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Bewerbung

Sie haben Fragen bei der Bewerbung an der TU Dortmund? Hier finden Studieninteressierte mit deutscher Hochschulzugangsberechtigung Anleitungen und Antworten auf die häufigsten Fragen.

Schriftzug Bewerbung aus einzelnen Buchstaben auf Steinboden. © Inga Feßler​/​TU Dortmund

Bewerbung (1-Fach-Bachelorstudiengang)

Für zulassungsfreie Studiengänge (ohne NC) müssen sich Studieninteressierte mit deutscher Hochschulzugangsberechtigung (in der Regel Abitur) oder deutscher Staatsangehörigkeit nicht bewerben. Sie können sich direkt über das Campusportal der TU Dortmund online einschreiben. Alle Studieninteressierten, die sich für einen zulassungsfreien Studiengang einschreiben, erhalten sicher einen Studienplatz. 

Hinweis: In manchen Studiengängen müssen vor der Einschreibung Einschreibvoraussetzungen erfüllt werden. 

Für zulassungsbeschränkte Studiengänge (mit NC) müssen sich Studieninteressierte online bewerben.  Für 1-Fach-Bachelorstudiengänge ist zunächst eine Registrierung auf der Internetseiten der Stiftung für Hochschulzulassung erforderlich. Anschließend erfolgt die Bewerbung auf dem Campusportal der TU Dortmund. Informationen zum Ablauf der Bewerbung für 1-Fach-Bachelorstudiengänge erhalten Sie hier

In der Bewerbungsphase können Sie sich für bis zu zwölf Studienwünsche (als Kombination von Studiengang und Hochschule) bewerben. Nähere Informationen zur Bewerbung für 1-Fach-Bachelorstudiengänge erhalten Sie hier

Erste Informationen zur Bewerbung im Campusportal für 1-Fach-Bachelorstudiengänge mit NC können Sie auch unserem Informationsvideo auf dem YouTube-Channel der TU Dortmund entnehmen.

Hier gelangen Sie zum Video „Einführung in das Campusportal der TU Dortmund für 1-Fach-Bachelorstudiengänge mit NC“.

Im Rahmen der Anpassungen des Zulassungsverfahrens ergeben sich ab dem Wintersemester 2021/2022 folgende Änderungen:

Im hochschuleigenen Auswahlverfahren wird die Abiturnote um 0,1 je Semester Wartezeit ver­bessert, wobei maximal bis zu sieben Wartesemester berücksichtigt wer­den kön­nen. Als Wartezeit wer­den alle Semester nach Erwerb Ihres Abiturs anerkannt, in denen Sie nicht an einer deut­schen Hoch­schu­le eingeschrieben waren. (Stand: 22.06.2021)

Weiterführende Informationen zum Zulassungsverfahren erhalten Sie auf der folgenden Webseite: NC-Verfahren im Überblick

Bewerbung (Lehramt)

Für zulassungsbeschränkte Studiengänge (mit NC) müssen sich Studieninteressierte online bewerben. An der TU Dortmund liegt in jedem Lehramt auf den Bildungswissenschaften ein NC mit einer Ausnahme: Im Lehramt an Berufskollegs sind nur einige Unterrichtsfächer/ berufliche Fachrichtungen zulassungsbeschränkt, aber nicht die Bildungswissenschaften. Im Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen sind zusätzlich neben den Bildungswissenschaften noch weitere Unterrichtsfächer zulassungsbeschränkt. Das Studienangebot im Lehramt finden Sie hier. Die Bewerbung für Lehramtsstudiengänge wird im  Campusportal der TU Dortmund durchgeführt.  

Für zulassungsfreie Studiengänge (ohne NC) müssen sich Studieninteressierte mit deutscher Hochschulzugangsberechtigung (in der Regel Abitur) oder deutscher Staatsangehörigkeit nicht bewerben. Sie können sich direkt über das Campusportal der TU Dortmund online einschreiben. Alle Studieninteressierten, die sich für einen zulassungsfreien Studiengang einschreiben, erhalten sicher einen Studienplatz. Dies gilt im Lehramt nur für Berufskollegs mit NC-freien Fächern.

Hinweis: In manchen Unterrichtsfächern müssen Einschreibvoraussetzungen erfüllt werden. Beispielsweise ist in Kunst, Musik und Sport das Ablegen von Eignungsprüfungen erforderlich. Informationen zu den Einschreibvoraussetzungen finden Sie hier

Die Anzahl der Bewerbungen für ein Lehramtsstudium ist an der TU Dortmund nicht limitiert. 

Bei der Bewerbung können Sie bereits Ihre zulassungsfreien Wunschfächer auswählen. Die endgültige Einschreibung dafür erfolgt aber erst, wenn Sie eine Zulassung für das Fach Bildungswissenschaften erhalten (Ausnahme: Lehramt Berufskollegs). Bei der Online-Immatrikulation legen Sie Ihre Fächer fest. Es gilt die im Zulassungsbescheid angegebene Annahmefrist. Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Fächer miteinander kombinierbar sind. Informationen hierzu finden Sie auf den Seiten des DoKoLL

Wer die Fächer Kunst, Musik oder Sport in einem der fünf Lehrämter studieren möchte, muss eine Eignungsprüfung ablegen. Für einige dieser Schulformen erhalten Bewerberinnen und Bewerber auf die zulassungsbeschränkten Fächer mit dem Nachweis über die bestandene Eignungsprüfung eine einmalige Verbesserung der Verfahrensnote – eine sogenannte Bonierung.

