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Hochschulfinanzen

Senate von NRW-Universitäten beschließen Resolution

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Foto: Mehrere Euro-Banknoten (200, 100, 50) in einer Reihe. © Gina Sanders​/​adobe.stock.com
Der Senat der TU Dortmund hat sich mit Beschluss vom 10. Juli 2025 einer Resolution zur Finanzierung der Hochschulen in Nordrhein-Westfalen angeschlossen, die Anfang Oktober gemeinsam mit den Senaten von weiteren Universitäten im Land veröffentlicht wurde. Unter dem Titel „Qualität in Forschung und Lehre als Investitionen in die Zukunft“ unterstreichen die Gremien, welche Bedeutung eine gesicherte Grundfinanzierung für den Forschungs- und Bildungsstandort in NRW hat und fürchten Einbußen.

Bereits im Frühjahr gaben erste Steuerschätzungen Anlass zu öffentlichen Spekulationen über Kürzungen im Haushalt 2026 des Landes Nordrhein-Westfalen. Unbestätigten Schätzungen zufolge hätten die Hochschulen mit einem Einschnitt in Höhe von 255 Millionen Euro rechnen sollen. Seit Ende der Sommerpause liegen nun die Entwürfe für das Haushaltsgesetz im Landtag vor. In dem Erläuterungsband, den das Ministerium für Kultur und Wissenschaft (MKW) den Ausschüssen im September vorgelegt hat, wird die Kürzung bei den Universitäten und Fachhochschulen nun auf insgesamt 150 Millionen Euro beziffert. Das entspricht knapp 3 Prozent der Grundfinanzierung der 35 Hochschulen, die vom Land getragen werden. Der Gesetzesentwurf wurde am 24. September im Wissenschaftsausschuss des Landtags NRW beraten. Der Deutsche Hochschulverband (DHV) berichtete in seinem Online-Magazin „Forschung & Lehre“ ausführlich darüber.

Der DHV zitierte in seinem Bericht auch Wissenschaftsministerin Ina Brandes, die die Einbußen als „schmerzhaft“, aber „zumutbar“ beschrieb. Trotz der Kürzungen in der Grundfinanzierung sollen die Ausgaben für den Hochschulbereich 2026 um insgesamt 5,8 Prozent steigen. Hintergrund dafür ist, dass das Land beabsichtigt, Steigerungen bei Personal-, Miet- und Sachkosten zu übernehmen. Dafür sollen die Hochschulvereinbarungen um zwei Jahre bis 2028 verlängert werden. Der Senat der TU Dortmund wird den Entwurf für dieses Dokument in seiner 613. Sitzung am 9. Oktober diskutieren und erhält Gelegenheit zur Stellungnahme. Der Wissenschaftsausschuss des Landtags NRW befasst sich voraussichtlich am 12. November erneut mit dem Gesetzesentwurf.

Resolution

Erläuterungen zum Haushaltsentwurf 2026