TU Dortmund geht Reform der Forschungsbewertung an
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CoARA zielt auf eine Trendumkehr im Wissenschaftssystem: Mit der wachsenden Verfügbarkeit bibliometrischer Daten hat sich in den vergangenen Jahren zunehmend die Tendenz entwickelt, Forschung vorschnell an quantitativen Indikatoren des Publikationswesens zu messen, wie etwa der Zahl an Fachbeiträgen und Zitaten oder Kennziffern wie Journal Impact Factor und Hirsch-Index. Dadurch droht nicht nur die Qualität einer Forschungsleistung in den Hintergrund zu treten, sondern auch die Diversität fachspezifischer Leistungsmerkmale ausgeblendet zu werden. Im Frühjahr 2022 veröffentlichte daher zunächst die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) ein Positionspapier, um daraus resultierenden Fehlentwicklungen entgegenzuwirken. Wenig später erstellte CoARA eine Selbstverpflichtungserklärung, die seither 700 Institutionen weltweit unterzeichnet haben. Kern des Programms ist es, maßgeblich auf das qualitative Urteil von Expert*innen, also das Peer Review, zu setzen und dieses in verantwortungsvoller Weise um quantitative Indikatoren zu ergänzen.
Kriterien der Forschungsbewertung prüfen
Die Arbeitsgruppe der TU Dortmund hat analysiert, wo diese Vorgehensweise an der Universität schon gut verankert ist und wo sie noch weiter gestärkt werden könnte. Etabliert ist die qualitative und differenzierte Forschungsbewertung bereits in Berufungsverfahren der Universität. Hier legen die Berufungskommissionen schon vor Veröffentlichung einer Ausschreibung fest, welche qualitativen und quantitativen Kriterien die Kandidat*innen erfüllen sollen. Bei der vergleichenden Beurteilung werden die Gutachter*innen zudem darauf hingewiesen, Leistungen am wissenschaftlichen Alter zu bemessen. Das Personaldezernat prüft, inwiefern dieses Vorgehen zukünftig auch für die Besetzung von Dauerstellen im Mittelbau adaptiert werden könnte.
Eine besondere Herausforderung stellt indes die faire Bewertung bei fachübergreifenden Leistungsvergleichen dar, etwa bei Preisen, die für Wissenschaftler*innen aller 17 Fakultäten der TU Dortmund geöffnet sind. Darüber hinaus geht es auch darum, Leistungen jenseits von Publikationen adäquat zu berücksichtigen, wie etwa Patente, Fachkonferenzen oder Partnerschaften. Die Arbeitsgruppe will im Verlauf des Jahres Vorschläge erarbeiten, mit welchen Maßnahmen die Ziele von CoARA möglichst breit umgesetzt werden könnten und wie man deren Wirkung evaluieren könnte. Die Fakultäten werden in diesen Prozess einbezogen.
Prof. Manfred Bayer, Rektor der TU Dortmund, betont, wie wichtig die Selbstverpflichtung für ein funktionierendes Wissenschaftssystem ist: „Wir müssen durch unsere Prozesse der Leistungsbewertung sicherstellen, dass qualitativ gehaltvolle und fachlich relevante Forschung belohnt wird und nicht rein taktisches Publizieren befördert wird.“ Bereits im Herbst 2023 hatten das Rektorat und die Universitätsbibliothek zu einer Informationsveranstaltung und Podiumsdiskussion mit der DFG eingeladen, um über die Zukunft der Forschungsbewertung durch Publikationen zu diskutieren. Auch hier war deutlich geworden, dass die adäquate Berücksichtigung unterschiedlicher Fachkulturen eine Herausforderung darstellt und eine Reform der Forschungsbewertung notwendig ist.
Beitritt der UA Ruhr
Um Maßnahmen im Wissenschaftssystem konzertiert zu entwickeln und breit zu verankern, gibt es bei CoARA nationale Foren für den Austausch. Die TU Dortmund wirkt hier im National Chapter of Germany mit. Auch die UA Ruhr ist Anfang 2025 als Verbund CoARA und dem deutschen Landesverband beigetreten. Die TU Dortmund, die Ruhr-Universität Bochum und die Universität Duisburg-Essen werden daher auch analysieren, wie sie die Leistungsbewertung in ihren gemeinsamen Prozessen, wie etwa der Forschungsförderung durch MERCUR, anpassen können.
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