Sonderpädagogische Fachrichtung körperliche und motorische Entwicklung (SP)
Zusammenfassung
Abschluss | Bachelor of Arts (B.A.) für Lehramt |
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Fachbereich | Lehramt |
Regelstudienzeit | 6 Semester |
Zulassungsbeschränkung |
keine
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Studienbeginn |
Wintersemester
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Sprache | deutsch |
Weitere Informationen | Webseite der Fakultät Rehabilitationswissenschaften |
Fakultät | Fakultät Rehabilitationswissenschaften |
Kurzportrait
Das Studium Lehramt für sonderpädagogische Förderung umfasst neben dem Studium von zwei sonderpädagogischen Fachrichtungen allgemeine rehabilitationspädagogische Grundlagen. Zusätzlich werden zwei Unterrichtsfächer sowie bildungswissenschaftliche Module studiert.
Beeinträchtigungen der körperlichen und motorischen Entwicklung sind in Art und Schweregrad vielfältig. Sie wirken sich auf grundlegende Lern- und Entwicklungsbereiche aus und können mit vielfältigen Folgen und Begleiterscheinungen in der Wahrnehmung, der Kommunikation und der Kognition verknüpft sein. Das Studium im Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung (FS KM) setzt sich differenziert mit den jeweiligen Umwelten auseinander. Spezifische Kompetenzen werden dabei zum Beispiel im Bereich der medizinischen Grundlagen, der unterstützten Kommunikation, der inklusiven Medienbildung, des Parasports und der Bewegung sowie bei der Gestaltung von Bildungsprozessen mit Schüler*innen mit komplexen Beeinträchtigungen oder mit lebensverkürzten Erkrankungen erworben.
Das Lehramt für sonderpädagogische Förderung (SP) berechtigt zum Erteilen von Unterricht in Förderschulen sowie in anderen Schulformen entsprechend der fachlichen und sonderpädagogischen Anforderungen (Gemeinsames Lernen). Um den Vorbereitungsdienst antreten zu können, ist das Absolvieren des Bachelor- und Masterstudiengangs erforderlich.
Fähigkeiten und Kenntnisse
Der Studiengang richtet sich an all jene, die Interesse und Spaß daran haben, im schulischen Kontext mit Menschen mit Beeinträchtigung zu arbeiten. Empathie, Teamfähigkeit und der offene Umgang mit Menschen und deren Lebensweisen sind Voraussetzungen für das Studium. Der professionelle Umgang mit Vielfalt sowie die Möglichkeiten gemeinsamen Unterrichts werden im Sinne einer inklusionsorientierten Sichtweise fokussiert. Bezugspunkte sind die Lebenswelt und die Ressourcen der Personen mit Unterstützungsbedarf, um individuelle Lern- und Lösungsstrategien zu entwickeln. Weiterhin ist das Vorliegen der allgemeinen Hochschulreife erforderlich.
Berufs- und Tätigkeitsfelder
Lehrer*innen für sonderpädagogische Förderung unterrichten an Förderschulen, im Gemeinsamen Unterricht an allgemeinbildenden Schulen oder im integrativen Unterricht in der Sekundarstufe I. Neben der Vermittlung fachlicher Inhalte umfasst ihr Aufgabenbereich unter anderem die Diagnose des Förderbedarfs, die Erstellung und Umsetzung individueller Förderpläne sowie die Begleitung, Beratung und Unterstützung der Schüler*innen mit Förderbedarf. Im Teamteaching im Gemeinsamen Unterricht erfüllen sie diese Aufgaben zusammen mit Fachlehrer*innen.
Eine Analyse des Ministeriums für Schule und Weiterbildung dient den Abiturientinnen und Abiturienten, Studierenden sowie allen anderen am Lehrerberuf Interessierten und berät sie zu ihrer Berufswahl im Hinblick auf die Prognosen/Chancen des Lehrkräftebedarfs in Nordrhein-Westfalen.
Hier gelangen Sie zu den Prognosen zum Lehrerarbeitsmarkt in Nordrhein-Westfalen
Weiterführende Informationen
Um den Vorbereitungsdienst (Referendariat) antreten zu können, ist das Absolvieren des Bachelor- und Masterstudiengangs erforderlich. Im Studium werden zwei Praktika absolviert: Das Eignungs- und Orientierungspraktikum findet an einer Förderschule oder einer Schule mit Förderangebot statt. Das Berufsfeldpraktikum erfolgt im außerschulischen Bereich.