Zum Inhalt
Beiträge und Fristen

Rückmeldung und Semesterbeitrag

An einer Tafel steht die Überschrift „TO DO LIST”, darunter sind drei Zeilen mit Kästchen an der linken Seite und einem lange Unterstrich. In zwei Kästchen ist ein Haken gesetzt. © FreerLaw​/​Shotshop.com

Jedes Semester ist von den Studierenden ein Semesterbeitrag vollständig und fristgerecht zu entrichten. Studierende, die sich neu einschreiben, erhalten die Zahlungsinformationen mit den Einschreibunterlagen. Studierende, die bereits im Vorsemester an der TU Dortmund studiert haben, werden per E-Mail zur Rückmeldung aufgefordert. Die Zahlungsinformationen werden allen Studierenden im Servicebereich des Campusportals  unter dem Reiter "Zahlungen" zur Verfügung gestellt. Maßgebend für die Einhaltung der Rückmeldefrist ist der Zeitpunkt des Geldeingangs auf dem Konto der TU Dortmund.

Merkblatt über die Zusammensetzung des Semesterbeitrags für das Sommersemester 2024 (Deutsche Version)

Merkblatt über die Zusammensetzung des Semesterbeitrags für das Sommersemester 2024 (Englische Version)

In der Rückmeldeaufforderung wird Ihnen eine Frist zur Zahlung des Betrages gesetzt, wodurch Sie sich für das folgende Semester rückmelden und Ihr Studium an der TU Dortmund fortsetzen können. Sollten Sie Ihr Studium erfolgreich absolviert haben oder sich aus anderen Gründen dazu entschlossen haben, das Studium an der TU Dortmund zu beenden, nutzen Sie bitte die Exmatrikulation.

Der Zeitpunkt des Geldeingangs ist entscheidend für die Einhaltung der Rückmeldefrist. Bei Überweisung / Geldeingang nach dieser genannten Frist ist eine Verspätungsgebühr in Höhe von 3,40 Euro dem Betrag hinzuzurechnen. Ohne diese Verspätungsgebühr kann keine Rückmeldung nach Ablauf der Frist erfolgen.

Im Regelfall ist für die Rückmeldung der gesamte Semesterbeitrag zu zahlen.

Die Zusammensetzung und die aktuelle Höhe der Beiträge finden Sie hier.

Im Falle einer Beurlaubung kann sich der Semesterbeitrag je nach Beurlaubungsgrund verringern. Entsprechende Informationen erhalten Sie im Campusportal.

Nachdem die Zahlung Ihrer Matrikelnummer zugeordnet wurde, ...

  • erhalten Haupthörer*innen automatisiert das Semesterticket NRW/VRR über den UniAccount. Ab diesem Zeitpunkt ist es möglich, über die Online-Dienste aktuelle Studienbescheinigungen anzufordern.
  • können Zweithörer*innen nach Einreichung der Studienbescheinigung der Ersthochschule ihre Studienbescheinigung online abrufen.
  • erhalten Gasthörer*innen eine Bescheinigung über ihre Zulassung zur Gasthörerschaft per Post.

Nein. Wenn Sie bereits alle Leistungen erbracht haben, müssen Sie sich nicht erneut zurückmelden. Für die Bewertung der Leistungen und die Ausstellung der Abschlussdokumente müssen Sie nicht mehr immatrikuliert sein. Sie können daher einen Antrag auf Exmatrikulation stellen.

Wenn Sie noch nicht abschließend wissen, ob Sie Ihr Studium abgeschlossen haben, können Sie sich auch noch einmal zur eigenen Sicherheit zurückmelden. Wenn Sie sich dann vor Vorlesungsbeginn exmatrikulieren und einen Antrag auf Erstattung stellen, können Sie sich den vollen Semesterbeitrag zurückerstatten lassen. Sollten Sie sich später exmatrikulieren, können Sie sich die Kosten für das Semesterticket anteilig vom AStA erstatten lassen. Informationen zum Vorlesungsbeginn sowie über weitere Termine und Fristen finden Sie hier.