Zum Inhalt

Studienformalitäten

UniAccount, Semesterbeiträge, Rückmeldung, Student ID…. Auch wenn Sie bereits eingeschrieben sind gibt es einige Dinge zu beachten. Hier finden Sie die häufigsten Fragen zu verschiedenen Studienformalitäten.

An einer Tafel steht die Überschrift „TO DO LIST”, darunter sind drei Zeilen mit Kästchen an der linken Seite und einem lange Unterstrich. In zwei Kästchen ist ein Haken gesetzt. © FreerLaw​/​Shotshop.com

Studienangelegenheiten (Dokumente)

Im Campusportal können Sie Studienbescheinigungen des aktuellen und des vorherigen Semesters anfordern und diese jederzeit nach Bedarf ausdrucken.

Sie erhalten das Semesterticket nach der erfolgreichen Einschreibung bzw. Rückmeldung zum nächsten Semester. Ab dem Sommersemester 2024 erhalten Sie das Ticket ausschließlich in der TU Dortmund-App. Informationen zum Semesterticket erhalten Sie hier: Informationen zum Semesterticket.

Füllen Sie hierfür bitte den Antrag zum Nachweis von Studienzeiten für die Rentenversicherung aus und senden Sie diesen zusammen mit einem ausreichend frankierten und an Sie adressierten Rückumschlag an das Studierendensekretariat.

Bitte beachten Sie, dass die Erstellung der Bescheinigung bis zu vier Wochen in Anspruch nehmen kann.

Rückmeldung

Sie erhalten die Rückmeldeaufforderung per E-Mail über Ihre UniMail. Darüber hinaus können Sie sich im Campusportal die personalisierte Aufforderung zur Rückmeldung herunterladen. Bitte beachten Sie die aktuellen Rückmeldefristen, welche Sie der Webseite zu Terminen und Fristen entnehmen können. Weitere Informationen zur Rückmeldung finden Sie hier: Informationen zur Rückmeldung.

Wenn alle Prüfungsleistungen im aktuellen Semester abgelegt wurden, müssen Sie sich nicht für das nächste Semester zurückmelden. Dies gilt auch dann, wenn die Noten noch ausstehen.

Wichtig ist, dass Sie alle Prüfungsleistungen erbracht haben. Sollten Sie auf Nummer sicher gehen wollen, falls die letzte Prüfungsleistung eventuell nicht bestanden werden sollte, so ist eine Rückmeldung in jedem Fall sinnvoll.

Sollten Sie die ausstehende Prüfungsleistung nicht bestehen und sind bereits exmatrikuliert, so müssen Sie sich erneut einschreiben oder bewerben, um die Prüfung wiederholen zu können.

In der Rückmeldeaufforderung wird Ihnen eine Frist zur Zahlung des Betrages gesetzt, wodurch Sie sich für das folgende Semester rückmelden und Ihr Studium an der TU Dortmund fortsetzen können. Sollten Sie Ihr Studium erfolgreich absolviert haben oder sich aus anderen Gründen dazu entschlossen haben, das Studium an der TU Dortmund zu beenden, können Sie im Campusportal einen Antrag auf Exmatrikulation stellen.

Weiterführende Informationen zur Rückmeldung erhalten Sie unter: Zur Webseite Rückmeldung und Semesterbeitrag

Der Zeitpunkt des Geldeingangs ist entscheidend für die Einhaltung der Rückmeldefrist. Bei Überweisung / Geldeingang nach dieser genannten Frist ist eine Verspätungsgebühr in Höhe von 3,40 Euro dem Betrag hinzuzurechnen. Ohne diese Verspätungsgebühr kann keine Rückmeldung nach Ablauf der Frist erfolgen.

Weiterführende Informationen zur Rückmeldung erhalten Sie unter: Zur Webseite Rückmeldung und Semesterbeitrag

Im Regelfall ist für die Rückmeldung der gesamte Semesterbeitrag zu zahlen.

