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Student ID

TU Dortmund führt digitalen Studierendenausweis ein

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Zwei Hände halten ein Smartphone, dessen Bildschirm einen QR-Code anzeigt © Pixabay, TU Dortmund
Mit der digitalen „Student ID“ in der TU-App können sich Studierende ab dem 1. März ausweisen.

Seit dem 1. März ist der digitale Studierendenausweis (Student ID) in der TU-App verfügbar. Studierende der TU Dortmund können sich damit beispielsweise ausweisen, um in den Mensen den vergünstigten Tarif in Anspruch zu nehmen oder Ermäßigungen außerhalb des Campus (Theater, Kino, Schwimmbad usw.) zu nutzen. Auch die Medienausleihe in den Universitätsbibliotheken ist mit der Student ID möglich. Die Student ID ersetzt damit den alten Studierendenausweis (UniCard).

Im Zuge der Digitalisierungsstrategie der TU Dortmund hat der Senat im Herbst 2021 einstimmig entschieden, dass der Studierendenausweis der TU Dortmund (UniCard) nicht mehr als Scheckkarte ausgegeben werden soll. An der Entscheidung waren alle vier Gruppen der Universität – Studierende, Hochschullehrer*innen, wissenschaftlich Beschäftigte und Mitarbeiter*innen in Technik und Verwaltung – beteiligt. Mit der Student ID steht den Studierenden nun eine digitale und zugleich ressourcenschonende Version der UniCard zur Verfügung.

QR-Code zur Verifizierung des Studierendenstatus

Die Student ID ist in der TU-App abrufbar. Ist man dort im persönlichen Bereich mit dem UniAccount eingeloggt, erscheint die Kachel „Student ID“. In der Student ID werden nur der Vorname und Nachname sowie die Matrikelnummer angezeigt. Außerdem wird ein QR-Code erzeugt, mit dem der Studierendenstatus verifiziert werden kann. Student ID kann im Wesentlichen für die gleichen Dienste wie die UniCard genutzt werden. Es gibt eine Übergangsphase bis Ende 2022, in der die UniCard noch als Sichtausweis anerkannt wird.

Die Student ID ist datensparsamer als die UniCard. Personenbezogene Daten sind nicht direkt im QR-Code gespeichert, sondern werden über einen Server des ITMC ausgeliefert. An diese personenbezogenen Daten kommen nur autorisierte Stellen wie zum Beispiel die Universitätsbibliothek. Außerdem wird das Missbrauchsrisiko gesenkt, da bei Exmatrikulation oder Handyverlust die Nutzung von Student ID sofort gesperrt werden kann. Wer kein Smartphone besitzt oder die TU-App nicht nutzen möchte, kann sich mit der Studienbescheinigung (ausgedruckt oder digital) als Studierende*r ausweisen. Sowohl die Studienbescheinigung als auch Student ID gelten nur in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis.

FAQ

Die Student ID ist in der TU-App abrufbar. Ist man dort im persönlichen Bereich mit dem UniAccount eingeloggt, erscheint die Kachel „Student ID“.

Um die Student ID zu nutzen, benötigt man die TU-App und den UniAccount. Die TU-App ist im App Store und im Google Play Store zu finden. Der Download ist kostenlos. Ihren UniAccount haben Sie mit Ihrer Immatrikulation per Post erhalten. Meist setzt er sich aus den Buchstaben sm und den ersten drei Buchstaben Ihres Vornamens sowie den ersten vier Buchstaben Ihres Nachnamens zusammen. Für Ihren UniAccount mussten Sie zudem ein Passwort festlegen.

Student ID kann im Wesentlichen für die gleichen Dienste wie die UniCard genutzt werden. Mit der Student ID weisen Sie sich als Studierende*r aus, zum Beispiel um in der Mensa den vergünstigten Tarif in Anspruch zu nehmen oder Ermäßigungen außerhalb des Campus (Theater, Kino, Schwimmbad usw.) zu nutzen. Auch die Medienausleihe in den Universitätsbibliotheken ist mit der Student ID möglich. Wie die UniCard stellt auch die Student ID keine Fahrberechtigung im Sinne einer Fahrkarte dar. Sie können Ihr Semesterticket (NRW-Ticket) aber direkt in der TU-App nutzen.

