Zum Inhalt

Nagoya-Protokoll

Das Nagoya-Protokoll ist ein internationales Abkommen, das den Zugriff auf genetische Ressourcen regelt. Ziel ist es, die Ressourcen und daraus entstehende Vorteile gerecht zu nutzen und zu verteilen.

Die Umsetzung des Protokolls ist in EU-Verordnungen sowie in einem Bundesgesetz geregelt und wird vom Bundesamt für Naturschutz überwacht.

Zum Bundesamt für Naturschutz

Die Hochschulen sind dazu verpflichtet, die Einhaltung der Vorschriften zu kontrollieren, zu dokumentieren und ihre Forschenden zu informieren.

Sollten Sie mit genetischen Ressourcen arbeiten, füllen Sie bitte die im Service Portal erhältliche Checkliste aus. Wenn Sie alle Fragen der Checkliste mit 'Ja' beantworten, fallen Ihre geplanten Tätigkeiten unter das Nagoya Protokoll und die EU-Access and Benefit Sharing (ABS)-Verordnung (EU VO Nr. 511/2014). In diesem Fall füllen Sie bitte die Selbstauskunft auf Seite 2 der Checkliste aus und wenden sich bitte an nagoya-protokolltu-dortmundde. Falls Sie einzelne Fragen mit 'Ja' beantwortet haben oder unsicher sind ob des weiteren Vorgehens lassen Sie sich jederzeit gern beraten.

Ansprechpartnerinnen an der TU Dortmund: