Die EU an der TU Dortmund
Am 9. Juni ist Europawahl. Alle fünf Jahre wählen die fast 450 Millionen Bürger*innen der Europäischen Union die Mitglieder des Europäischen Parlaments. Damit ist die Europawahl eine der größten demokratischen Wahlen der Welt. Die EU spielt auch eine wichtige Rolle für europäische Hochschulen: Sie fördert Forschungs- und Lehrprojekte, grenzübergreifende Kooperation sowie die Mobilität von Studierenden und Wissenschaftler*innen. Auch an der TU Dortmund gibt es viele Berührungspunkte mit der EU.
Die 750 internationalen Abgeordneten des Europäischen Parlaments vertreten die Interessen der EU-Bürger*innen bei politischen, wirtschaftlichen und sozialen Themen auf transnationaler Ebene und setzen sich für die Werte der EU ein: Menschenrechte, Freiheit, Demokratie, Gleichheit und Rechtsstaatlichkeit. Das Parlament ist das direkt gewählte Gesetzgebungsorgan der EU und kontrolliert die Arbeit der anderen EU-Organe. Von den verschiedenen Maßnahmen der EU profitieren auch die Angehörigen der TU Dortmund in verschiedenen Bereichen.

Lehre
European Credit Transfer System (ECTS)
Gemeinsam mit der Einführung des gestuften Hochschulsystems aus Bachelor- und Masterstudiengängen im Rahmen des Bologna-Prozesses sowie der anschließenden Möglichkeit zur Promotion erleichtert das European Credit Transfer System (ECTS) die internationale Mobilität von Studierenden: Das ECTS gewährleistet, dass Studierende ihre akademischen Qualifikationen und Studienleistungen, die sie an einer europäischen Hochschule erworben haben, innerhalb der EU an anderen Hochschulen einfach anerkannt bekommen können.
Zulassung von EU-Studierenden
Im Wintersemester 2023/24 haben 477 EU-Bürger*innen aus 23 Mitgliedsstaaten an der TU Dortmund studiert. 219 von ihnen haben ihr Abitur vor dem Studium im Ausland erworben. Studienbewerber*innen, die ihr Abitur innerhalb der EU erworben haben oder EU-Staatsbürger*innen sind, können sich gleichgestellt mit Schüler*innen, die ihr Abitur in Deutschland erworben haben, auf Studienplätze an unserer Universität bewerben.
Erasmus+
Das EU-Förderprogramm Erasmus+ ermöglicht Studierenden und Hochschulmitarbeitenden, internationale Erfahrungen zu sammeln und sich mit anderen europäischen Institutionen zu vernetzen. So fördert Erasmus+ Auslandsaufenthalte und -praktika für Studierende sowie gemeinsame Masterstudiengänge, wie zum Beispiel den International Master of Advanced Methods in Particle Physics (IMAPP) an der TU Dortmund, der Universität Bologna und der Universität Clermont Auvergne.
Forschung
Horizon Europe
Im Forschungsrahmenprogramm Horizon Europe, dem weltweit größten Einzelförderungsprogramm für Forschung, unterstützt die EU Projekte, die zu einer nachhaltigen Entwicklung beitragen sollen, insbesondere zum digitalen und grünen Wandel. Dabei verfolgt das Programm fünf Hauptziele, einschließlich der nötigen gesellschaftlichen Veränderungen: die Anpassung an den Klimawandel, den Aufbau klimaneutraler und intelligenter Städte, den Schutz der Gewässer und der Meere, den Schutz des Bodens sowie die Innovation in der Krebsforschung und -behandlung.
Beispiele von Horizon Europe-Projekten an der TU Dortmund:
European Research Council (ERC)
Seit seiner Gründung im Jahr 2007 fördert der Europäische Forschungsrat (European Research Council, kurz ERC) themenoffen Pionierforschungsprojekte von Wissenschaftler*innen, unabhängig von ihrer Nationalität oder ihrem Alter. Der ERC bietet vier Förderlinien an: Starting Grants (zu Beginn der Karriere), Consolidator Grants (während der Konsolidierungsphase einer eigenen unabhängigen Arbeitsgruppe), Advanced Grants (etablierte Spitzenforscher*innen) und Synergy Grants (Teams von zwei bis vier vielversprechenden Forschenden). Darüber hinaus können die Förderungsempfänger*innen einen Proof of Concept Grant einwerben, um ein Forschungsergebnis aus ihrem ERC-geförderten Projekt für den Transfer in den Markt oder die Gesellschaft weiterzuentwickeln.
