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Dezernat Recht

Das Dezernat Recht kümmert sich umfassend um alle Angelegenheiten, die Rechtsfragen betreffen.

Dezernatsleitung und Sekretariat

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Im Justitiariat erfolgt die juristische Beratung sowie sämtliche vorgerichtliche und gerichtliche Interessensvertretung der TU Dortmund.

Hier werden die Rechtsfragen in dienst-, arbeits- und personalvertretungsrechtlichen Angelegenheiten geprüft sowie sämtliche zivilrechtlichen Fragestellungen der TU Dortmund (Schadensersatz- und Entschädigungsansprüche, Gewährleistung, Durchsetzung von Forderungen, Mahn- und Zwangsvollstreckungsrecht) verantwortlich bearbeitet.

Zu dem Kernbereich der Abteilung gehören außerdem das öffentliche Recht (insbesondere Verwaltungsrecht), Bau- und Immobilienrecht, Immaterialgüterrecht (Urheber- und Markenrecht) und Presserecht sowie Zulassungs- und Prüfungsrechtsstreitigkeiten.

Darüber hinaus liegt hier die Zuständigkeit für die gesamten Mitgliedschaften der TU Dortmund.

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Die Abteilung Akademische Rechtsangelegenheiten beantwortet Fragen rund um das öffentlich-rechtliche Hochschulrecht. In der Abteilung sind zum einen allgemeine hochschulrechtliche Anfragen, zum anderen die Rechtsangelegenheiten der Hochschulselbstverwaltung (Satzungsrecht, Recht der zentralen und dezentralen Gremien), Promotions- und Habilitationsverfahren sowie die Angelegenheiten im Rahmen der Rechtsaufsicht über die Studierendenschaft angesiedelt.

Zur Abteilung

In der Abteilung Vertragsrecht werden zum einen die allgemeine rechtliche Vertragsprüfung und Vertragsgestaltung für alle in der Abteilung angesiedelten Aufgabenbereiche verantwortlich bearbeitet. Zum anderen erfolgt hier die Aufnahme und Überwachung des gesamten Vertragsbestands, der im originären Zuständigkeitsbereich des Dezernats liegt.

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Knowledge Management ist das Erfassen, Analysieren und Bereitstellen von Wissen und Informationen. Ziel ist es, jeder Person innerhalb der TU Dortmund Zugang zu wichtigem Wissen über die bestehenden Regelungen zu ermöglichen.

Für die TU Dortmund gelten vielfältige Regelungen (Hochschulgesetz, Verordnungen, hochschulrechtliche Ordnungen etc.). Ferner bestehen an der TU Dortmund unterschiedliche interne Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Richtlinien, eine Vielzahl von verschiedenen Handreichungen und ähnliche rechtliche Vorgaben. Das Knowledge Management prüft und strukturiert diese Regelungen und sorgt dafür, dass diese für alle Bereiche, die davon betroffen sind, zuverlässig und übersichtlich zugänglich sind. Änderungen und Aktualisierungen von rechtlichen Vorgaben werden geprüft und analysiert.

Die zentral erfassten Dokumente finden Sie zukünftig unter dem folgenden Link.

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Das Hochschulgesetz Nordrhein-Westfalen hat den Hochschulen ein Instrument zum Schutz der Funktionsfähigkeit der Hochschule, insbesondere zum Schutz der Freiheit von Studium, Forschung und Lehre zur Seite gestellt, indem bei bestimmten Ordnungsverstößen Ordnungsmaßnahmen verhängt werden können. Hierüber entscheidet der Ordnungsausschuss der TU Dortmund. Die Geschäftsstelle nimmt die Geschäftsführung für den Ordnungsausschuss wahr.

Zur Geschäftsstelle

Die TU Dortmund ist als Verwaltungsbehörde nach dem Juristenausbildungsgesetz Nordrhein-Westfalen eine zuständige Ausbildungsstelle für Referendar*innen im juristischen Vorbereitungsdienst. Die Ausbildung wird im Dezernat Recht durchgeführt. Als Rechtsreferendar*in besteht die Möglichkeit, in der Verwaltungs- oder Wahlstation die vielseitige Arbeit der Jurist*innen an einer Hochschule kennenzulernen. Die Rechtsreferendar*innen werden eng eingebunden und unterstützen in allen Rechtsgebieten, die im Zuständigkeitsbereich des Dezernats liegen. Aufgaben sind insbesondere die Prüfung von verschiedenen Rechtsfragen, der Entwurf von Schriftsätzen, die Vertragsgestaltung und die Durchführung verschiedener Recherchen. Rechtsreferendar*innen des Dezernats begleiten die Jurist*innen regelmäßig zu Gerichtsterminen und Besprechungen.

Das Dezernat Recht freut sich über Ihre aussagekräftige Bewerbung. Bitte senden Sie diese an: rechttu-dortmundde

Ferner besteht die Möglichkeit für Rechtspraktikant*innen im Rahmen des Studiums der Rechtswissenschaften die praktische Studienzeit in der Verwaltung im Dezernat Recht zu absolvieren (§ 8 Juristenausbildungsgesetz Nordrhein-Westfalen). Bitte senden Sie Ihre aussagekräftige Bewerbung an: rechttu-dortmundde

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