TU-Sozialwissenschaftler*innen beraten Bundesregierung
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Wie kann Bildung älteren Menschen neue soziale Rollen und aktives Altern ermöglichen? Das werden die elf Kommissionsmitglieder im Zehnten Altersbericht der Bundesregierung untersuchen. Zugleich soll der Bericht Bildungsungleichheiten beleuchten, die zum Beispiel durch geringere Bildung, niedrigeres Einkommen, gesundheitliche Einschränkungen oder Migrationshintergrund entstehen. Ziel ist es, Ursachen und Lösungen aufzuzeigen, um Bildung im Alter gerechter zu gestalten. Der Bericht soll Impulse für eine inklusive Bildungspolitik geben und Bildung im Alter stärker politisch verankern – auch im internationalen Vergleich. Laura Naegele, Juniorprofessorin für Erwerbstätigkeit und Bildung im Alter, wird als Kommissionsmitglied ihre Expertise einbringen und an der Erstellung des Altersberichts mitwirken. Die Veröffentlichung des Berichts ist für Herbst 2027 geplant.
Fachtagung zum 9. Altersbericht
Die Erstellung des Neunten Altersberichts der Bundesregierung hatte Prof. Martina Brandt von der Fakultät Sozialwissenschaften als Kommissionsvorsitzende geleitet. Im Mittelpunkt standen dabei Teilhabechancen älterer Menschen. Die Ergebnisse stellt Prof. Brandt am 6. November im Rahmen der vom Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) geförderten Fachtagung „Der Neunte Altersbericht in der Diskussion: Zwischenbilanz und seniorenpolitische Perspektiven“ dem Fachpublikum sowie interessierten Bürger*innen vor. Die Veranstaltung findet im Dortmunder U statt.
Verantwortungsvolle Pflege und Berufstätigkeit
Um Lösungen zu erarbeiten, wie sich die Pflege eines Angehörigen mit dem Beruf vereinbaren lässt, hat das BMBFSFJ einen unabhängigen Beirat eingesetzt, der im September in seine dritte Amtszeit gestartet ist. Stellvertretender Vorsitzender des Unabhängigen Beirats zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf ist Prof. Christian Deindl, der zu Familien, Gesundheits- und Lebenslaufsoziologie forscht. Der Beirat besteht insgesamt aus 21 Mitgliedern, die vom Ministerium ernannt wurden und sich aus Wissenschaftler*innen, Politiker*innen sowie Vertreter*innen von Interessensverbänden, Gewerkschaften, Arbeitgebern, Wohlfahrtsverbänden und Versicherungen zusammensetzen.
Während ihrer fünfjährigen Amtszeit sind die Mitglieder ehrenamtlich tätig und legen eigene Schwerpunkte fest. In Arbeitsgruppen beschäftigen sie sich dann mit aktuellen Studien und Literatur, diskutieren Lösungen und erstellen Handlungsmöglichkeiten. Zudem begleiten sie die Umsetzung der einschlägigen gesetzlichen Regelungen und beraten über die Auswirkungen bestehender Gesetze.
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