewerbungsfrist für das Wintersemester ist der 15. September, für das Sommersemester der 15. März.
  • Der Zugang in ein höheres Fachsemester setzt hinreichend anerkennungsfähige Leistungen voraus, damit eine Einstufung erfolgen kann. Hier finden Sie weitere Informationen zum Einstieg in ein höheres Fachsemester
  • Erst wenn Sie einen Zulassungsbescheid (Versand  in der Regel kurz vor Vorlesungsbeginnn) erhalten, können Sie sich innerhalb der im Bescheid festgesetzten Frist in den entsprechenden Studiengang einschreiben. Neben Ihrer Hochschulzugangsberechtigung (in der Regel das Abiturzeugnis) ist gegebenenfalls einen Nachweis über die Erfüllung der Einschreibvoraussetzungen und eine Immatrikulationsbescheinigung Ihrer Ersthochschule im Campusportal hochzuladen. Weiterhin benötigen wir einen Nachweis darüber, dass Ihr Studiengang an der Ersthochschule nicht zulassungsbeschränkt ist.

Der*die kleine Zweithörer*in

Der*die kleine Zweithörer*in ist im Gegensatz zum*zur großen Zweithörer*in nicht vollumfänglich prüfungsberechtigt und kann in einem gleichnamigen Studiengang zugelassen werden. Die Zulassung bezieht sich auf einzelne konkrete Veranstaltungen. Es muss daher nachgewiesen werden, dass die entsprechende Lehrveranstaltung an der Ersthochschule in dem angestrebten Semester nicht angeboten wird. Der Status des*der kleinen Zweithörer*in berechtigt lediglich zum Besuch und zum Ablegen der Prüfungsleistung dieser Lehrveranstaltung.

Um als kleine*r Zweithörer*in an der TU Dortmund zugelassen werden zu können, müssen Sie einen entsprechenden Zulassungsantrag stellen. Dieser Antrag gilt für alle interessierten „kleine*n Zweithörer*innen“ unabhängig davon, ob Sie im ersten oder in einem höheren Fachsemester, in einem zulassungsfreien oder einem zulassungsbeschränkten Studiengang studieren möchten. Bitte wenden Sie sich per E-Mail an studierendensekretariattu-dortmundde. Wir senden Ihnen den Antrag dann digital zu.

Mit dem ausgefüllten Antrag sind folgende Unterlagen einzureichen:

  • eine amtlich beglaubigte Kopie Ihrer Hochschulzugangsberechtigung (in der Regel das Abiturzeugnis)
  • eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung der Ersthochschule (für das beantrage Semester an der TU Dortmund)
  • Nachweis darüber, dass die ausgewählte Veranstaltung der TU Dortmund an der Ersthochschule in dem angestrebten Semester nicht angeboten wird (durch eine Bestätigung der zuständigen Fakultät oder des zuständigen Prüfungsausschusses der Ersthochschule)
  • Ein Nachweis über die Zahlung des Zweithörerbeitrages

Nach Prüfung des Antrags erhalten Sie einen Ausweis für kleine Zweithörer*in unter Angabe der beantragten Veranstaltung.

Die Anmeldung zu den erforderlichen Prüfungsleistungen stimmen Sie bitte direkt mit der*die Dozent*in/Prüfer*in ab.