In der Student ID werden nur der Vorname und Nachname sowie die Matrikelnummer angezeigt. Außerdem wird ein QR-Code erzeugt, mit dem der Studierendenstatus verifiziert werden kann.

Im QR-Code selbst liegen keine Daten. Die Informationen, die der QR-Code anzeigt, wenn er gescannt wird, unterscheiden sich je nach Mandanten. Mandanten sind Stellen, die den QR-Code scannen können und eventuell personenbezogene Daten benötigen. Die jeweiligen personenbezogenen Daten werden über einen Server des ITMC ausgeliefert. Dieser unterscheidet die Mandanten und stellt diesen nur die erlaubten Datensätze zur Verfügung.

Die jeweiligen Mandanten benötigen dabei meist unterschiedliche Daten: So ist in der Mensa nur entscheidend, ob die Person studiert. In der Bibliothek wird wiederum die Identität benötigt, während die Theaterkasse nur verifizieren will, ob der vorgezeigte QR-Code echt ist. Der Server stellt den Mandanten immer nur die Informationen zu Verfügung, die diese auch benötigen.

Für die einfache Verifikation kann der QR-Code durch ein beliebiges Smartphone gescannt werden. Der QR-Code beinhaltet eine URL, die zu einer Webseite des ITMC führt, auf der der Studierendenstatus tagesaktuell bestätigt wird.

Sowohl die Student ID als auch die ausgedruckte oder digitale Studienbescheinigung gelten nur in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis.

Ja. Mit der Student ID wurde eine digitale und zugleich ressourcenschonende Version der UniCard entwickelt.

Es gibt eine Übergangsphase bis Ende 2022, in der die UniCard noch als Sichtausweis anerkannt wird. Andere Funktionen wie die Medienausleihe in den Universitätsbibliotheken stehen schon früher nicht mehr zur Verfügung.

Wenn Sie kein Smartphone besitzen, können Sie sich stattdessen mit Ihrer Studienbescheinigung (ausgedruckt oder digital) als Studierende*r ausweisen. Die Studienbescheinigung erhalten Sie unter BOSS unter dem Menüpunkt „Studienverwaltung“. Sie benötigen diese grundsätzlich auch für die Meldung des Studierendenstatus an die Familien- oder Krankenkassen.

In der Bibliothek können Sie die Ausleihdienste mit einem temporären Ausweis nutzen, den Sie in Ihrem Bibliothekskonto finden (Reiter „Benutzerdaten“).

Besitzen Sie ein Smartphone mit Android-Betriebssystem, das keinen Zugang zum Google Play Store hat, können Sie die App auch direkt aus dem ServicePortal der TU Dortmund downloaden. Bitte beachten Sie, dass in diesem Fall kein Support durch das ITMC gewährleistet wird. Außerdem können keine Push-Nachrichten empfangen werden und es gibt keine automatischen Updates.

Ist das Betriebssystem Ihres Smartphones generell nicht mit der TU-App kompatibel, können Sie sich wie in der vorherigen Frage beschrieben mit Ihrer Studienbescheinigung ausweisen.

Die UniCard ist mit der Geldkartenfunktion der deutschen Kreditwirtschaft ausgestattet gewesen. Damit können Sie derzeit noch bargeld- und kontaktlos bezahlen. Dieses System ist jedoch von der Kreditwirtschaft aufgekündigt und läuft zum Jahresende aus. Bitte brauchen Sie ihr Guthaben spätestens bis zum 31. Dezember 2022 auf. Die Ladeterminals auf dem Campus werden nur noch bis zum 30. September 2022 in Betrieb sein. Sie werden anschließend abgebaut. Bitte nutzen Sie die Terminals möglichst schon jetzt nicht mehr; es sei denn, Sie wollen den vorhandenen Betrag noch soweit aufstocken, dass Sie ihn sinnvoll ausgeben können.

Das Studierendenwerk Dortmund hat entschieden, dass in seinen gastronomischen Einrichtungen nur noch bargeldloses Bezahlen möglich ist. Dafür stehen eine Vielzahl an kontaktlosen Bezahlmöglichkeiten zur Verfügung. Sie können zum Beispiel mit Bank- und Kreditkarten, aber auch mobil bezahlen (Apps, Google Pay, Apple Pay etc.). Alle Infos zu den Bezahlmöglichkeiten finden Sie auf der Website des Studierendenwerks.

Als Vertragspartner des AStA für die Theaterflat wurde das Theater Dortmund über den neuen digitalen Studierendenausweis informiert. Daher sollten Sie sich dort ebenfalls mit Ihrer Student ID ausweisen können. Sollten andere externe Stellen die Student ID (noch) nicht akzeptieren, reicht es im Regelfall aus, die Studienbescheinigung (ausgedruckt oder digital) vorzuzeigen. 

Die Student ID ist datensparsamer als die UniCard. Die Student ID zeigt personenbezogene Daten für eine Sichtprüfung und einen QR-Code zur digitalen Verifikation an. Bei der dahinterliegenden Technik handelt es sich um ein kryptografisches Verfahren zur Absicherung sowie eine Referenz zu den auf dem Server des ITMC sicher hinterlegten personenbezogenen Daten. Der QR-Code wird alle 30 Sekunden neu erzeugt und ist immer nur so lange gültig. Die personenbezogenen Daten werden über einen Server des ITMC ausgeliefert. An diese personenbezogenen Daten kommen nur autorisierte Stellen. Ein unautorisiertes Abgreifen dieser Daten ist nicht möglich. In dem QR-Code selbst befinden sich dementsprechend keine personenbezogenen Daten. Durch das Mandanten-Konzept (siehe Frage „Welche Informationen zeigt der QR-Code an?“) werden individuell konfigurierte und nur unbedingt benötigte personenbezogenen Daten ausgetauscht.

Zudem wird durch Student ID das Missbrauchsrisiko gesenkt, da bei Exmatrikulation oder Handyverlust die Nutzung von Student ID sofort gesperrt werden kann.

Nein, bei Prüfungen müssen Sie sich grundsätzlich mit einem amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass) ausweisen. Sollte die Prüferin oder der Prüfer zusätzlich die Vorlage einer ausgedruckten Studienbescheinigung verlangen, wird sie oder er Sie rechtzeitig darüber informieren.

Der Senat der TU Dortmund hat im Herbst 2021 einstimmig entschieden, die Student ID einzuführen. Dafür wurde die Einschreibeordnung entsprechend angepasst. An der Entscheidung waren alle vier Gruppen der Universität – Studierende, Hochschullehrer*innen, wissenschaftlich Beschäftigte und Mitarbeiter*innen in Technik und Verwaltung – beteiligt.

Die UniCard für Beschäftigte in der jetzigen Form gibt es vorerst weiter, perspektivisch soll sie aber ebenfalls abgeschafft werden. Dazu wird es im Laufe des Jahres weitere Informationen geben.

Seit dem 1. März 2022 können Studierende keine UniCards mehr bestellen. Alle Karten, die bis zu diesem Zeitpunkt bestellt wurden und für die alle notwendigen Voraussetzungen für die Produktion (Semesterbeitrag eingegangen) erfüllt waren, wurden produziert und es wurde eine eine Abholbenachrichtigung verschickt. Darüber hinaus werden keine UniCards mehr ausgegeben.

Die Bezahlfunktion bleibt nur noch bis zum 31. Dezember 2022 aktiv. Folglich ist es ab Januar 2023 nicht mehr möglich, auf dem Campus mit der Geldkarte zu bezahlen. Bitte beachten Sie, dass Sie aus buchhalterischen Gründen ausgewiesene Rechnungsbeträge nur voll per Geldkarte bezahlen können; eine Splittung ist nicht möglich.

Restguthaben können von der TU Dortmund nicht in bar ausgezahlt werden. Beträge, die nicht ausgegeben werden können, können gespendet werden, so wie es auch bisher bei Rückgabe der UniCard schon praktiziert wurde. Geben Sie dazu Ihre UniCard an der zentralen Sammelstelle, dem Servicecenter der Zentralbibliothek, ab. Studierende können statt der UniCard dann den digitalen Studierendenausweis in der TU-App nutzen. Ab dem 1. Oktober 2022 besteht auch die Möglichkeit, das Restguthaben direkt an den Kassen des Studierendenwerks zu spenden. Beschäftigte können dadurch ihre Restguthaben spenden und ihre UniCard personal als Beschäftigtenausweis behalten. Der Spendenzweck wird zum Jahresende festgelegt; in den Vorjahren gingen die Spenden vornehmlich an Organisationen, die sich für Bedürftige oder für Kinder einsetzen.

Ansprechpartner für Rückfragen:

Service Desk ITMC

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