Religionen
Die TU Dortmund ist ein Ort der Vielfalt. Hier wird die individuelle Religionsausübung als Teil des alltäglichen Campuslebens verstanden.
Diese findet ihre Grenzen lediglich dort, wo sie den regulären Hochschulbetrieb oder andere Mitglieder der TU Dortmund in Studium, Lehre und Forschung beeinträchtigt oder sicherheitsrelevante Aspekte wie Notausgänge oder Brandschutz berührt werden.
Raum der Stille

Der Raum der Stille steht allen Mitgliedern und Angehörigen der TU Dortmund offen, die Ruhe, einen Ort der Besinnung oder des Rückzuges suchen.
Teilnahme an Lehrveranstaltungen und Prüfungen mit Gesichtsschleier (z.B. Niqab)

Das Tragen religiös motivierter Kleidung – einschließlich eines das Gesicht bedeckenden Schleiers, gehört ebenfalls zur individuellen Religionsausübung.
Dies ist grundsätzlich in allen Lehrveranstaltungen und Prüfungen möglich, da es für sich genommen keine Beeinträchtigung des Lehr- oder Prüfungsbetriebs darstellt.
Sofern im Einzelfall eine Identitätsfeststellung erforderlich ist – etwa bei Anwesenheitspflicht in Seminaren oder im Rahmen von Prüfungen –, kann diese diskret in einem separaten Raum durch eine weibliche Mitarbeiterin vorgenommen werden.
Einschränkungen können sich aus Sicherheitsanforderungen ergeben, etwa bei der Arbeit an Maschinen oder in Laboren. In diesen Fällen gelten die allgemeinen Sicherheitsvorschriften für alle Studierenden gleichermaßen.



