Beispiele von ERC-Förderungsempfänger*innen an der TU Dortmund:
Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)
Der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) ist Teil der europäischen Kohäsionspolitik und trägt dazu bei, die Lebensbedingungen in strukturschwächeren Regionen in der EU zu verbessern und somit die Ungleichgewichte zwischen den verschiedenen Regionen zu mindern. Im EFRE-Programm unterstützt die EU in NRW Projekte aus den Themenfeldern Innovation, Nachhaltigkeit, Mittelstandsförderung, Lebensqualität, Mobilität und Strukturwandel in Kohlerückzugsregionen. Neben Hochschulen und Forschungseinrichtungen können auch Kommunen sowie kleine und mittlere Unternehmen eine EFRE-Förderung erhalten.
Beispiele von EFRE-Förderungen an der TU Dortmund:
Wie können TU-Angehörige das Europäische Parlament wählen?
Am 9. Juni können alle TU-Angehörigen mit europäischer Staatsbürgerschaft ihre Stimme für die Europawahl in ihrem zugeschriebenen Wahlraum abgeben. Außerdem ist es möglich, Briefwahl zu beantragen. Unter folgenden Links gibt es weitere Informationen, wie TU-Angehörige an der Europawahl teilnehmen können.
Solange sich der Hauptwohnsitz in Deutschland befindet, werden deutsche Staatsbürger*innen automatisch in das Wählerverzeichnis für die Europawahl eingetragen und erhalten ihre Wahlunterlagen von der Gemeinde des Hauptwohnsitzes.
Auf den Webseiten bieten die Stadt Dortmund sowie viele der benachbarten Gemeinden Informationen rund um die Europawahl für die bei ihnen gemeldeten Bürger*innen an. Außerdem gibt es auf vielen Seiten Online-Services, wie beispielsweise Wahlraumsuchen oder Briefwahlanträge. In Dortmund und vielen weiteren Gemeinden kann die Briefwahl auch einfach mit einem QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung beantragt werden.
Weitere Informationen von der Stadt Dortmund
Weitere Informationen zur Europawahl in einigen angrenzenden Städten: Castrop-Rauxel, Bochum, Herne, Holzwickede, Kamen, Lünen, Recklinghausen, Schwerte, Unna.
Bei einem Umzug oder einem neuangemeldeten Hauptwohnsitz innerhalb von 42 Tagen vor der Wahl (seit dem 28. April), wenden sich Betroffene am besten an ihren Bürgerservice.
EU-Staatsbürger*innen, die mit Hauptwohnsitz in Deutschland gemeldet sind, können ihre Stimme für die Europawahl entweder in ihrem Heimatmitgliedsstaat oder in Deutschland abgeben. Für die allererste Stimmabgabe in Deutschland müssen sie bis zum 21. Tag vor der Wahl (19. Mai) einen Antrag bei der Gemeinde eingereicht haben, in der sie gemeldet sind. Informationen über die Teilnahme an der Europawahl in Deutschland gibt es auf der Informationsseite zur Europawahl in Deutschland.
Bei der Wahl im Heimatmitgliedsstaat informieren sich Betroffene am besten bei Ansprechpersonen ihres Landes. Allgemeine Informationen über die Wahl in den einzelnen EU-Mitgliedsstaaten sind auf der Webseite der Europawahl zu finden.
TU-Angehörige, die sich derzeit im Ausland befinden, können ebenfalls per Briefwahl an der Europawahl in Deutschland teilnehmen. Dafür wenden sich Betroffene am besten an die Gemeinde, bei der sie zuletzt in Deutschland ihren Hauptwohnsitz angemeldet haben.
Im EU-Ausland können sie sich auch in das Wählerverzeichnis des Aufenthaltsstaats eintragen lassen. Allgemeine Informationen über die Wahl in den einzelnen EU-Mitgliedsstaaten sind auf der Webseite der Europawahl zu finden.