Die Zusammensetzung und die aktuelle Höhe der Beiträge finden Sie auf dem Merkblatt über die Zahlung von Semesterbeiträgen.

Weiterführende Informationen zur Rückmeldung sowie das aktuelle Merkblatt über die Zahlung von Semesterbeiträgen erhalten Sie unter: Zur Webseite Rückmeldung und Semesterbeitrag.

Im Falle einer Beurlaubung kann sich der Semesterbeitrag je nach Beurlaubungsgrund verringern. Die Gründe für eine Beurlaubung und welche Dokumente Sie benötigen, können Sie im Campusportal nachlesen. Dort stellen Sie auch den Antrag auf Beurlaubung. Weitere Informationen zur Beurlaubung finden Sie auf der Seite Beurlaubung vom Studium

 

Nachdem die Zahlung Ihrer Matrikelnummer zugeordnet wurde, ...

  • erhalten Haupthörerinnen und -hörer automatisiert das Semesterticket NRW/VRR über den UniAccount. Ab diesem Zeitpunkt ist es möglich, über die Online-Dienste aktuelle Studienbescheinigungen anzufordern.
  • können Zweithörerinnen und -hörer nach Einreichung der Studienbescheinigung der Ersthochschule ihre Studienbescheinigung online abrufen.
  • erhalten Gasthörerinnen und -hörer eine Bescheinigung über ihre Zulassung zur Gasthörerschaft per Post zugesandt.

Weiterführende Informationen zur Rückmeldung erhalten Sie unter: Zur Webseite Rückmeldung und Semesterbeitrag

Wenn Sie noch nicht abschließend wissen, ob Sie Ihr Studium abgeschlossen haben, können Sie sich auch noch einmal zur eigenen Sicherheit zurückmelden. Wenn Sie sich dann bis spätestens zum letzten Freitag vor Vorlesungsbeginn exmatrikulieren und über das Campusportal einen Antrag auf Erstattung stellen, können Sie sich den vollen Semesterbeitrag zurückerstatten lassen. Sollten Sie sich später exmatrikulieren, können Sie sich die Kosten für das Semesterticket anteilig vom AStA erstatten lassen. Informationen zum Vorlesungsbeginn sowie über weitere Termine und Fristen finden Sie auf der Webseite Termine und Fristen.

Weiterführende Informationen zur Rückmeldung erhalten Sie unter: Zur Webseite Rückmeldung und Semesterbeitrag

Semesterbeiträge

Haben Sie die Rückmeldefrist überschritten, erhalten Sie eine zweite Aufforderung zur Rückmeldung. Sie können sich dann bis zur angegebenen Frist mit einer Verspätungsgebühr rückmelden. Die Höhe dieser Gebühr finden Sie auf der aktuellen Rückmeldeaufforderung, welche Sie per E-Mail in Ihrer UniMail erhalten haben oder im Campusportal nochmals abrufen können.

Überweisen Sie die fehlende Differenz (ggf. mit Verspätungsgebühr) mit dem gleichen Verwendungszweck (ohne Zusatz von Anmerkungen oder Leerzeichen) auf das Konto der TU Dortmund. Wenn der gesamte Betrag eingegangen ist, werden Sie zurückgemeldet. Sie erhalten keine Bestätigung darüber, sondern können den Eingang des Semesterbeitrags im Campusportal überprüfen. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte per E-Mail an das Studierendensekretariat: E-Mail an das Studierendensekretariat.

Haben Sie zu viel gezahlt oder sogar den doppelten Semesterbeitrag überwiesen, können Sie sich die überschüssige Differenz erstatten lassen. Im Campusportal können Sie einen Antrag auf Erstattung stellen.

Ab dem Sommersemester 2024 erhalten Sie das Semesterticket ausschließlich in der TU Dortmund-App.

