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Auftaktveranstaltung auf dem Campus der TU Dortmund

TU Dortmund an Entwicklung eines Compliance-Standards beteiligt

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Stehen auf dem Campus der TU Dortmund: v.l.n.r. Ralf Damberg, Nora Janine Schröder, Dr. Tobias Eggers, Prof. Andreas Hoffjan, Prof. Michael Lindemann, Nicole Bartosch, Janita Menke und Christina Ritzenhoff. © Expertenrat Mittelstands-Compliance
Kamen zum Projektauftakt auf dem Campus der TU Dortmund zusammen: v.l.n.r. Ralf Damberg (Log4Consult GmbH), Nora Janine Schröder (Fakultät Wirtschaftswissenschaften, TU Dortmund), Dr. Tobias Eggers (PARK Wirtschaftsstrafrecht), Prof. Andreas Hoffjan (Fakultät Wirtschaftswissenschaften, TU Dortmund), Prof. Michael Lindemann (Universität Bielefeld), Nicole Bartosch (Fakultät Wirtschaftswissenschaften, TU Dortmund), Janita Menke (Universität Bielefeld) und Christina Ritzenhoff (Kommunikationsberatung Ritzenhoff).

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) sowie der Projektträger Jülich (PTJ) finanzieren das Projekt „Empirische Entwicklung und Prüfung eines Compliance-Standards für den Mittelstand“. Unter der Leitung von Prof. Andreas Hoffjan von der Fakultät Wirtschaftswissenschaften soll in den kommenden zwei Jahren ein Compliance-Standard für Mittelstandsunternehmen erarbeitet werden. Neben der TU Dortmund sind auch die Universität Bielefeld sowie der Expertenrat Mittelstands-Compliance beteiligt.

Ständig stehen Unternehmen vor der Herausforderung, gesetzliche Bestimmungen, regulatorische Standards oder freiwillige Richtlinien einzuhalten und die entsprechenden Anforderungen zu erfüllen. Die Einhaltungen dieser Regelungen wird in der Betriebswirtschaft mit dem Begriff Compliance beschrieben. Für eine gute Compliance stehen den Unternehmen verschiedene Instrumente und Prozesse zur Verfügung. Ein Beispiel hierfür sind Richtlinien, an denen sich Mitarbeiter*innen orientieren können, wenn sie etwa ein Geschenk von Geschäftspartnern erhalten. So soll garantiert werden, dass Verstöße gegen bestehende Regeln und Gesetze schon früh identifiziert bzw. verhindert werden können, bevor es zur Strafverfolgung, Bußgeldern oder Reputationsverlusten kommt.

TU Dortmund übernimmt tragende Rolle

Mit dem Koalitionsvertrag der Bundesregierung 2018 wurde ein neues „Unternehmensstrafrecht“ beschlossen. Dieses birgt jedoch für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) die Gefahr, dass sie überfordert werden könnten, wenn sie Compliance-Anforderungen erfüllen sollen, die auf Großunternehmen gemünzt sind. Der Zusammenschluss von Wissen­schaft­ler*innen der TU Dortmund und der Universität Bielefeld sowie dem Expertenrat Mittelstands-Compliance hat es sich daher zur Aufgabe gemacht, ein Instrumentarium von Maßnahmen zu entwickeln, das auch für KMU umsetzbar ist. Die Aufgabe der TU Dortmund wird es dabei sein, die strukturellen Erschwernisse von mittelständischen Unternehmen bei der Ausgestaltung des Compliance-Managements systematisch zu erheben. Sie wird dazu aus betriebswirtschaftlicher Sicht auch die Kosten der Compliance-Maßnahmen abschätzen. „Mit dem Projekt helfen wir mittelständischen Betrieben, den Compliance-Vorgaben des Gesetzgebers zu entsprechen und die undifferenzierten rechtlichen Vorgaben in konkrete Handlungsanweisungen umzusetzen,“ sagt Prof. Andreas Hoffjan vom Bereich für Unternehmensrechnung und Controlling der TU Dortmund.

Das Projekt erhält im Rahmen der Fördermaßnahme „Wissens- und Technologietransfer durch Patente und Normen (WIPANO)“ von BMWK und PTJ eine Fördersumme von 443,567 Euro. Mit dem Förderinstrument soll die Entwicklung von Innovationen und deren rasche Markteinführung unterstützt werden. Auf die TU Dortmund entfällt davon ein Anteil in Höhe von 115.980 Euro.

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