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Meinungsfreiheit

Geschmacklos, aber nicht verboten

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Der Text des Artikel 5, Grundgesetz, auf einer Fensterscheibe © Creative Commons
Artikel 5 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland schützt die Meinungsfreiheit.

Ein TU-Professor zitiert in seinem Schaukasten Adolf Hitler. Warum unsensible Satire missbilligt, aber nicht verboten werden kann.

Der AStA der TU Dortmund hatte den Fall an die Hochschulleitung herangetragen: Professor Walter Krämer nutzt seinen Schaukasten im CDI-Gebäude zur politischen Satire. Unter der Überschrift „Rauchen gegen Rechts“ hängt dort ein vermeintliches Zitat von Adolf Hitler, das behauptet, der Nationalsozialismus wäre in Deutschland nicht an die Macht gekommen, wenn er selbst nicht das Rauchen aufgegeben hätte. Eine unsinnige Aussage. Krämer hat dem Zitat den Zusatz angefügt, dass Churchill, Roosevelt und Stalin aufgrund dieses Zusammenhangs Kettenraucher gewesen wären. Eine abstruse Botschaft und zweifellos unsensibel gegenüber allen Opfern des Nationalsozialismus.

Der Aushang verbreitet allerdings kein verfassungswidriges Gedankengut. Eher schon fragt man sich: Soll man ein gesundheitsschädliches Verhalten als Mittel im Kampf gegen Rechts auffassen? Prof. Krämer will dies satirisch als Statement gegen die aus seiner Sicht übertriebenen Rauchverbote verstanden wissen, er selbst ist Raucher.

Unabhängig davon, wie man zu dieser satirischen Darstellung steht: Sie ist von der Meinungsfreiheit gedeckt. Die Hochschulleitung kann diesen Aushang weder verbieten noch entfernen lassen, wie inzwischen mehrfach gefordert wurde. Rektorin Prof. Ursula Gather vertritt eine klare Haltung: „Diese Meinung einer einzelnen Person gibt nicht die Meinung der Universität oder gar der Hochschulleitung wieder. Zudem darf jeder seine kritische Meinung auch zu diesem Aushang äußern. Dieser fordert geradezu Widerspruch und Diskurs heraus. Ich selbst missbillige in aller Deutlichkeit, dass in Schaukästen der TU Dortmund Zitate von Hitler ausgehängt werden. Wie ich finde, ist dies eine geschmacklose und unsensible Provokation.“