4. bis 7. Juni: Studentische Wahlen an der TU Dortmund
- Studium & Lehre

Wahlzeitraum, Zeit und Ort der Stimmabgabe
Vom 4. bis zum 7. Juni (Montag bis Donnerstag) finden die Wahlen zum Studierendenparlament, zum Autonomen AusländerInnenReferat und zum Autonomen Frauenreferat der Technischen Universität Dortmund statt. Wählen können Studierende aller Fakultäten.
Gewählt werden kann täglich von 9:30 Uhr bis 16 Uhr in folgenden Gebäuden:
- EF50 (Foyer)
- Audimax (Foyer)
- Seminarraumgebäude (Foyer) am Campus Nord
- GB II (Foyer) am Campus Süd
Wahlberechtigung
- Studierendenparlament (StuPa): Alle eingeschriebenen Studierenden der TU Dortmund haben eine Stimme.
- Autonomes Frauenreferat: Alle eingeschriebenen Studentinnen der TU Dortmund haben eine Stimme.
- Autonomes AusländerInnenReferat: Alle eingeschriebenen ausländischen Studierenden haben bis zu fünf Stimmen.
Was macht eigentlich das StuPa?
- Es ist das höchste Gremium der Studierendenschaft und trifft Entscheidung über Grundsatzfragen.
- Es beschließt den Haushalt der Studierendenschaft (Gelder für den Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA), Referate, AGs, usw.).
- Es beschließt den Semesterbeitrag (Beitrag zum studentischen Haushalt, Semesterticket, etc.).
- Es wählt und begleitet den AStA (Legitimation und Kontrolle).
- Es legitimiert AGs (z.B. Campusgarten AG).
- Es wählt Ausschüsse und Kommissionen (z.B. Haushaltsausschuss, Hilfsfondsausschuss, Wahlkommission).
Die Stimmenauszählung beginnt am 7. Juni 2018 um 16 Uhr, voraussichtlich im AStA-Seminarraum (EF50). Die Wahlergebnisse werden in den Räumlichkeiten des Allgemeinen Studierendenausschusses (AStA), im Gebäude EF 50, sowie im Studiwiki der TU Dortmund bekannt gegeben.