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Bachelor (Lehramt)

Sonderpädagogische Fachrichtung geistige Entwicklung (SP)

Zusammen­fassung

Abschluss Bachelor of Arts (B.A.) für Lehramt
Fachbereich Lehramt
Regel­studienzeit 6 Semester
Zulassungs­beschränkung keine
Studienbeginn Wintersemester
Sprache deutsch
Weitere Informationen Webseite Fakultät Rehabilitationswissenschaften
Fakultät Fakultät Rehabilitationswissenschaften

Kurzportrait

Das Studium Lehramt für sonderpädagogische Förderung umfasst neben dem Studium von zwei sonderpädagogischen Fachrichtungen allgemeine rehabilitationspädagogische Grundlagen. Zusätzlich werden zwei Unterrichtsfächer sowie bildungswissenschaftliche Module studiert.

Der Förderschwerpunkt geistige Entwicklung thematisiert die Erziehungs- und Bildungsbedarfe von Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung und/oder mit hohem Unterstützungsbedarf und deren Teilhabe an Kultur und Gesellschaft. Im Mittelpunkt stehen die Vermittlung pädagogisch-professioneller Handlungsmöglichkeiten entlang der verschiedenen Lebensphasen sowie didaktische Fragen der Lern- und Entwicklungsbedarfe dieses Personenkreises.

Das Lehramt für sonderpädagogische Förderung (SP) berechtigt zum Erteilen von Unterricht in Förderschulen sowie in anderen Schulformen entsprechend der fachlichen und sonderpädagogischen Anforderungen (Gemeinsames Lernen). Um den Vorbereitungsdienst antreten zu können, ist das Absolvieren des Bachelor- und Masterstudiengangs erforderlich.

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Vier Studierende mit Beeinträchtigung sitzen auf dem Campus und unterhalten sich. © Jürgen Huhn​/​TU Dortmund

Fähigkeiten und Kenntnisse

Der Studiengang richtet sich an all jene, die Interesse und Spaß daran haben, im schulischen Kontext mit Menschen mit Beeinträchtigung zu arbeiten. Empathie, Teamfähigkeit und der offene Umgang mit Menschen und deren Lebensweisen sind Voraussetzungen für das Studium. Der professionelle Umgang mit Vielfalt sowie die Möglichkeiten gemeinsamen Unterrichts werden im Sinne einer inklusionsorientierten Sichtweise fokussiert. Bezugspunkte sind die Lebenswelt und die Ressourcen der Personen mit Unterstützungsbedarf, um individuelle Lern- und Lösungsstrategien zu entwickeln. Weiterhin ist das Vorliegen der allgemeinen Hochschulreife erforderlich.

 

Berufs- und Tätigkeitsfelder

Lehrerkräfte für sonderpädagogische Förderung unterrichten an Förderschulen, im gemeinsamen Unterricht an Grundschulen oder im integrativen Unterricht in der Sekundarstufe I. Die Nachfrage nach Lehrkräften steigt, insbesondere aufgrund der zunehmenden Inklusion. Die Einstellungschancen werden vom Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen derzeit als hervorragend bis sehr gut bewertet. Allerdings sind Prognosen von vielen Entwicklungen und Rahmenbedingungen abhängig wie z.B. Veränderung der Klassengröße, Anhebung und Senkung des Rentenalters etc. Sie können sich daher auch kurzfristig ändern. Die prognostizierten Einstellungschancen sollten daher nie die alleinige Grundlage für die Wahl der Schulform und der Unterrichtsfächer darstellen. Entscheidend ist das Interesse an der Schulform und den Unterrichtsfächern.

Einstellungschancen NRW

 

Weiterführende Informationen

Praktika
Die Lehramtsbachelorstudiengänge beinhalten zwei Praxisphasen: das Eignungs- und Orientierungspraktikum (EOP) im Umfang von mindestens 25 Praktikumstagen an einer Schule sowie ein mindestens vierwöchiges – in der Regel außerschulisches – Berufsfeldpraktikum. Informationen zu den im Lehramtsstudium erforderlichen Praxisphasen erhalten Sie auf den Seiten des DoKoLL.

Beratung und Kontakt
Bei konkreten Fragen zum Studiengang hilft die Studienfachberatung weiter.

Bei allgemeinen Fragen zum Studium unterstützt die Zentrale Studienberatung:
E-Mail an die Zentrale Studienberatung