Energiepauschale beim Bund beantragen
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Die Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro erhalten alle Studierenden, die zum 1. Dezember 2022 an einer Hochschule in Deutschland immatrikuliert waren und ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt zu diesem Zeitpunkt in Deutschland hatten. Dazu gehören auch Teilzeit- und Promotionsstudierende, jedoch keine Gasthörer*innen. Ausländische Studierende, die zum Stichtag an der TU Dortmund immatrikuliert waren und ihren Aufenthaltsort in Deutschland hatten, sind gleichermaßen anspruchsberechtigt. Auch Studierende, die durch einen Nebenjob bereits 300 Euro Energiepreispauschale erhalten haben, dürfen die Einmalzahlung von 200 Euro beantragen. Studierende, die mittlerweile nicht mehr immatrikuliert sind, es aber zum Stichtag waren, können die Einmalzahlung ebenfalls beantragen. Dafür wird der UniAccount dieser Studierenden vorübergehend reaktiviert, um einen Zugriff auf das Campusportal und die dort hinterlegten Zugangsdaten zu ermöglichen.
Wie TU-Studierende die Zugangsdaten erhalten
Die Energiepauschale selbst kann ab dem 15. März beantragt werden. Vor der eigentlichen Antragstellung muss zuerst auf id.bund.de ein BundID-Konto angelegt werden, wenn dies nicht bereits geschehen ist.
Die TU Dortmund stellt immatrikulierten Studierenden den Zugangscode für die Antragstellung beim Bund zur Verfügung. Dieser wird automatisch über das Campusportal bereitgestellt. Dort erhalten Studierende außerdem eine PIN, die bei der Beantragung zur Identifizierung verwendet werden kann, wenn das BundID-Konto nicht per Elster-Zertifikat oder Online-Ausweisfunktion angelegt werden kann, sondern die Option „Benutzername und Passwort“ gewählt wurde.
Ausführliche Informationen zur Einmalzahlung mit Anleitung, FAQ und Hotline gibt es auf der Webseite des Bundes: