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Informationen zur Rektoratswahl (2020-2028)

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Wegweiser auf dem Campus Süd, auf dem Rektorat, Hörsaalgebäude 1 und Universitätsverwaltung steht © Roland Baege​/​TU Dortmund
Die Bewerbungen um das Amt der Rektorin / des Rektors werden vertraulich behandelt.

Zum 31. August 2020 endet die Amtszeit der Rektorin der TU Dortmund. Die Findungskommission hat ein Jahr zuvor bereits mit der Vorbereitung der Wahl einer Nachfolgerin / eines Nachfolgers begonnen. Dabei ist die Vertraulichkeit der Personalia oberstes Gebot.

Fragen und Antworten zum Ablauf der Rektoratswahl

Im August wurde eine Ausschreibung für das Amt der Rektorin / des Rektors der TU Dortmund für eine achtjährige Amtszeit ab September 2020 veröffentlicht. Darauf konnten sich interessierte Kandidatinnen und Kandidaten bis zum 19. September bewerben. Die Sichtung der Bewerbungen übernimmt eine zehnköpfige Findungskommission, die gemäß der Grundordnung der TU Dortmund paritätisch durch Mitglieder des Hochschulrats und des Senats besetzt ist. Sie unterbreitet der Hochschulwahlversammlung einen Wahlvorschlag.

Grundsätzlich können sich sowohl Mitglieder der Hochschule als auch Externe für das Amt der Rektorin / des Rektors bewerben. Das Hochschulgesetz NRW fordert eine abgeschlossene Hochschulausbildung und eine angemessene Leitungserfahrung. Wie schon in vorherigen Ausschreibungen (2007, 2015) setzt die TU Dortmund weitere Eignungskriterien voraus, wie etwa Erfolg in Forschung und Wissenschaft oder auch ein internationales Netzwerk. Die Hochschulwahlversammlung hatte den Ausschreibungstext und die Eignungskriterien zuvor verabschiedet.

Bei Bewerbungen handelt es sich um Personalangelegenheiten, die selbstverständlich immer vertraulich behandelt werden. Die Kandidatinnen und Kandidaten müssen davon ausgehen dürfen, dass ihre Bewerbung nicht öffentlich bekannt wird. Andernfalls würde man namhafte Persönlichkeiten nicht gewinnen können. Natürlich steht es der / dem Einzelnen frei, die eigene Bewerbung selbst bekannt zu geben. Um die Wahl nicht zu beeinflussen, wird die Universität jedoch auch diese Namen nicht nennen. Die Amtsinhaberin hatte bereits im Vorfeld öffentlich gemacht, nach zwölf Jahren Amtszeit nicht erneut zu kandidieren.

Die neue Rektorin / der neue Rektor wird durch die Hochschulwahlversammlung gewählt. Sie setzt sich zusammen aus den Mitgliedern der beiden Gremien Hochschulrat (8 Mitglieder) und Senat (27 stimmberechtigte Mitglieder). Laut Hochschulgesetz müssen beide Gremien trotz unterschiedlicher Größe gleiches Stimmgewicht haben, sodass die Stimmen der Hochschulratsmitglieder entsprechend stärker gewichtet werden müssen. Für eine gültige Wahl muss in beiden Gremien jeweils eine Mehrheit erzielt werden.

Die Wahl muss bis Ende August 2020 stattgefunden haben. Ein genauer Termin ist abhängig vom weiteren Verlauf der Vorbereitungen und steht noch nicht fest; er wird jedoch rechtzeitig an geeigneter Stelle veröffentlicht.

Die Amtszeit der Prorektorinnen und des Prorektors endet mit der Amtszeit der Rektorin. Die neue Rektorin / der neue Rektor wird der Hochschulwahlversammlung einen Wahlvorschlag für ein Team aus Prorektorinnen und Prorektoren vorlegen. Davon unberührt ist die Amtszeit des Kanzlers: Albrecht Ehlers wurde im Oktober 2017 von der Hochschulwahlversammlung für eine vierjährige Amtszeit (2018-2022) wiedergewählt.