Maßnahmen an der TU Dortmund
Da die Inzidenz in Deutschland stark gesunken ist, hat das Land NRW im Juni Öffnungsschritte für den Lehrbetrieb an Hochschulen erlaubt. So dürfen Lehrveranstaltungen und Prüfungen nun auch jenseits der bisher möglichen Ausnahmefälle in Präsenz angeboten werden. Trotzdem gelten auch weiterhin Schutzmaßnahmen an der TU Dortmund. So sollen Beschäftigte ihre Arbeit weiterhin im Homeoffice verrichten und nur bei zwingenden dienstlichen Belangen vor Ort arbeiten. Auch Gremiensitzungen sollen möglichst digital stattfinden. Alle Gebäude sind seit dem 16. Dezember abgeschlossen. Für das Betreten müssen Beschäftigte folglich ihren Schlüssel mitführen.
Auf dem gesamten Campus muss in den Gebäuden eine medizinische Maske (OP oder FFP2) getragen werden. Für den Präsenzbetrieb gelten die Bedingungen des Allgemeinen Hygienekonzepts sowie die genehmigten bereichsspezifischen Hygienekonzepte. Für Beschäftigte bietet die TU Dortmund Selbsttests für zuhause und zusätzlich wissenschaftlich begleitete PCR-Pool-Tests auf dem Campus an; bei freien Kapazitäten können auch Studierende das Angebot ergänzend nutzen. Eine Kontrolle der Testpflicht für die Lehre findet statt, solange Stadt und Land nicht beide in Inzidenzstufe 1 sind; entsprechend ist sie derzeit seit 11. Juni ausgesetzt.
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