Zum Inhalt

Online-Wahlen der TU Dortmund

An dieser Stelle informieren wir Sie über die Gremienwahlen für die Grup­pe der Studierenden und die Wahlen zum Stu­die­ren­den­par­la­ment. 

Bitte geben Sie den Benutzernamen und das Passwort Ihres UniMail-Accounts ein.

FAQ zu den Online-Wahlen:

Wahlberechtigt sind alle akademischen Mitarbeiter*innen der Fakultät Raumplanung für die Nachwahl zum Fakultätsrat und Studierende, die zum Stichtag 11. April Mitglied der TU Dortmund waren und aktuell Mitglied sind.

Vom 22. Mai 2023, 09:00 Uhr bis 1. Juni 2023, 15:00 Uhr.

Es finden die Wahlen zum Senat der TU Dortmund und zu den Fakultätsräten für die Gruppe der Studierenden und die Nachwahl zum Fakultätsrat der Fakultät Raumplanung für die akademischen Mitarbeiter*innen der Fakultät Raumplanung statt.

Gleichzeitig finden die Wahlen zum Studierendenparlament und zum Autonomen Ausländer*innenreferat (AAR) statt.

Die als gültig zugelassenen Wahlvorschläge liegen in den Dekanaten und Geschäftszimmern, beim AStA, im Gleichstellungsbüro, im Wahlamt (Campus Süd, HG I, Zimmer 205) und in den Gebäuden aus. Zusätzlich finden Sie diese auch im ServicePortal unter Wahlvorschläge (Login erforderlich).

Informationen über die Wahlen zum Studierendenparlament und zum Autonomen Ausländer*innen Referat sind in der Wahlzeitung zu finden.

Die elektronische Stimmabgabe ist intuitiv gestaltet und erfolgt in fünf Schritten:

  1. Sie melden sich mit Username und Passwort Ihres UniMail-Accounts an.
  2. Das System bestätigt, dass Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind.
  3. Sie erhalten Ihre Stimmzettel und machen Ihre Kreuze.
  4. Sie prüfen und bestätigen Ihre Stimmabgabe.
  5. Ihre Stimme wird gezählt.

Sie können den Wahlvorgang jederzeit stoppen und zu einem späteren Zeitpunkt wiederaufnehmen.

Die Online-Wahl erfolgt über die Polyas-Wahlsoftware. Diese wurde im März 2016 als erste Online-Wahlsoftware durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik nach Common Criteria Standards zertifiziert. Das Schutzprofil für sichere Online-Wahlprodukte ist an die im Grundgesetz verankerten Wahlgrundsätze (allgemein, geheim, frei, gleich, unmittelbar) angelehnt. Ihre Wahl mit Polyas ist also sicher.

Ja, das Wahlgeheimnis ist bei der Online-Wahl gesichert. Nach Ihrer Anmeldung im Online-Wahlsystem wird aus Ihren Zugangsdaten ein anonymes Token generiert, das keinerlei Rückschluss auf Ihre Identität zulässt. Ihre Stimmabgabe erfolgt dann anhand dieses Tokens, die Zugangsdaten werden nicht weiter übertragen. Nach der Stimmabgabe wird Ihr Token wieder gelöscht und das Wählerverzeichnis wird informiert, dass für Ihre Daten kein neues Token generiert werden darf. So weiß das Wählerverzeichnis anschließend, dass Sie an der Wahl teilgenommen haben, allerdings nicht, wie Ihre Wahlentscheidung ausgefallen ist. Die Wahlurne dagegen weiß, wie der Stimmzettel ausgefüllt wurde, aber nicht von wem. So ist Ihr Wahlgeheimnis entsprechend den Wahlrechtsgrundsätzen gewährleistet.

Generell gilt, dass das Polyas-Wahlsystem kompatibel mit allen gängigen Internetbrowsern funktioniert: Chrome, Firefox, Internet Explorer, Opera und Safari. Wichtig ist jedoch, dass Sie Ihren Browser regelmäßig updaten, um die Sicherheit Ihrer Internetverbindung zu wahren.

Ja, ebenso einfach, wie über den Laptop funktioniert die Stimmabgabe auch über das Smartphone. Folgende Browser werden vom Polyas-Online-Wahlsystem unterstützt: Chrome, Safari, Internet Explorer und Firefox. Bitte achten Sie auch hier darauf, dass Ihr Smartphone mit der neuesten Version des von Ihnen genutzten Browsers ausgestattet ist, um eine sichere Verbindung zum Polyas-Wahlsystem zu gewährleisten.

Der Anbieter Polyas beantwortet weitere Fragen zur Online-Wahl auf seiner Webseite:

FAQ – die häufigsten Fragen zur Online-Wahl

Der Senat hat die Einführung der elektronischen Wahlen beschlossen, um die Wahlbeteiligung zu erhöhen. Für die Umsetzung hat sich die TU Dortmund an Vorbildern orientiert, die bereits erfolgreich Online-Wahlen durchführen. Dazu zählt zum Beispiel die Universität Jena. Die Wahlordnung der TU Dortmund wurde entsprechend geändert.