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Soziale Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen verändert sich

Dritter Bundesteilhabebericht unter Mitwirkung der TU Dortmund veröffentlicht

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Portrait von Prof. Martina Brandt © Aliona Kardash​/​TU Dortmund
Prof. Martina Brandt ist Mitglied des wissenschaftlichen Beirats zum Teilhabebericht des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

Wie werden Menschen mit Beeinträchtigungen in ihrer sozialen Teilhabe gefördert oder behindert? Dieser Frage geht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Rahmen des dritten Teilhabeberichts der Bundesregierung nach, an dem auch Prof. Martina Brandt von der TU Dortmund mitgewirkt hat.

Der dritte Teilhabebericht eruiert nicht nur, welche Unterschiede zwischen der Teilhabe von Menschen mit und ohne Beeinträchtigung bestehen. Er vergleicht auch die Entwicklungen über einen Zeitraum von mehr als acht Jahren miteinander. Begleitet wird die Erstellung des Berichts durch einen interdisziplinär ausgerichteten wissenschaftlichen Beirat, dem wie im zweiten Teilhabebericht auch Martina Brandt, Professorin für Sozialstruktur und Soziologie alternder Gesellschaften an der Fakultät Sozialwissenschaften der TU Dortmund, angehört.

Austausch zwischen wissenschaftlichen Disziplinen, Politik und Praxis

„Dieses Mal haben wir uns im Beirat schwerpunktmäßig mit Gesundheit und Wohlbefinden von Menschen mit Beeinträchtigungen und Behinderungen beschäftigt – in Zeiten der Pandemie sicherlich ein besonders brennendes Anliegen“, sagt Prof. Brandt. „Die Arbeit im Beirat lebt vom Austausch zwischen unterschiedlichen wissenschaftlichen Disziplinen, Politik und Praxis. Von dieser Diversität der Perspektiven und Meinungen profitiert nicht nur der Teilhabebericht, sondern auch alle Beteiligten. Nun hoffen wir natürlich gemeinsam, dass der Bericht und unser wissenschaftlicher Kommentar dazu auch in der Öffentlichkeit auf ebenso breites Interesse wie Engagement treffen!“

Ergebnisse zeigen positive Entwicklungen und Nachholbedarfe

Erstmals hatte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales den Teilhabebericht im Jahr 2013 veröffentlicht. Seither erscheint er einmal in jeder Legislaturperiode. Die Ergebnisse zeigen sowohl positive Entwicklungen als auch Nachholbedarfe auf. Dass Inklusion vorankommt, zeigt sich zum Beispiel an der gesunkenen Arbeitslosenquote von Menschen mit anerkannter Schwerbehinderung oder an der gestiegenen Wahlbeteiligung von Menschen mit Behinderung. Nachholbedarf zeigt der Bericht besonders bezüglich der Wohnsituation sowie der Bildung und Ausbildung von Menschen mit Beeinträchtigungen. So wohnt beispielsweise ein Drittel der Menschen mit Beeinträchtigungen allein, bei Menschen ohne Beeinträchtigung beläuft sich die Zahl lediglich auf etwa ein Fünftel.

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