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Nagoya-Protokoll

Das Nagoya-Protokoll ist ein internationales Abkommen, das den Zugriff auf genetische Ressourcen regelt. Ziel ist es, die Ressourcen und daraus entstehende Vorteile gerecht zu nutzen und zu verteilen.

Die Umsetzung des Protokolls ist in EU-Verordnungen sowie in einem Bundesgesetz geregelt und wird vom Bundesamt für Naturschutz überwacht.

Zum Bundesamt für Naturschutz

Die Hochschulen sind dazu verpflichtet, die Einhaltung der Vorschriften zu kontrollieren, zu dokumentieren und ihre Forschenden zu informieren.

Um ihre Wissen­schaft­ler*innen in diesem Prozess umfassend zu unterstützen, kooperiert die TU Dortmund mit der PROvendis GmbH, die als Vertrags- und Ansprechpartnerin auch für Beratungen auf Einzelfallbasis zur Verfügung steht.

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Ansprechpartnerinnen an der TU Dortmund: