Ständige Kommissionen an der TU Dortmund
Die ständige Kommission berät in Angelegenheiten der Lehre und des Studiums einschließlich der wissenschaftlichen Weiterbildung von grundsätzlicher oder hochschulweiter Bedeutung – insbesondere in Fragen der Qualität der Lehre nach Maßgabe der Qualitätsmanagementordnung der TU Dortmund. Der Kommission gehören fünf Hochschullehrer*innen, zwei akademische Beschäftigte und zwei Studierende an. Die Prorektorin Studium ist nicht-stimmberechtigtes Mitglied.
Vorsitz
- Prof. Dr. Insa Melle, Fakultät für Chemie und Chemische Biologie
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Geschäftsführung
- Stefanie Hammacher, Dezernat Hochschulentwicklung und Organisation
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Auf Hochschulebene nimmt die Kommission die im Gesetz zur Verbesserung der Qualität in Lehre und Studium an nordrhein-westfälischen Hochschulen vorgesehenen Aufgaben wahr. Der Kommission gehören sechs Studierende an sowie drei Hochschullehrer*innen, zwei akademische Beschäftigte sowie ein*e Mitarbeiter*in aus Technik und Verwaltung. Die Prorektorin Studium ist nicht-stimmberechtigtes Mitglied.
Vorsitz
- Matthias Schaffartzik
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Geschäftsführung
- Simone Schröder, Dezernat Hochschulentwicklung und Organisation
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Die ständige Kommission berät den Senat bei der Aufstellung von Leitlinien für die Mittelverteilung und Budgetierung. Der Kommission gehören vier Hochschullehrer*innen, zwei akademische Mitarbeiter*innen, ein*e Mitarbeiter*in aus Technik und Verwaltung sowie zwei Studierende an. Ohne Stimmrecht ist der Prorektor Finanzen in der Kommission vertreten.
Vorsitz
- Prof. Thomas Goll, Fakultät Sozialwissenschaften
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Die ständige Kommission berät den Senat in Angelegenheiten der Forschung von grundsätzlicher oder hochschulweiter Bedeutung. Insbesondere betrachtet sie fakultätsübergreifende Forschungsschwerpunkte, die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses und den Transfer von Forschungsergebnissen. Der Kommission gehören drei Hochschullehrer*innen, zwei der akademischen Mitarbeiter*innen und ein*e Student*in an. Ohne Stimmrecht ist die Prorektorin Forschung in der Kommission vertreten.
Vorsitz
- Prof. Johannes Albrecht, Fakultät Physik
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Stv. Vorsitz
- Dr. Christian Deindl, Fakultät Sozialwissenschaften
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Geschäftsführung
- Dr. Verena Risse, Referentin des Rektorats, Ressort Forschung
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Die gemeinsame Kommission des Rektorats und des Senats berät zu Grundsätzen der Planung, der Strukturentwicklung und des Qualitätsmanagements der TU Dortmund. Der gemeinsamen Kommission gehören die Mitglieder des Rektorats sowie aus dem Senat drei Hochschullehrer*innen sowie je ein*e Vertreter*in der übrigen Statusgruppen an.
Vorsitz
- Prof. Lorenz Schwachhöfer, Fakultät für Mathematik
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Geschäftsführung
- Bianca Schumacher, Dezernat Hochschulentwicklung und Organisation
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Die Gleichstellungskommission überwacht die Aufstellung und Einhaltung der Gleichstellungskonzepte, wirkt an der leistungsorientierten Mittelvergabe mit und nimmt zum Widerspruch der Gleichstellungsbeauftragten Stellung. Ihr gehören jeweils zwei Vertreter*innen aller im Senat vertretenen Gruppen an. Die Gleichstellungsbeauftragte und ihre Stellvertreterinnen sind Kommissionsmitglieder mit Antrags und Rederecht.
Vorsitz und Geschäftsführung
- Martina Stackelbeck
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Geschäftsführung
- Elisabeth Brenker
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Die TU Dortmund verpflichtet sich zur Wahrung der Grundsätze guter wissenschaftlicher Praxis. Sie findet ihren wesentlichen Ausdruck darin, dass Wissenschaftler*innen die Methoden und Ergebnisse der eigenen wissenschaftlichen Tätigkeit kontinuierlich auf ihre Richtigkeit prüfen. Die Grundsätze schließen ein, dass alle Wissenschaftler*innen sich selbst wie auch der wissenschaftlichen und außerwissenschaftlichen Öffentlichkeit gegenüber in allen Aspekten ihres wissenschaftlichen Handelns Ehrlichkeit ausüben.
Weitere Informationen zur Kommission & guter wissenschaftlicher Praxis
Die gemeinsame Ethikkommission berät und unterstützt Wissenschaftler*innen der TU Dortmund in rechtlichen und ethischen Fragen, die mit der Durchführung von Forschungsvorhaben verbunden sind, vor deren Beginn.
Sie wird vorrangig für Angehörige der Fakultäten 11 bis 17 tätig. Im Ausnahmefall bearbeitet sie auf Anfrage auch Anträge anderer Fakultäten oder Einrichtungen der TU Dortmund, wenn es ihre Auslastung zulässt.
Die Kommission prüft die Forschungsvorhaben insbesondere in Bezug auf den Schutz der Menschenwürde sowie auf die Autonomie und Selbstbestimmung jener Menschen, die in die Forschung einbezogen werden. Sie behandelt zudem Fragen des Datenschutzes.