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Eintragung als Befugte Stelle

Universitätsbibliothek vergrößert Angebot an barrierefreien Texten

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Eine Frau mit Seh- oder Lesebehinderung sitzt vor einem Computerbildschirm. © Roland Baege​/​TU Dortmund
Der Service für Blinde und Sehbehinderte der Universitätsbibliothek Dortmund versorgt blinde und sehbehinderte Studierende sowie Beschäftigte mit barrierefreier Literatur.

Der Service für Blinde und Sehbehinderte (SfBS) der Universitätsbibliothek (UB) ist nun eine „Befugte Stelle“ nach dem Urheberrechtsgesetz. Der SfBS kann dadurch zukünftig wesentlich mehr barrierefrei verfügbare Texte anbieten.

Die TU Dortmund arbeitet schon seit den 1970er-Jahren daran, die Studienbedingungen für Studierende mit Behinderungen zu verbessern und ist in dem Bereich bundesweit führend. Ein Baustein dafür ist der Service für Blinde und Sehbehinderte (SfBS) der Universitätsbibliothek Dortmund: Er versorgt in Zusammenarbeit mit dem Bereich Behinderung und Studium (DoBuS) blinde und sehbehinderte Studierende sowie Beschäftigte mit barrierefreier Literatur in Form von Word-Dateien und E-Buch-Standard. Der inhaltliche Schwerpunkt liegt dabei auf wissenschaftlichen Titeln für Studium, Forschung und Lehre. Diese sind im „Sehgeschädigtengerechten Katalog Online“, kurz Sehkon, über die UB-Website zu finden.

Seit Kurzem ist der SfBS nun beim Deutschen Patent- und Markenamt als „Befugte Stelle“ eingetragen. Befugte Stellen sind Einrichtungen, die in gemeinnütziger Weise Bildungsangebote oder barrierefreie Lese- und Informationszugänge für Menschen mit einer Seh- oder Lesebehinderung zur Verfügung stellen. Durch die Eintragung darf der SfBS nun Sprachwerke, die als Text oder im Audioformat vorliegen, grafische Aufzeichnungen von Werken der Musik sowie Illustrationen, die in Sprach- oder Musikwerken enthalten sind, in ein barrierefreies Format umwandeln und Menschen mit einer Seh- oder Lesebehinderung oder anderen befugten Stellen zur Verfügung zu stellen.

Gerd Althaus, Leiter des SfBS, freut sich, dass blinde und sehbehinderte Nutzer*innen nicht mehr selbst mit anderen Umsetzungsdiensten Kontakt aufnehmen müssen, um an barrierefrei bearbeitete Literatur zu gelangen. Das übernimmt jetzt der SfBS für sie. „Wir dürfen diese Dokumente jetzt unkompliziert digital entleihen und können so auch Doppelproduktionen barrierefreier Texte vermeiden.“

Der Sehkon der TU Dortmund enthält aktuell über 14.000 Dokumente. Er hat Anfang der 2000er-Jahre den Zentralkatalog der Medien für Sehgeschädigte abgelöst, der 1987 an der damaligen Universität Dortmund entstanden war.