Team 5
Für Anfragen steht Ihnen eine zentrale E-Mailadresse zur Verfügung:
Emil-Figge-Straße 61, Raum 109
Tel.: 0231 755-7142
E-Mail an die Prüfungsverwaltung Bereich Lehramt
Änderungen der Erreichbarkeit:
Derzeit gibt es keine Änderungen.
Emil-Figge-Straße 61, Raum 110
Tel.: 0231 755-4836
E-Mail an die Prüfungsverwaltung Bereich Lehramt
Änderungen der Erreichbarkeit:
Derzeit gibt es keine Änderungen.
Emil-Figge-Straße 61, Raum 110
Tel.: 0231 755-7148
E-Mail an die Prüfungsverwaltung Bereich Lehramt
Änderungen der Erreichbarkeit:
Derzeit gibt es keine Änderungen.
Emil-Figge-Straße 61, Raum 108
Tel.: 0231 755-7149
E-Mail an die Prüfungsverwaltung Bereich Lehramt
Änderungen der Erreichbarkeit:
Derzeit gibt es keine Änderungen.
Allgemeine Informationen
Sie finden grundlegende Informationen zu vielen Themen rund um das Prüfungswesen (z.B. zum Verhalten bei Krankheit am Prüfungstag, Nachteilsausgleichen oder dem digitalen Abgabeverfahren von Abschlussarbeiten) in unserer Prüfungs-FAQ.
Welche Studiengänge aktuell im BOSS-System verwaltet werden, und welche im Campusportal, können Sie der Informationsseite für die Onlinedienste entnehmen.
Studiengangspezifische Informationen: Lehramt nach LABG
Gemäß der aktuell für Sie gültigen Prüfungsordnung sowie der jüngsten Ordnung zur Änderung der Prüfungsordnung erhalten die Absolvierenden in der Regel spätestens sechs Wochen nach der Eintragung der letzten Prüfungsleistung die Abschlussdokumente.
Besonders beim Übergang vom Master in den Vorbereitungsdienst kann es hier zu Unsicherheiten kommen, ob die Abschlussdokumente zur fristgerechten Vorlage bei der Bezirksregierung rechtzeitig vorliegen werden.
Deshalb nimmt die Zentrale Prüfungsverwaltung, Team 5, am Verfahren der elektronischen Übermittlung Ihrer Abschlussdaten an das Ministerium für Schule und Bildung des Landes NRW teil. Die Übermittlung ersetzt vorübergehend die fristgerechte Vorlage der beglaubigten Kopie Ihres Masterzeugnisses bei der Bezirksregierung.
Die Anmeldung zur elektronischen Übermittlung ist für den Referendariatsbeginn November 2026 ab sofort möglich:
Link zum Online-Formular
Den Laufzettel zur Anmeldung der Abschlussarbeit lassen wir Ihnen gern per E-Mail zukommen, soweit Sie
die Voraussetzungen gemäß der aktuell für Sie gültigen fächerspezifische Bestimmungen erfüllen.
Hierzu benötigen wir von Ihnen per E-Mail folgende Angaben:
- Matrikelnummer
- Vollständigen Namen der*des Erstprüfenden
- Fach der Abschlussarbeit
Das Verfassen der Abschlussarbeit an der Fakultät Rehabilitationswissenschaften ist in einem Ihrer Förderschwerpunkte oder in den Allgemeinen Rehabilitationswissenschaften möglich.
Für Abschlussarbeiten im Fach Mathematik oder Lernbereich Mathematische Grundbildung, die am IEEM betreut werden, wenden Sie sich bitte an das Prüfungsmanagement des IEEM.
Für Abschlussarbeiten im Fach Mathematik, die in der Fachmathematik betreut werden, wenden Sie
sich bitte an Simone Ratzlaff.
Der BAföG-Leistungsnachweis nach § 48 BAföG wird Ihnen durch Team 5 bereitgestellt. Unser Team hat Einsicht in alle Leistungen, die im BOSS-System eingetragen sind.
Zur Ausstellung einer BAföG-Bescheinigung melden Sie sich bitte per Mail bei uns. Um Ihnen eine möglichst vollständige Bescheinigung ausstellen zu können, legen Sie bitte PDF-Scans Ihrer physischen Leistungsnachweise (Testatbogen, Kombischein, Studienbuch) mit bei.
Die Leistungspunktebescheinigung leiten Sie nach Erhalt selbständig an das BAföG-Amt weiter. Den Sachbearbeiter*innen des Studierendenwerks Dortmund ist unsere BAföG-Bescheinigung bekannt.
Für Auslands-BAföG wird zumeist das Formblatt 5 benötigt. Legen Sie Ihrer Mail bitte das vorausgefüllte Formblatt 5 mit bei und geben Sie uns einen kurzen Hinweis, dass Sie Auslands-BAföG beantragen möchten.
Informationen über benötigte Leistungspunkte zu den jeweiligen Fachsemestern finden Sie unter:
Leistungspunkteübersicht BAföG
Informationen zur Fächerkombination im Lehramt an der TU Dortmund finden Sie auf den Internetseiten des DoKoLL:
Termine und Fristen
Anmeldefristen: Die Anmeldung muss bis zwei Wochen vor der Prüfung erfolgen.
Abmeldefristen:
- Mündliche Prüfungen: bis eine Woche vor dem Prüfungsdatum
- Schriftliche Prüfungen: bis einen Tag vor dem Prüfungsdatum
Ihre Prüfungsordnung regelt die für Sie verbindlichen Fristen. Mögliche Abweichungen finden Sie nachfolgend.
Vordrucke
- PDF Abmeldeformular für alle Studiengänge
- PDF Form of Deregistration from Examination (English, explanatory purposes only)
- PDF Antrag auf Anerkennung von Prüfungsleistungen
- PDF Eidesstattliche Versicherung für die Bachelorarbeit und die Masterarbeit
- PDF Vollmacht
- PDF Antrag auf Erstellung einer Zweitschrift



















