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Dezernat Personal

Das Dezernat Personal kümmert sich umfassend um alle Angelegenheiten, die mit dem Beschäftigungs- oder Dienstverhältnis zusammenhängen.

Dezernatsleitung und Sekretariat

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Luftaufnahme Besprechungssituation © Roland Baege​/​TU Dortmund

Die Abteilung 3.1 administriert und begleitet termingerecht die Personalangelegenheiten sämtlicher Hochschullehrer:innen und der Beamt:innen in Wissenschaft, Technik und Verwaltung. Hier beraten und unterstützen wir die Fakultäten und Serviceeinrichtungen in allen beamten- und dienstrechtlichen sowie in personalstrategischen Fragestellungen. Hier werden im Bereich des Moduls Personal auch die Verwaltungsinspektoranwärter:innen ausgebildet.

Im Weiteren bieten wir kompetente Beratung und Unterstützung zu versorgungs- und damit einhergehenden sozialversicherungsrechtlichen Sachverhalten an und sind Schnittstelle zum Landesamt für Besoldung und Versorgung (LBV). Wir unterstützen das verbeamtete Personal beim Online-Antragsverfahren zur Versorgungsauskunft sowie bei der Anwendung des LBV-Versorgungsrechners. Wir sind ebenfalls zuständig für die Bearbeitung und Anerkennung von Dienstunfällen der Beamtinnen und Beamten der TU Dortmund.

Darüber hinaus administrieren wir Dienstreisen, Exkursionen, Nebentätigkeiten, Erholungsurlaub (inklusive Urlaubsentgelt), Trennungsentschädigung sowie Umzugskosten und Gehaltsvorschüsse. In diesen Bereichen sind wir zuständig für sämtliche Mitarbeiter:innen der Technischen Universität Dortmund.

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In der Abteilung Tarif- und sonstige Be­schäf­tigte wer­den alle Personal­ange­le­gen­heiten der Tarifbeschäftigten in Wis­sen­schaft, Technik und Ver­wal­tung betreut. Sie begleitet den gesamten Beschäftigungsprozess aus personaladministrativer Sicht von der Einstellung bis zur Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses. Dabei berät und unterstützt sie die Fa­kul­tä­ten und Serviceeinrichtungen der TU Dort­mund umfassend zu allen arbeits- und tarifrechtlichen Sachverhalten, aber auch in personalstrategischen Fragestellungen.

Des Weiteren ist die Abteilung zuständig, wenn es um die Beschäftigung von stu­den­tischen und wis­sen­schaft­lichen Hilfskräften (SHK, WHF, WHK) geht, für die administrative Be­treu­ung von Gastwissenschaftler*innen sowie für Anträge auf Erteilung und Abrechnung von Lehraufträgen und die Abrechnung von Gastvorträgen. Selbstverständlich steht sie auch in diesen Angelegenheiten beratend zur Seite.

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Die Personalentwicklung verfolgt das Ziel, Beschäftigte, Führungskräfte und Teams der TU Dortmund bei der effizienten Bewältigung ihrer Arbeiten durch geeignete Maßnahmen zu unterstützen und geeignetes, hochqualifiziertes Personal für die Fachabteilungen zur Verfügung zu stellen. Die Personalentwicklung dient der Erreichung der strategischen Ziele der TU Dortmund unter Berücksichtigung der Bedürfnisse und Qualifikationen der Beschäftigten. Im Einzelnen zählen zu den Maßnahmen die Personalplanung, die Aus-, Fort- und Weiterbildung, das Onboarding, die Führungskräfte-Entwicklung, die jährlichen Mitarbeitergespräche, das Betriebliche Gesundheitsmanagement, das Personalmarketing und -recruiting, die Eignungsdiagnostik, die zentrale Organisation von Personalauswahlverfahren und der Sekretariats- und Sachbearbeitersupport.

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Die Stabsstelle ist zuständig für Chancengleichheit, Familie und Vielfalt an der TU Dortmund. Sie entwickelt, realisiert und begleitet Strategien, Instrumente und Maßnahmen zur Verbesserung von Chancengleichheit und Familienfreundlichkeit.

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