Bitte beachten Sie, dass es bis zu zwei Wochen dauern kann bis die Zahlung des Semesterbeitrags bearbeitet wurde. Ist das Ticket dennoch nicht verfügbar, kontaktieren Sie bitte den ServiceDesk des ITMC. Es könnte außerdem sein, dass Sie bei der Überweisung des Semesterbeitrags ggfs. den Verwendungszweck falsch angegeben oder Fristen überschritten haben, überprüfen Sie dies bitte vorher.

Möglicherweise liegt auch eine Rückmeldesperre vor, nehmen Sie diesbezüglich Kontakt zum Studierendensekretariat auf und reichen Sie die entsprechenden Unterlagen nach.

Eine Auflistung der Semesterbeiträge in den letzten Semestern erhalten Sie unter: Zur Webseite Rückmeldung und Semesterbeitrag.

Beurlaubung

Sie können im Campusportal einen Antrag auf Beurlaubung stellen.

Weiterführende Informationen zur Beurlaubung vom Studium erhalten Sie unter: Zur Webseite Beurlaubung vom Studium

Die Gründe für eine Beurlaubung und welche Dokumente Sie benötigen, können Sie im Campusportal nachlesen. Dort stellen Sie auch den Antrag auf Beurlaubung. Weitere Informationen zur Beurlaubung finden Sie auf der Webseite Beurlaubung vom Studium

Bitte beachten Sie, dass dieser Antrag nur für das entsprechende Semester gültig ist.

In einigen Fällen hat sich das Studierendenwerk Dortmund dazu entschlossen, den beurlaubten Studierenden den Studierendenwerksbeitrag zu erlassen – dieser ist bereits abgezogen worden. Im Campusportal finden Sie Informationen über den von Ihnen zu zahlenden Betrag.

Grundsätzlich besteht während der Beurlaubung keine Prüfungsberechtigung. Ausnahmen bilden beurlaubte Studierende aufgrund der „Erziehung und Betreuung eigener Kinder“ oder der „Pflege und Versorgung von Angehörigen". Bei weiteren prüfungsorganisatorischen Fragen wenden Sie sich bitte an die Zentrale Prüfungsverwaltung.

Exmatrikulation

Wird der Semesterbeitrag nicht fristgerecht überwiesen, erhalten Sie eine zweite Aufforderung zur Rückmeldung.

Sollten Sie dieser Aufforderung nicht nachkommen, folgt die Androhung der Zwangsexmatrikulation erneut per E-Mail.
Falls Sie den Semesterbeitrag weiterhin nicht zahlen, folgt die Zwangsexmatrikulation.

Im Gegensatz zu einer Exmatrikulation auf Antrag erhalten Sie im Falle einer Zwangsexmatrikulation nicht automatisch eine Exmatrikulationsbescheinigung.
Wir empfehlen Ihnen daher immer, sich ordnungsgemäß zu exmatrikulieren.

Eine rückwirkende Exmatrikulation ist nicht möglich.

Sie können sich nur zum jeweiligen Tag der Antragstellung exmatrikulieren lassen oder ein zukünftiges Datum angeben. Wenn Sie sich zum Ende des Semesters exmatrikulieren möchten, ist der Antrag für das Sommersemester bis zum 30.09. und für das Wintersemester bis zum 31.03. einzureichen.

Dies ist nur möglich, wenn Sie sich vor Vorlesungsbeginn exmatrikuliert haben.

Bitte stellen Sie hierzu einen Antrag auf Erstattung im Campusportal.

Bitte beachten Sie hierbei die aktuellen Fristen. Wenn Sie sich nach Vorlesungsbeginn bis zum 15.10. (im Wintersemester) oder 15.04. (im Sommersemester) aufgrund eines Hochschulwechsels in einen NC-beschränkten Studiengang exmatrikuliert haben, ist eine Erstattung des Studierendenwerksbeitrags möglich.

Nein. Wenn Sie bereits alle Leistungen erbracht haben, müssen Sie sich nicht erneut zurückmelden. Für die Bewertung der Leistungen und die Ausstellung der Abschlussdokumente müssen Sie nicht mehr immatrikuliert sein. Sie können daher einen Antrag auf Exmatrikulation stellen.

