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Urheberrechtlicher Schutz von Software

Beginn: Ende: Veranstaltungsort: CET, Raum: EduSpace, Emil-Figge-Straße 80
Veran­stal­tungs­art:
  • Workshop
  • Veranstaltung zum Thema Schutzrechte
Software ist ein zentraler Bestandteil unserer heutigen Wissens- und Informationsgesellschaft. Wie sie gewerblich geschützt werden kann, erklärt Rechtsanwalt und IT-Rechtsexperte Dr. jur. Michael Fuß im Workshop des CET.

Software stellt eines der bedeutendsten Wirtschaftsgüter dar und nimmt selbst in herkömmlichen technischen Produkten einen immer höheren Stellenwert ein. Dabei stellt sich die Frage, wie Software rechtlich geschützt werden kann und welche Voraussetzungen für einen gewerblichen Rechtsschutz erfüllt sein müssen.

Im Rahmen des Workshops mit Dr. jur. Michael Fuß werden Voraussetzungen für den urheberrechtlichen Schutz und die Abgrenzung zu anderen Schutzrechten wie z. B. dem Patent- und Markenrecht behandelt. Zusätzlich erhalten Teilnehmende einen Überblick zum Urhebervertragsrecht.

Das kostenlose Angebot des CETs richtet sich an Studierende, Forschende und Mitarbeitende aller Fachbereiche der TU Dortmund sowie an Gründungsinteressierte der Region. Mitarbeitende der TU Dortmund können sich nach Absprache mit ihrem Vorgesetzten die Workshops als Arbeitszeit anrechnen lassen. 

Die Teilnehmerzahl ist auf 30 Plätze beschränkt. Es sind keine Vorkenntnisse zur Teilnahme erforderlich.

Weitere Informationen und Link zur Anmeldung

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