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Studieren an der TU Dortmund

Online-Immatrikulation/ Dokumentenupload

Bitte beachten Sie: Ab dem Wintersemester 2023/2024 sind keine Einschreibunterlagen mehr postalisch im Studierendensekretariat einzureichen. Sie müssen nun alle erforderlichen Dokumente am Ende der Online-Immatrikulation in digitaler Form im Campusportal hochladen. Um eine möglichst schnelle Bearbeitung Ihrer Einschreibung durchführen zu können, möchten wir Sie bitten nur vollständige Unterlagen hochzuladen.

Die unten stehenden Auflistungen gelten für Sie nur, wenn Sie „externe*externer“ Studieninteressierte*r sind, bzw. aktuell nicht mehr an der TU Dortmund eingeschrieben sind. Andernfalls nutzen Sie (nach der erfolgreichen Rückmeldung zum nächsten Semester) den Antrag auf Änderung des Studiums.

  • zwingend: Hochschulzugangsberechtigung (z. B. Abiturzeugnis)
  • zwingend: Meldung der Krankenversicherung über Versicherungsstatus. Weitere Informationen finden Sie hier.
  • Einschreibevoraussetzungen: Bescheinigung über bestandene(n) Eignungstest(s) / Nachweis der Einschreibvoraussetzungen
  • Sie haben bereits an einer anderen deutschen Hochschule studiert? Exmatrikulationsbescheinigung der vorherigen Hochschule. (Die Androhung der Exmatrikulation ist nicht ausreichend!)
  • Sie haben bereits an einer anderen deutschen Hochschule studiert? Unbedenklichkeitsbescheinigung der vorherigen Hochschule
  • Sie wollen den Einstieg in ein höheres Fachsemester? Ausgefüllter und vom zuständigen Prüfungsausschuss unterschriebener „Antrag auf Anerkennung von Prüfungsleistungen“
  • zwingend: Hochschulzugangsberechtigung (z. B. Abiturzeugnis)
  • zwingend: Meldung der Krankenversicherung über Versicherungsstatus. Weitere Informationen finden Sie hier.
  • ggf. Einschreibevoraussetzungen: Bescheinigung über bestandene(n) Eignungstest(s) / Nachweis der Einschreibvoraussetzungen
  • Sie haben bereits an einer anderen deutschen Hochschule studiert? Exmatrikulationsbescheinigung der vorherigen Hochschule (Die Androhung der Exmatrikulation ist nicht ausreichend!)
  • Sie haben bereits an einer anderen deutschen Hochschule studiert? Unbedenklichkeitsbescheinigung der vorherigen Hochschule
  • Sie wollen den Einstieg in ein höheres Fachsemester? Ausgefüllter und vom zuständigen Prüfungsausschuss unterschriebener „Antrag auf Anerkennung von Prüfungsleistungen“
  • Sie haben einen Dienst absolviert (Bundeswehr, Zivildienst, FSJ)? Bescheinigung über Dienstzeiten (Bundeswehr, Zivildienst, FSJ)
  • zwingend: Nachweis über einen deutschen Hochschulabschluss in der Regel durch das Bachelorzeugnis. Alternativ eine unterzeichnete Bestätigung über den Bachelorabschluss unter Angabe der Gesamtnote und des Abschlussdatums
  • zwingend: Hochschulzugangsberechtigung (z. B. das Abiturzeugnis), Ausnahme: Das Zeugnis über die Fachhochschulreife oder ausländische Abiturzeugnisse müssen nicht eingereicht werden
  • zwingend: Meldung der Krankenversicherung über Versicherungsstatus. Weitere Informationen finden Sie hier.
  • zwingend: Einschreibevoraussetzungen erfüllt? Hier finden Sie eine Übersicht alle notwendigen Einschreibvoraussetzungen
  • Sie haben bereits an einer anderen deutschen Hochschule studiert? Exmatrikulationsbescheinigung der vorherigen Hochschule (Die Androhung der Exmatrikulation ist nicht ausreichend!). Die Exmatrikulationsbescheinigung kann im Falle der Masterzulassung zur Einschreibung nachgereicht werden.
  • Sie haben bereits an einer anderen deutschen Hochschule studiert? Unbedenklichkeitsbescheinigung der vorherigen Hochschule
  • Sie wollen den Einstieg in ein höheres Fachsemester? Ausgefüllter und vom zuständigen Prüfungsausschuss unterschriebener „Antrag auf Anerkennung von Prüfungsleistungen“
  • zwingen: Nachweis über einen deutschen Hochschulabschluss in der Regel durch das Bachelorzeugnis. Alternativ eine unterzeichnete Bestätigung über den Bachelorabschluss unter Angabe der Gesamtnote und des Abschlussdatums
  • zwingend: Hochschulzugangsberechtigung (z. B. das Abiturzeugnis), Ausnahme: Das Zeugnis über die Fachhochschulreife oder ausländische Abiturzeugnisse müssen nicht eingereicht werden.
  • zwingend: Meldung der Krankenversicherung über Versicherungsstatus. Weitere Informationen finden Sie hier.
  • zwingend: Einschreibevoraussetzungen erfüllt? Hier finden Sie eine Übersicht alle notwendigen Einschreibvoraussetzungen
  • Sie haben bereits an einer anderen deutschen Hochschule studiert? Exmatrikulationsbescheinigung der vorherigen Hochschule (Die Androhung der Exmatrikulation ist nicht ausreichend!)
  • Sie haben bereits an einer anderen deutschen Hochschule studiert? Unbedenklichkeitsbescheinigung der vorherigen Hochschule
  • Sie wollen den Einstieg in ein höheres Fachsemester? Ausgefüllter und vom zuständigen Prüfungsausschuss unterschriebener „Antrag auf Anerkennung von Prüfungsleistungen“
  • Sie haben einen Dienst absolviert (Bundeswehr, Zivildienst, FSJ)? Bescheinigung über Dienstzeiten (Bundeswehr, Zivildienst, FSJ)
  • zwingend: Abschlusszeugnis des Ersten Staatsexamens aus NRW oder (bei einem Staatsexamen außerhalb von NRW) die Anerkennung über die Bezirksregierung oder Äquivalenzbescheinigung des Staatlichen Prüfungsamtes als Erstes Staatsexamen oder (bei Studierenden der LPO 1994/2003) Nachweis der Zwischenzeugnisse. Hinweis: In der Fächerkombination des o. g. Studiums muss zwingend Englisch/Anglistik zusammen mit einem weiteren Fach studiert worden sein; wobei das weitere Fach weder Deutsch noch eine andere Fremdsprache gewesen sein darf.
  • zwingend: Meldung der Krankenversicherung über Versicherungsstatus. Weitere Informationen finden Sie hier.
  • zwingend: Hochschulzugangsberechtigung (z. B. Abiturzeugnis)
  • zwingend: Bestätigung des Instituts für Anglistik und Amerikanistik über die Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen (PDF Formblatt für die Aufnahme des Zusatzstudiengangs Bilinguales Lehren und Lernen). Das persönliche Erscheinen am Institut ist erforderlich.
  • Sie haben bereits an einer anderen Hochschule studiert? Exmatrikulationsbescheinigung der vorherigen Hochschule (Die Androhung der Exmatrikulation ist nicht ausreichend!)