Weiterführende Informationen zur Exmatrikulation erhalten Sie unter: Zur Webseite Exmatrikulation

Wenn Sie noch nicht abschließend wissen, ob Sie Ihr Studium abgeschlossen haben, können Sie sich auch noch einmal zur eigenen Sicherheit zurückmelden. Wenn Sie sich dann bis spätestens zum letzten Freitag vor Vorlesungsbeginn exmatrikulieren und einen Antrag auf Erstattung im Campusportal stellen, können Sie sich den vollen Semesterbeitrag zurückerstatten lassen. Sollten Sie sich später exmatrikulieren, können Sie sich die Kosten für das Semesterticket anteilig vom AStA erstatten lassen. Informationen zum Vorlesungsbeginn sowie über weitere Termine und Fristen finden Sie auf der  Webseite Termine und Fristen.

Weiterführende Informationen zur Exmatrikulation erhalten Sie unter: Zur Webseite Exmatrikulation

 

 

Sofern Sie noch über eine UniCard verfügen, reichen Sie diese bitte im Rahmen Ihrer Exmatrikulation beim Studierendensekretariat ein. Sie können die UniCard bereits nach erfolgter Exmatrikulation auch einzeln auf dem Postweg einsenden. Weiter haben Sie die Möglichkeit, Ihre UniCard direkt in den Briefkasten des Studierendensekretariats vor dem Gebäude Emil-Figge-Straße 61 einzuwerfen.

Die Rückerstattung von eventuellem Restguthaben auf Ihrer Student ID erfolgt durch das Studierendenwerk. Hierzu können Sie sich an den InfoPoint wenden.

Promotion

Die Information, welche Unterlagen eingereicht werden müssen, finden Sie auf der Webseite zur Promotion.

Die Einschreibung ist ganzjährig möglich. Sollten Sie im Anschluss an Ihr Studium promovieren, stellen Sie bitte einen Antrag auf Änderung des Studiums beim Studierendensekretariat. Sollten Sie bereits exmatrikuliert sein oder an einer anderen Hochschule Ihr Studium abgeschlossen haben nutzen Sie bitte das Campusportal der TU Dortmund für die Online-Einschreibung. 

Gasthörer

Wenn Sie  einzelne Lehrveranstaltungen an der TU Dortmund besuchen wollen, können Sie im Studierendensekretariat einen Antrag auf Gasthörerschaft  stellen. Sie werden dann im Rahmen der vorhandenen Studienmöglichkeiten zugelassen werden.

Nein, Gasthörer und Gasthörerinnen haben keinen Anspruch auf das Ticket.

Um ein Studium als Gasthörer oder Gasthörerin aufnehmen zu können, benötigen Sie keine Hochschulzugangsberechtigung. Die Zulassung erfolgt immer nur für ein Semester. Es besteht keine Berechtigung, Prüfungen abzulegen.

Seniorenstudium

Das Seniorenstudium steht Interessierten ab dem 50. Lebensjahr offen. Das Abitur ist keine Voraussetzung zur Teilnahme. Die Teilnahme und der erfolgreiche Abschluss werden durch ein Zertifikat bescheinigt. Weitere Infos über ein Seniorenstudium erhalten Sie hier: Informationen über ein Seniorenstudium.

 

Nein, wenn Sie für ein Seniorenstudium eingeschrieben sind, haben Sie keinen Anspruch auf das Ticket.

Frage nicht gefunden?


Sollten Sie die Antwort auf Ihre Frage(n) in den FAQ oder auf der Homepage der TU Dortmund nicht finden können, wenden Sie sich gerne an die Infohotline Studierendenservice. Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite!

Zudem finden Sie im Bereich Beratung eine Übersicht über die verschiedenen Beratungseinrichtungen der TU Dortmund.