Folgende Regelungen zur Bonierung gelten ab dem Wintersemester 2021/2022:

Sport:
Gymnasien und Gesamtschulen sowie Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen: keine Bonierung
Grundschule, Sonderpädagogische Förderung und Berufskolleg: Bonierung 0,7

Kunst:
Gymnasien und Gesamtschulen sowie Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen: keine Bonierung
Grundschule, Sonderpädagogische Förderung und Berufskolleg: Bonierung 0,7

Musik:
Gymnasien und Gesamtschulen sowie Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen: Bonierung 1,0
Grundschule, Sonderpädagogische Förderung und Berufskolleg: Bonierung 1,0

Die Bonierung wird nicht für bereits an der TU Dortmund im Lehramt eingeschriebene Studierende gegeben. Auch für ein Zweitstudium können Sie keine Bonierung erhalten.

Im Rahmen der Anpassungen des Zulassungsverfahrens ergeben sich ab dem Wintersemester 2021/2022 folgende Änderungen:

Im hochschuleigenen Auswahlverfahren wird die Abiturnote um 0,1 je Semester Wartezeit ver­bessert, wobei maximal bis zu sieben Wartesemester berücksichtigt wer­den kön­nen. Als Wartezeit wer­den alle Semester nach Erwerb Ihres Abiturs anerkannt, in denen Sie nicht an einer deut­schen Hoch­schu­le eingeschrieben waren. (Stand: 22.06.2021)

Weiterführende Informationen zum Zulassungsverfahren erhalten Sie auf der folgenden Webseite: NC-Verfahren im Überblick

Bewerbung Beruflich Qualifizierte

Das Studium ohne Abitur ist möglich, wenn Sie eine Ausbildung abgeschlossen und zusätzlich über eine mehrjährige Berufserfahrung verfügen (Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte). Je nachdem, welche berufliche Vorbildung Sie mitbringen und welchen Studiengang Sie anstreben, haben Sie verschiedene Möglichkeiten des Hochschulzugangs. Weitere Informationen finden Sie unter: Studium ohne Abi.

Bewerbung Höheres Fachsemester

Wenn Sie bereits an der TU Dortmund oder an einer anderen Hochschule studiert und Leistungen erbracht haben, können Sie die Anerkennung der Leistungen und auf dieser Basis die Einstufung in ein höheres Fachsemester beantragen. Die Bewerbung ist zum Sommer- und Wintersemester möglich. Beachten Sie, dass die Bewerbung im Wintersemester nur für ungerade Fachsemester und im Sommersemester nur für gerade Fachsemester erfolgen kann.

Bewerbungsfrist WS: 15.09. und SoSe: 15.03.

Die Bewerbung erfolgt über das Campusportal der TU Dortmund. Weitere Informationen finden Sie unter: Höheres Fachsemester 

Sollten Sie sich für ein höheres Fachsemester beworben und bis zum Vorlesungsbeginn keine Nachricht von der TU Dortmund erhalten haben, konnte keine Zulassung erteilt werden. Ein Ablehnungsbescheid wird in diesem Fall nicht versendet.

Bewerbung Zweitstudium

Wenn Sie bereits ein Studium abgeschlossen haben und ein weiteres zulassungsbeschränktes Studium aufnehmen möchten, müssen Sie sich für ein Zweitstudium bewerben

Weitere Informationen erhalten Sie unter: Zweitstudium

Wenn Ihr Studium bis zum Bewerbungsfristende abgeschlossen ist und Sie die Abschlussnote und das Abschlussdatum mit einem Zeugnis oder einer Bestätigung nachweisen können, handelt es sich bei dem weiteren Studium um ein Zweitstudium.

Liegt das Abschlussdatum nach dem Bewerbungsschluss,  ist die Bewerbung für ein Erststudium erforderlich.

Weitere Informationen finden Sie unter: Zweitstudium

Die Abiturnote und die Wartezeit sind für die Vergabe von Studienplätzen bei einem Zweitstudium nicht relevant. Die Studienplätze werden nach einem Punktwert vergeben, der aus dem Prüfungsergebnis des Erststudiums und den Gründen für das Zweitstudium gebildet wird.

Weitere Informationen finden Sie unter: Zweitstudium

Nein, Sie zahlen die gleichen Semesterbeiträge wie alle Studierenden an der TU Dortmund. Wie hoch der aktuelle Semesterbeitrag an der TU Dortmund ist, erfahren Sie unter Semesterbeiträge

Bewerbung Parallelstudium und Zweithörer

Dies ist grundsätzlich möglich. Sie können im Rahmen des sogenannten Parallelstudiums zwei unterschiedliche Studiengänge an der TU Dortmund studieren. Dabei ist zu beachten, dass lediglich ein Studiengang zulassungsbeschränkt sein darf. Sie zahlen pro Semester einmalig den regulären Semesterbeitrag.

Bitte beachten Sie, dass für den zulassungsbeschränkten Studiengang eine fristgerechte Bewerbung erforderlich ist. Informationen zum Nachlesen finden Sie hier: Informationen zum Zweithörerschaft und Parallelstudium.

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Sollten Sie die Antwort auf Ihre Frage(n) in den FAQ oder auf der Homepage der TU Dortmund nicht finden können, wenden Sie sich gerne an die Infohotline Studierendenservice. Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite!

Zudem finden Sie im Bereich Beratung eine Übersicht über die verschiedenen Beratungseinrichtungen der TU Dortmund.