Risikomanagement
Die im Risikosteuerungskreis vertretenen Organisationseinheiten haben eine*n sog. Risikobeauftragte*n benannt, der/die gleichzeitig als Bindeglied zwischen dem Zentralen Risikomanagement der TU Dortmund und der jeweiligen Einrichtung fungiert. Die Dezernate und Referate sind aufgrund ihrer übergreifenden Aufgabenstellung nicht feste Bestandteile des Steuerungskreises, sondern stehen in permanentem Austausch mit dem Zentralen Risikomanagement.
Vom Risikomanagement werden in enger Zusammenarbeit mit dem Risikosteuerungskreis, den Dezernatsleitungen und Referent*innen die identifizierten Risiken inklusive ihrer möglichen Eintrittswahrscheinlichkeiten diskutiert und analysiert. Nach der Identifizierung und Bewertung erfolgt die Risikosteuerung. Dazu werden erforderliche Gegenmaßnahmen zur Risikosenkung aufgezeigt, die sich in den folgenden Risikostrategien widerspiegeln:
- Risikovermeidung (z.B. Vorhaben nicht durchführen),
- Risikoverminderung (z.B. Vorhaben modifizieren, Treffen organisatorischer oder technischer Maßnahmen),
- Risikoüberwälzung (z.B. durch Versicherungsabschluss) oder
- Risikoakzeptanz (Risiken bewusst eingehen, ggf. Finanzreserven bilden).
Es wird sichergestellt, dass eine bereichsübergreifende und nahezu lückenlose Risikoanalyse, d.h. Früherkennung und Vorsorge, erfolgen kann. Schließlich werden auch die Gegenmaßnahmen, ihre möglichen (Un-)Wirksamkeiten bzw. die Erfolge einer späteren Prüfung unterzogen. Dies erfolgt i. d. R. durch Diskussionen / Feedback im Rahmen der halbjährlichen Meetings. Auf Initiative des Risikomanagers kann jederzeit eine gezielte unterjährige Nachfrage ein Monitoring einleiten. Eine signifikante Veränderung der Risikolage würde / wird von den dezentralen Risikobeauftragten ad hoc gegenüber dem Zentralen Risikomanagement gemeldet. Dieses informiert im Bedarfsfall umgehend die Hochschulleitung.
Der an der TU Dortmund installierte Kreislauf des Risikomanagements findet Eingang in den jährlichen Risikobericht, der jeweils zum Jahresende als Forecast für das zukünftige Geschäftsjahr erstellt und dem Kanzler überreicht wird. Auch unterjährig berichtet der zentrale Risikomanager bei signifikanten Abweichungen an den Kanzler. Hierdurch wird die Hochschulleitung zeitnah in die Lage versetzt, eine wirksame Risikostrategie zu entwerfen und im Rahmen des Risikomanagements entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.



















