Ständige Kommissionen an der TU Dortmund
Die ständige Kommission berät in Angelegenheiten der Lehre und des Studiums einschließlich der wissenschaftlichen Weiterbildung von grundsätzlicher oder hochschulweiter Bedeutung – insbesondere in Fragen der Qualität der Lehre nach Maßgabe der Qualitätsmanagementordnung der TU Dortmund. Der Kommission gehören fünf Hochschullehrer*innen, zwei akademische Beschäftigte und zwei Studierende an. Die Prorektorin Studium ist nicht-stimmberechtigtes Mitglied.
Vorsitz
- Prof. Dr. Insa Melle, Fakultät für Chemie und Chemische Biologie
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Geschäftsführung
- Stefanie Hammacher, Dezernat Hochschulentwicklung und Organisation
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Auf Hochschulebene nimmt die Kommission die im Gesetz zur Verbesserung der Qualität in Lehre und Studium an nordrhein-westfälischen Hochschulen vorgesehenen Aufgaben wahr. Der Kommission gehören sechs Studierende an sowie drei Hochschullehrer*innen, zwei akademische Beschäftigte sowie ein*e Mitarbeiter*in aus Technik und Verwaltung. Die Prorektorin Studium ist nicht-stimmberechtigtes Mitglied.
Vorsitz
- Matthias Schaffartzik
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Geschäftsführung
- Simone Schröder, Dezernat Hochschulentwicklung und Organisation
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Die ständige Kommission berät den Senat bei der Aufstellung von Leitlinien für die Mittelverteilung und Budgetierung. Der Kommission gehören vier Hochschullehrer*innen, zwei akademische Mitarbeiter*innen, ein*e Mitarbeiter*in aus Technik und Verwaltung sowie zwei Studierende an. Ohne Stimmrecht ist der Prorektor Finanzen in der Kommission vertreten.
Vorsitz
- Prof. Andreas Hoffjan, Fakultät Wirtschaftswissenschaften
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Die ständige Kommission berät den Senat in Angelegenheiten der Forschung von grundsätzlicher oder hochschulweiter Bedeutung. Insbesondere betrachtet sie fakultätsübergreifende Forschungsschwerpunkte, die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses und den Transfer von Forschungsergebnissen. Der Kommission gehören drei Hochschullehrer*innen, zwei der akademischen Mitarbeiter*innen und ein*e Student*in an. Ohne Stimmrecht ist die Prorektorin Forschung in der Kommission vertreten.
Vorsitz
- Prof. Markus Betz, Fakultät Physik
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Geschäftsführung
- Dr. Verena Risse, Referentin des Rektorats, Ressort Forschung
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Die gemeinsame Kommission des Rektorats und des Senats berät zu Grundsätzen der Planung, der Strukturentwicklung und des Qualitätsmanagements der TU Dortmund. Der gemeinsamen Kommission gehören die Mitglieder des Rektorats sowie aus dem Senat drei Hochschullehrer*innen sowie je ein*e Vertreter*in der übrigen Statusgruppen an.
Vorsitz
- Prof. Lorenz Schwachhöfer, Fakultät für Mathematik
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Geschäftsführung
- Bianca Schumacher, Dezernat Hochschulentwicklung und Organisation
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Die Gleichstellungskommission überwacht die Aufstellung und Einhaltung der Gleichstellungskonzepte, wirkt an der leistungsorientierten Mittelvergabe mit und nimmt zum Widerspruch der Gleichstellungsbeauftragten Stellung. Ihr gehören jeweils zwei Vertreter*innen aller im Senat vertretenen Gruppen an. Die Gleichstellungsbeauftragte und ihre Stellvertreterinnen sind Kommissionsmitglieder mit Antrags und Rederecht.
Vorsitz und Geschäftsführung
- Martina Stackelbeck
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Geschäftsführung
- Elisabeth Brenker
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Die TU Dortmund verpflichtet sich zur Wahrung der Grundsätze guter wissenschaftlicher Praxis. Sie findet ihren wesentlichen Ausdruck darin, dass Wissenschaftler*innen die Methoden und Ergebnisse der eigenen wissenschaftlichen Tätigkeit kontinuierlich auf ihre Richtigkeit prüfen. Die Grundsätze schließen ein, dass alle Wissenschaftler*innen sich selbst wie auch der wissenschaftlichen und außerwissenschaftlichen Öffentlichkeit gegenüber in allen Aspekten ihres wissenschaftlichen Handelns Ehrlichkeit ausüben.
Die Institutionen zur Sicherung der guten wissenschaftlichen Praxis auf Universitätsebene umfassen die beiden Ombudspersonen sowie eine Untersuchungskommission.
