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Gute wissenschaftliche Praxis an der TU Dortmund

Die Grundsätze guter wissenschaftlicher Praxis finden ihren wesentlichen Ausdruck darin, dass Wissen­schaft­ler*innen die Methoden und Ergebnisse der eigenen wissenschaftlichen Tätigkeit kontinuierlich auf ihre Richtigkeit prüfen. Die Grundsätze schließen ein, dass jede*r Wissenschaftler*in sich selbst wie auch der wissenschaftlichen und außerwissenschaftlichen Öffentlichkeit gegenüber in allen Aspekten ihres bzw. seines wissenschaftlichen Handelns Ehrlichkeit ausübt.

Die Institutionen zur Sicherung der guten wissenschaftlichen Praxis auf Universitätsebene umfassen die beiden Ombudspersonen sowie eine Untersuchungskommission.

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