Sozialpädagogik (BK)
Zusammenfassung
Abschluss | Bachelor of Arts (B.A.) für Lehramt |
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Fachbereich | Lehramt |
Regelstudienzeit | 6 Semester |
Zulassungsbeschränkung |
Zulassungsbeschränkung (NC) für das 1. bis 6. Fachsemester
NC Werte |
Studienbeginn |
Wintersemester
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Sprache | deutsch |
Einschreibvoraussetzungen |
keine |
Weitere Informationen | Webseite Fakultät Erziehungswissenschaft, Psychologie und Bildungsforschung |
Fakultät | Fakultät Erziehungswissenschaft, Psychologie und Bildungsforschung |
Kurzportrait
Im Studium werden historisch-systematische Grundlagen der Sozialpädagogik vermittelt. Die Studierenden machen sich mit Methoden- und Handlungskompetenzen in den Feldern der Sozialen Arbeit vertraut. Sie befassen sich mit den Grundlagen der Pädagogik der Frühen Kindheit und den Grundlagen der Jugendhilfe. Es werden Theorien und Forschungsansätze sowie Konzepte der Sozialen Arbeit behandelt. Das Studium umfasst im weiteren Verlauf zwei inhaltliche Schwerpunkte: Pädagogik der frühen Kindheit und Jugendhilfe. Im Rahmen von fachdidaktischen Veranstaltungen werden methodische Grundformen des Unterrichtens im Hinblick auf sozialpädagogische Themen vermittelt.
Fähigkeiten und Kenntnisse
Es sind keine Vorkenntnisse notwendig.
Berufs- und Tätigkeitsfelder
Das Ministerium für Schule und Weiterbildung veröffentlicht regelmäßig Prognosen und Chancen des Lehrkräftebedarfs in Nordrhein-Westfalen.
Zudem berät es Abiturientinnen/ Abiturienten und Studierende sowie alle anderen am Lehrerberuf Interessierten zu Ihrer Berufswahl.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite des Schulministeriums.
Weiterführende Informationen
Zwei Fremdsprachen
Für alle Lehramtsstudiengänge werden Kenntnisse in zwei Fremdsprachen vorausgesetzt, die in der Regel durch den Erwerb der allgemeinen Hochschulreife nachgewiesen werden.
Übergreifende Zulassungsbeschränkungen
Praktika
Informationen zu den im Lehramtsstudium erforderlichen Praxisphasen erhalten Sie auf den Seiten des DoKoLL.
Für das Lehramt an Berufskollegs muss eine 52-wöchige fachpraktische Tätigkeit nachgewiesen werden.