Antidiskriminierung
Diskriminierung und sexualisierte Gewalt sind gesamtgesellschaftliche Probleme, die auch Hochschulen betreffen. Als Ort der Bildung, Forschung und Lehre verpflichtet sich die TU Dortmund, Diskriminierung, Machtmissbrauch, Belästigung und sexualisierte Gewalt zu unterbinden und ein chancengleiches, förderliches und motivierendes Arbeitsumfeld für Studierende und Beschäftigte zu schaffen.
Zur Richtlinie zum Schutz vor Diskriminierung und vor sexualisierter Gewalt
Zentrale Beratungsstelle zum Schutz vor Diskriminierung und vor sexualisierter Gewalt
Die SchuDS (Abkürzung für Zentrale Beratungsstelle zum Schutz vor Diskriminierung und vor sexualisierter Gewalt) der TU Dortmund ist die zentrale Anlaufstelle für Menschen, die Diskriminierung oder sexualisierte Gewalt erleben oder beobachten oder auch nur Fragen zum Thema haben. Die Mitarbeitenden der SchuDS sind für alle Mitglieder und Angehörigen wie Studierende, Lehrende, Mitarbeitende der TU Dortmund und alle Personen, die sich berechtigterweise mit Wissen und Wollen der TU Dortmund zeitweilig und/oder dauerhaft im Zusammenhang mit den originären Aufgaben der Hochschule dort aufhalten, da.
Diskriminierung und sexualisierte Gewalt werden auf Wunsch der ratsuchenden Person intensiv und unnachgiebig verfolgt und im Rahmen der rechtlichen und tatsächlichen Möglichkeiten angemessen sanktioniert.

Die Beratung ist vertraulich, parteilich und auf Wunsch anonym.
Es werden keine Schritte ohne Ihr Einverständnis unternommen.