Neueinschreibung

Sollten Sie sich für Ihre Promotion neu an der TU Dort­mund einschreiben oder nach einer erfolgten Ex­ma­tri­ku­la­tion wieder an der TU Dort­mund einschreiben, müssen Sie folgende Unterlagen einreichen:

  • zwingend: Hochschulabschlusszeugnis (z. B. Master, Diplom)
     
  • zwingend: Zulassung zur Promotion.  Nachweis der Zulassung durch eine Bescheinigung vom Promotionsausschuss.
  • ggf. bereits an einer anderen deutschen Hochschule studiert? Exmatrikulationsbescheinigung der vorherigen Hochschule (Die Androhung der Ex­ma­tri­ku­la­tion ist nicht ausreichend!)

 

Umschreibung für bereits eingeschriebene Stu­die­ren­de

Sollten Sie bereits als Studentin oder Student an der TU Dort­mund eingeschrieben sein, können Sie direkt einen Antrag auf Änderung des Studiums beim Studierenden­sekretariat einreichen:

  • zwingend: Antrag auf Änderung des Studiums
     
  • zwingend: Hochschulabschlusszeugnis (z. B. Master, Diplom)
     
  • zwingend: Zulassung zur Promotion.  Nachweis der Zulassung durch eine Bescheinigung vom Promotionsausschuss.
  • ggf. bereits an einer anderen deutschen Hochschule studiert? Exmatrikulationsbescheinigung der vorherigen Hochschule (Die Androhung der Ex­ma­tri­ku­la­tion ist nicht ausreichend!)