Ombudspersonen
Die Ombudspersonen dienen als Ansprechpersonen für diejenigen, die zu Fragen guter wissenschaftlicher Praxis Aufklärung suchen, die auf einen Verstoß gegen die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis hinweisen möchten, etc. Sie bieten an, zwischen den an einem Konflikt Beteiligten zu vermitteln. Die Ombudspersonen prüfen jeden an sie herangetragenen Verdacht des Verstoßes gegen die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis auf Plausibilität, Konkretheit und Bedeutung, führen aber kein Untersuchungsverfahren inklusive Anhörung der Beteiligten durch. Die Ombudspersonen beraten das Rektorat in Angelegenheiten der Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis.
- Prof. Dr. Peter Krummrich
Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik
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- Prof. Holger Wormer
Fakultät Kulturwissenschaften
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Untersuchungskommission
Die TU Dortmund setzt eine ständige Kommission zur Untersuchung von Fällen, in denen der Verdacht auf wissenschaftliches Fehlverhalten besteht, ein. Die Untersuchungskommission ergreift zur Aufklärung zweckmäßige Maßnahmen, wenn sie durch eine der Ombudspersonen, ein universitäres Gremium, Mitglieder der TU Dortmund oder aufgrund externer Informationen über Tatsachen, die den Verdacht eines wissenschaftlichen Fehlverhaltens begründen, informiert wird. Die Kommission leitet ein Ermittlungsverfahren nur bei Vorliegen hinreichend konkreter Verdachtsmomente ein.
- Prof. em. Dr. Dietrich Wegener
Fakultät Physik
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- Prof. Dr. Walter Krämer
Fakultät Statistik
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- Prof. Dr. Katja Crone
Fakultät Humanwissenschaften und Theologie
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- Prof. Dr. Angelika Poferl
Fakultät Erziehungswissenschaft, Psychologie und Soziologie
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- Dr. Anne Busian
Fakultät Erziehungswissenschaft, Psychologie und Soziologie
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- Dr. Michael Paulus
Fakultät Physik
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- Birgit Cirullies
Leitende Oberstaatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Dortmund a.D.
Die gemeinsame Ethikkommission berät und unterstützt Wissenschaftler*innen der TU Dortmund in rechtlichen und ethischen Fragen, die mit der Durchführung von Forschungsvorhaben verbunden sind, vor deren Beginn.
Sie wird vorrangig für Angehörige der Fakultäten 11 bis 17 tätig. Im Ausnahmefall bearbeitet sie auf Anfrage auch Anträge anderer Fakultäten oder Einrichtungen der TU Dortmund, wenn es ihre Auslastung zulässt.
Die Kommission prüft die Forschungsvorhaben insbesondere in Bezug auf den Schutz der Menschenwürde sowie auf die Autonomie und Selbstbestimmung jener Menschen, die in die Forschung einbezogen werden. Sie behandelt zudem Fragen des Datenschutzes.
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Anfahrt & Lageplan
Der Campus der TU Dortmund liegt in der Nähe des Autobahnkreuzes Dortmund West, wo die Sauerlandlinie A45 den Ruhrschnellweg B1/A40 kreuzt. Die Abfahrt Dortmund-Eichlinghofen auf der A45 führt zum Campus Süd, die Abfahrt Dortmund-Dorstfeld auf der A40 zum Campus-Nord. An beiden Ausfahrten ist die Universität ausgeschildert.
Für E-Autos gibt es eine Ladesäule am Campus Nord, Vogelpothsweg.
Direkt auf dem Campus Nord befindet sich die S-Bahn-Station „Dortmund Universität“. Von dort fährt die S-Bahn-Linie S1 im 15- oder 30-Minuten-Takt zum Hauptbahnhof Dortmund und in der Gegenrichtung zum Hauptbahnhof Düsseldorf über Bochum, Essen und Duisburg. Außerdem ist die Universität mit den Buslinien 445, 447 und 462 zu erreichen. Eine Fahrplanauskunft findet sich auf der Homepage des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr, außerdem bieten die DSW21 einen interaktiven Liniennetzplan an.
Zu den Wahrzeichen der TU Dortmund gehört die H-Bahn. Linie 1 verkehrt im 10-Minuten-Takt zwischen Dortmund Eichlinghofen und dem Technologiezentrum über Campus Süd und Dortmund Universität S, Linie 2 pendelt im 5-Minuten-Takt zwischen Campus Nord und Campus Süd. Diese Strecke legt sie in zwei Minuten zurück.
Vom Flughafen Dortmund aus gelangt man mit dem AirportExpress innerhalb von gut 20 Minuten zum Dortmunder Hauptbahnhof und von dort mit der S-Bahn zur Universität. Ein größeres Angebot an internationalen Flugverbindungen bietet der etwa 60 Kilometer entfernte Flughafen Düsseldorf, der direkt mit der S-Bahn vom Bahnhof der Universität zu erreichen ist.
Die Einrichtungen der TU Dortmund verteilen sich auf den größeren Campus Nord und den kleineren Campus Süd. Zudem befinden sich einige Bereiche der Hochschule im angrenzenden Technologiepark. Genauere Informationen können Sie den Lageplänen entnehmen.