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Studieren in der Corona-Pandemie

Drei Fragen an Dr. Claudia Schmidt zum Nachteilsausgleich bei Prüfungen

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Portrait von Dr. Claudia Schmidt © Nikolas Golsch​/​TU Dortmund
Dr. Claudia Schmidt ist Psychologin und berät und betreut Studierende mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen im Bereich Behinderung und Studium (DoBuS) der TU Dortmund.

Die Corona-Pandemie hat die Lehre an der TU Dortmund stark verändert – beispielsweise bei Klausuren und anderen Prüfungen. Studierende mit Beeinträchtigungen haben beim Studium und bei Prüfungen einen Anspruch auf einen Nachteilsausgleich. Darum kümmert sich an der Universität insbesondere der Bereich Behinderung und Studium (DoBuS), bei dem Dr. Claudia Schmidt Ansprechpartnerin ist.

Dr. Schmidt, hat die Corona-Pandemie mit ihren Auswirkungen auf den Lehrbetrieb einen Ansturm bei DoBuS zum Thema Nachteilsausgleich ausgelöst?

Nun, wir hatten das zunächst erwartet, da ja auch manche Studierende mit gesundheitlicher Beeinträchtigung zur so genannten Risikogruppe gehören. Doch der ganz große Ansturm ist ausgeblieben. Einerseits liegt das sicher daran, dass die TU Dortmund bei der Pandemie im Rahmen der Hygienekonzepte sehr vorsichtig agiert und versucht, wo überall möglich Kontakte zu vermeiden. Zudem werden in vielen Fällen ganz pragmatisch im Austausch zwischen Studierenden und Lehrenden Lösungen gefunden. Außerdem gibt es an der TU Dortmund ein klar geregeltes Verfahren, wie im Zusammenhang mit Prüfungen Nachteilsausgleiche beantragt werden können, und mit DoBuS eine Einrichtung, die Studierende und Lehrende intensiv berät. Auf diese gewachsenen Strukturen können wir auch in der Corona-Pandemie zurückgreifen. Natürlich gibt es immer wieder Situationen, die wir zuvor noch nicht erlebt haben. Aber ich denke, dass wir diese in enger Zusammenarbeit von Studierenden der Hochschule und DoBuS lösen. Beispielsweise wurden Absprachen getroffen, dass ein Student mit einer Körperbehinderung, der bei der Arbeit im Labor auf Assistenz angewiesen ist, diese auch unter den geltenden Hygienevorgaben nutzen konnte.

Wie kann denn ein Nachteilsausgleich für beeinträchtigte Studierende konkret aussehen? Gibt es Beispiele?

Da werden immer sehr individuelle Lösungen gefunden. Einerseits muss berücksichtigt werden, in welcher Weise sich die gesundheitliche Situation auf die Prüfung auswirkt. Andererseits gilt es, die jeweiligen Prüfungsanforderungen zu berücksichtigen, denn es geht ja darum, chancengleiche Prüfungsbedingungen herzustellen, und nicht darum, einen „Behindertenbonus“ oder ähnliches zu gewähren. Wenn zum Beispiel Studierende aufgrund einer Sehbeeinträchtigung oder Lese-Rechtschreib-Störung – also LRS – langsamer lesen oder Studierende mit einer motorischen Beeinträchtigung langsamer schreiben, wird eine Zeitverlängerung bei Klausuren gewährt. Für Studierende mit einer psychischen Beeinträchtigung oder Autismus kann der Nachteilsausgleich darin bestehen, in einem separaten Raum zu schreiben, da sie aufgrund ihrer Beeinträchtigung durch die Mitstudierenden über das normale Maß hinaus in ihrer Konzentration gestört werden. Schließlich sollen ja in einer Klausur die fachlichen Kompetenzen geprüft werden und nicht Dinge wie Lese- und Schreibtempo oder Stress-Resilienz.

An welche Voraussetzungen ist ein Nachteilsausgleich geknüpft?

Grundsätzlich müssen die Studierenden bei einem formalen Antrag auf Nachteilsausgleich mit geeigneten Dokumenten wie einem Attest von Facharzt oder Psychotherapeuten darlegen, dass sich ihre gesundheitliche Situation auf das Studium auswirkt. Dann gilt es zu überlegen, mit welchen Maßnahmen chancengleiche Prüfungsbedingungen hergestellt werden können. Dabei kann DoBuS vor dem Hintergrund seiner langjährigen Erfahrung beraten und auch eine Einschätzung abgeben. Der Prüfungsausschuss entscheidet abschließend über die beantragten Nachteilsausgleiche. Oft sind aber auch Lösungen recht einfach herbeizuführen. Wenn zum Beispiel Studierende der Risikogruppe im besonderen Maße Kontakte vermeiden müssen, haben wir im Sommersemester organisiert, dass auch diese in einem separaten Raum quasi kontaktlos und mit sehr großem Abstand die Klausuren schreiben konnten. Aktuell werden für blinde und sehbehinderte Studierende, für die die Online-Multiple-Choice-Klausuren nicht barrierefrei nutzbar sind, diese Klausuren von DoBuS in eine für sie zugängliche Form adaptiert und ihnen dann zur selben Zeit wie allen anderen nach Hause zur Bearbeitung geschickt.

Zur Person
Dr. Claudia Schmidt arbeitet seit 2015 an der TU Dortmund. Sie ist Psychologin und hat im Bereich der Kinderrehabilitation promoviert. Sie ist seit ihrer Geburt sichtbar körperbehindert und daher „doppelte Expertin“.